Steuern (Subject) / 5.1.1.+5.1.2 Klausurfragen (Lesson)
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Klausurfragensammlung
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- Steuern Verwendung Nennen Sie vier Beispiele für öffentliche Ausgaben Soziale Sicherung Verteidigung Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Rechtsschutz Schulen, Hochschulen, übriges Bildungswesen Wissenschaft, Forschung und Entwicklung außerhalb der Hochschulen Kulturelle Angelegenheiten Gesundheit, Sport und Erholung Wohnungswesen und Raumordnung Wirtschaftsförderung Verkehr und Nachrichtenwesen Sonstige Aufgabenbereiche
- Steuer Merkmale Welche Merkmale muss eine Abgabe enthalten, damit sie als Steuer bezeichnet werden kann. Geben Sie dazu die Gesetzesgrundlage an. AO (Abgabenordnung) § 3 (1) (1) Steuern sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft; die Erzielung von Einnahmen kann Nebenzweck sein.
- Steuern Hannah Arendt hat einen Einkommensteuerbescheid mit einer Nachzahlungsaufforderung über 5.000 € erhalten. Da sie momentan nicht über die notwendigen Geldmittel verfügt, möchte sie dem Finanzamt gerne ihre Arbeitsleistung zur Verfügung stellen (Kopieren, Ablage usw. ), und somit ihre Steuerschuld begleichen. Prüfen Sie, ob dies möglich ist und begründen Sie Ihre Antwort. Nein, Steuern sind Geldleistungen (AO§3 (1) 1 und als solche auch zu erbringen. Sie könnte eine Stundung vereinbaren.
- Steuerarten Ermitteln Sie für 2011 den prozentrualen Anteil der fünf größten Steuerarten am Gesamteinkommen der BRD. Steuerspirale ersten 5 aufaddieren: Umsatz Mehrwertsteuer 190.033 Mio.€ Lohnsteuer 139.749 Mio € Gewerbesteuer 40.424 Mio € Energiesteuer 40.036 Mio € Einkommenssteuer 31.996 Mio €Summe 442.238 Mio € Summe x 100 / Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden gesamt 442238 x 100 = 77,13 %573351
- Steuern Was ist der Unterschied zwischen einem Betrag und einer Gebühr? Beides sind öffentlich-rechtliche Abgaben für öffentliche Leistungen. Gebühren werden für eine konkret in Anspruch genommene Leistung gezahlt. Sie werden unterschieden in Benutzungsgebühren (für die Inanspruchnahme einer Verwaltungseinrichtung z.B. Postgebühren, Kananlbenutzungsgebühren, Bibliothekbenutzungsgebühren, Landestheater, öffentliches Schwimmbad, Gemeindeparkplatz usw. und Verwaltungsgebühren (für die Vornahme einer Amtshandlung/Verwaltungsakt mit Anfertigen eines amtlichen Dokuments, z.b. Geburts-, Heirats-/Sterbeurkunde, Pass, Kfz-Zulassung, beglaubigte Fotokopien. Bei den Beiträgen fehlt jedoch vielfach der unmittelbare zeitliche Zusammenhang zwischen Leistung und Gegenleistung. Sie sind unabhängig davon, ob sie in Anspruch genommen werden oder nicht. Straßenanliegerbeiträge Kurtaxen Solzialversicherungsbeiträge Kammerbeiträge (z.B. IHK, Ärztekammer, Anwalteskammer) Müll (wenn nicht gewogen oder gezählt).
- Steuern - Abgaben erkennen und klassifizieren: Welche Abgaben fallen in der folgenden Geschichte an? Kauf einer Standuhr -> Umsatzsteuer Reisepass Bürgerbüro -> Verwaltungsgebühr Parken auf dem Parkplatz der Stadt Hanau ->Benutzungsgebühr Überweisung Krankenversicherung -> Beitrag Besuch städtisches Museum: -> Benutzungsgebühr Lieferung aus China Zollamt -> Einfuhrzoll (Steuer) Import-Export Geschäft -> Gewerbesteuer Lieferwagen -> Kraftfahrzeugsteuer Reise nach Mexiko -> Luftverkehrssteuer (indirekte Steuer)
- Steuerart Welche Art staatlicher Einnahmen fallen bei den nachfolgenden Fällen an. Geben Sie dabei auch die rechtlichen Grundlagen an: a) Der Steuerpflichtige Helmut H. überweist die Umsatzsteuer vom September erst am 25. September. Art: Steuerliche Nebenleistung AO § 240 Säumniszuschlag (1) 1Wird eine Steuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages entrichtet, so ist für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag von 1 Prozent des abgerundeten rückständigen Steuerbetrags zu entrichten; abzurunden ist auf den nächsten durch 50 Euro teilbaren Betrag
- Steuerart Welche Art staatlicher Einnahmen fallen bei den nachfolgenden Fällen an. Geben Sie dabei auch die rechtlichen Grundlagen an: b) Marina J. schickt die Lohnsteuervoranmeldung zu spät an das Finanzamt ab: Art: Steuerliche Nebenleistung AO § 152 Verspätungszuschlag(1) 1Gegen denjenigen, der seiner Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung nicht oder nicht fristgemäß nachkommt, kann ein Verspätungszuschlag festgesetzt werden. ( 2)Von der Festsetzung eines Verspätungszuschlags ist abzusehen, wenn die Versäumnis entschuldbar erscheint.
