AVO (Subject) / Fütterungsarzneimittel (Lesson)
There are 10 cards in this lesson
Besondere Bestimmungen zu Fütterungsarzneimitteln
This lesson was created by Fjalla20.
- Definition von Fütterungsarzneimitteln -besteht aus Arzneimittelvormischung und Mischfuttermittel = Arzneimittel in verfütterungsfertiger Form zur Anwendung an Tieren Abgrenzung zu OAF`s = oral anzuwendende Fertigarzneimittel
- Herstellung von Fütterungsarzneimitteln Der Tierarzt darf FüAM weder beziehen,herstellen,lagern noch abgeben Herstellung erfolgt durch FüAM-Hersteller nach Verschreibung durch den TA nach §7 der TÄHAV (Formular aus Anlage 1/1a) Herstellung aus AM-Vormischung + Mischfuttermittel in homogener Verteilung
- Arzneimittelvormischungen §4 AMG = Fertigarzneimittel ausschl. zur Herstellung von FüAM Keine Abgabe an den Tierhalter!!
- In welcher Form dürfen AM-Vormischungen zur Herstellung von FüAM verwendet werden? Es dürfen maximal 3 Vormischungen pro FüAM verwendet werden,wenn: - für das Anwendungsgebiet keine zugelassene Vormischung zur Verfügung steht - nicht mehr als 2 Vormischungen antimikrobiell wirksame Stoffe enthalten - nicht mehr als 1 Vormischung mehrere antmikrobiell wirksame Stoffe enthält AM-Vormischung muss für entspr. TA zugelassen sein! Verwendung von: 1.) Einer zugelassenen AM-Vormischung 2.) einer von der Zulassung befreiten AM-Vormischung
- Anforderungen an das Mischfuttermittel zur Herstellung eines FüAM darf kein Antibiotikum oder Kokzidiostatikum als FuMi-zusatzstoff enthalten --> Gefahr WW, Intoxikation mit Ionophoren
- Regeln,die der FüAM-Hersteller beachten muss -Kennzeichnung notwendig!! - muss sicherstellen,dass AM-Dosis in einer Menge enthalten ist, dass der tägliche Rationsbedarf (bei WDK der tägl. Bedarf an Ergäzungs-FuMI) mindestens zur Hälfte gedeckt ist
- Verschreibung und Vertriebsweg von FüAM Verschreibung nach §7 TÄHAV: -Vorraussetzung: sichere Diagnose und für größere Tierzahlen - Formblatt der Anlage1 (1a bei Herstellung in anderern EU-Staaten)) -Original + 2x Durchschrift (O=Hersteller, Durschrift1 = TH, Durchschrift 2= TA) -Gültigkeit: 3 WO!! -Verschreibung auch über Fernkopie mgl (Original muss aber unverzüglich nachgereicht werden!) Vertriebsweg: Verschreibung durch TA, Hersteller stellt her, Lieferung erfolgt direkt vom Hersteller an den Tierhalter (ggf + Begleitbescheinigung)
- Arzneimittelrechtliche Regeln für den Tierarzt bei Verschreibung von FüAM - AM-Vormischung muss für Tierart und Anwendungsgebiet zugelassen sein - abgegebene Menge muss gerechtfertigt sein und darf den Bedarf nicht überschreiten
- Verschreibung FüAM bei lebensmittelliefernden Tieren § 56 (Verschreibung, Anwendung, Abgabe von AM durch den Tierarzt) Lemi-lief. Tiere: verschreibungspflichtige AM nur für max 31 Tage (betrifft FüAM ohne antimikr. Wirkung, lokale Antibiotika, syst. Arzneimittel ohne antimikr. Wirkung) --> dannach Reevaluierung und erneute Untersuchung antimikrobiell-wirksame Stoffe für max 7 Tage
- Gründe für Einführung des Besonderen Vertriebsweges für FüAM =Beschränkung der Herstellung auf Betriebe mit Erlaubnis nach AMG für bessere Qualität Konsequenzen: - Verschreibungen stark zurück gegangen -viele AM-Vormischungen nicht mehr im Handel - vermehrt Abgabe von OAF`s (Einmischung von AM in das Futter nicht vorgesehen, aver praxisüblich --> führt häufig zu Inhomogenität und Unterdosierung)