- Steuerart Welche Art staatlicher Einnahmen fallen bei den nachfolgenden Fällen an. Geben Sie dabei auch die rechtlichen Grundlagen an: c) Jochen K führt Waren aus dem Ausland ein [Die Antwort wurde in der Klausur nicht gegeben; Verbesserungsvorschläge daher willkommen!] Art: Steuern (Zoll, Einfuhrabgabe) AO § 3 Steuern, steuerliche Nebenleistungen: (3) 1Einfuhr- und Ausfuhrabgaben nach Artikel 5 Nummer 20 und 21 des Zollkodex der Union sind Steuern im Sinne dieses Gesetzes. UStG § 21 Besondere Vorschriften für die Einfuhrumsatzsteuer(1) Die Einfuhrumsatzsteuer ist eine Verbrauchsteuer im Sinne der Abgabenordnung.(2) Für die Einfuhrumsatzsteuer gelten die Vorschriften für Zölle sinngemäß;
- Steuerart Welche Art staatlicher Einnahmen fallen bei den nachfolgenden Fällen an. Geben Sie dabei auch die rechtlichen Grundlagen an: d) Julius Z verlegt ohne Rücksprache mit dem Finanzamt seine Rechnungswesenabteilung in die USA. Art: steuerliche Nebenleistung: Verzögerungsgeld § 146 Ordnungsvorschriften für die Buchführung und für Aufzeichnungenhier:(2) (1) Bücher und die sonst erforderlichen Aufzeichnungen sind im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu führen und aufzubewahren. (2b) Kommt der Steuerpflichtige der Aufforderung zur Rückverlagerung seiner elektronischen Buchführung oder seinen Pflichten nach Absatz 2a Satz 4, zur Einräumung des Datenzugriffs nach § 147 Abs. 6, zur Erteilung von Auskünften oder zur Vorlage angeforderter Unterlagen im Sinne des § 200 Abs. 1 im Rahmen einer Außenprüfung innerhalb einer ihm bestimmten angemessenen Frist nach Bekanntgabe durch die zuständige Finanzbehörde nicht nach oder hat er seine elektronische Buchführung ohne Bewilligung der zuständigen Finanzbehörde ins Ausland verlagert, kann ein Verzögerungsgeld von 2 500 Euro bis 250 000 Euro festgesetzt werden.
- Steuerart Welche Art staatlicher Einnahmen fallen bei den nachfolgenden Fällen an. Geben Sie dabei auch die rechtlichen Grundlagen an: e) Otto R. weigert sich an einer Lohnsteueraußenprüfung mitzuwirken Art: Steuerliche Nebenleistungen (AO § 3 (4) Dritter Abschnitt: Vollstreckung wegen anderer Leistungen als Geldforderungen1. Unterabschnitt: Vollstreckung wegen Handlungen, Duldungen oder Unterlassungen§ 329 ZwangsgeldDas einzelne Zwangsgeld darf 25 000 Euro nicht übersteigen.
- Steuer Art Welche Art staatlicher Einnahmen fallen bei den nachfolgenden Fällen an. Geben Sie dabei auch die rechtlichen Grundlagen an: f) Der Steuerbescheid von Erich T. aus dem Jahr 2005 wird aufgrund eines Urteils geändert. Er erhält eine Steuererstattung in Höhe von 6.000,00 € Art: Steuer AO §233 Grundsatz 1Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis (§ 37) werden nur verzinst, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist. (Hier: Urteil)AO § 233a Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen(1) 1Führt die Festsetzung der Einkommen-, Körperschaft-, Vermögen-, Umsatz- oder Gewerbesteuer zu einem Unterschiedsbetrag im Sinne des Absatzes 3, ist dieser zu verzinsen.
- Steuerart Welche Art staatlicher Einnahmen fallen bei den nachfolgenden Fällen an. Geben Sie dabei auch die rechtlichen Grundlagen an: g) Margarete O. hat von ihrer verstorbenen Tante ein beträchliches Vermögen geerbt. Art: Steuern / Erbschaftssteuer ErbStG § 1 Steuerpflichtige Vorgänge(1) Der Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer) unterliegen- der Erwerb von Todes wegen...ErbStG § 2 Persönliche Steuerpflicht(1) Die Steuerpflicht tritt einin den Fällen des § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3, wenn der Erblasser zur Zeit seines Todes, der Schenker zur Zeit der Ausführung der Schenkung oder der Erwerber zur Zeit der Entstehung der Steuer (§ 9) ein Inländer ist, für den gesamten Vermögensanfall (unbeschränkte Steuerpflicht).
- Steuern Warum werden AO und das BewG als allgemeine Steuergesetze bezeichnet? [In der Klausur nicht beantwortet, Lösung aus Wikipedia zusammengeschrieben, Verbesserungsvorschläge willkommen) In der Abgabenordnung (AO)finden sich die grundlegenden und für alle Steuerarten geltenden Regelungen über das Besteuerungsverfahren. Während die einzelnen Steuergesetze (z. B. Einkommensteuergesetz oder Umsatzsteuergesetz) die Entstehung und Berechnung der Steuer regeln, enthält die AO grundsätzliche Regelungen darüber, wie die Steuer festzusetzen ist und wann sie zu entrichten ist.Das Bewertungsgesetz regelt in Deutschland die steuerliche Bewertung von Vermögensgegenständen. Es gilt für alle Abgaben und Steuern, die durch Bundesgesetz geregelt sind. Jedoch wird auch im Landes- und Kommunalabgabenrecht auf das Bewertungsgesetz verwiesen.
- Steuern Kategoriesierung Ordnen Sie die nachfolgenden Steuern entsprechend ihrer wirtschaftlichen Auswirkungen (Direkte/Indirekte), ihrer Verwaltungspraxis (Besitz, Real, Verkehrs, Verbrauchs) und ihrer Ertragshoheit (Bund, Land, Gemeinde, Gemeinschafts), Personensteuer, zu. 1. Biersteuer 2. Gewerbesteuer 3. Einkommensteuer 4. Kaffeesteuer 5. Grundsteuer 6. Körperschaftssteuer 7. Schaumweinsteuer 8. Umsatzsteuer 9. Kraftfahrezeugsteuer 10. Tababsteuer Biersteuer: indirekt, Verbrauchs, Land Gewerbesteuer: direkte, Realsteuer, Gemeinde Einkommensteuer: direkte, Besitz, Gemeinschaft, Personen Kaffeesteuer: indirekte, Verbrauchs, Bundes Grundsteuer: direkte, Real, Gemeindesteuer Körperschaftssteuer: direkte, Besitz, Gemeinschafts, Personen Schaumweinsteuer: indirekte, Verbrauchs, Bund, Umsatzsteuer: indirekte, Verkehrssteuer, Gemeinschafts Kraftfahrzeugsteuer: Direkte, Verkehrssteuer, Bund Tabaksteuer: indirekte, Verbrauchssteuer, Bund
- Steuerfälle Bearbeitung Die Veranlagungsstellen sollen bei der Bearbeitung der Steuerfälle auf das Wesentliche abstellen. (Lesen Sie dazu den Artikel und beantworten Sie anschließend die Fragen): a) Unter welchen Voraussetzungen sind Steuerfälle intensiv zu prüfen? generell oder im Einzelfall angeordnet wird maschinell ausgewählt werden Zweifelsfragen sich ergeben Bearbeiter dazu Anlass sieht
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- Steuerfälle Bearbeitung Die Veranlagungsstellen sollen bei der Bearbeitung der Steuerfälle auf das Wesentliche abstellen. (Lesen Sie dazu den Artikel und beantworten Sie anschließend die Fragen): b) Wann sind die Angaben eines Steuerpflichtigen schlüssig und glaubhaft? Die vorgetragenen Tatsachen lassen die begehrte Rechtsfolge eintreten und der Sachvortrag ist nicht offensichtlich unvollständig. Die Angaben sind glaubhaft, wenn z.B. auf Grund von Feststellungen für vorangegangene Zeiträume - eine überwiegende Wahrscheinichkeit für das Vorliegen des Sachverhaltes spricht.
- Steuerfälle Bearbeitung Die Veranlagungsstellen sollen bei der Bearbeitung der Steuerfälle auf das Wesentliche abstellen. (Lesen Sie dazu den Artikel und beantworten Sie anschließend die Fragen): c) In welchen Fällen ist die Steuer unter den "Vorbehalt der Nachprüfgun" festzusetzen? Wenn ein Steuerfall nicht in einem Arbeitsgang abschließend zeitnah bearbeitet werden kann oder wenn es sich um Steuerpflichtige handelt, die der regelmäßigen Betriebsprüfung unterliegen oder bei denen eine Außenprüfung bevorsteht.
- Steuer Einnahmequellen Geben Sie in den folgenden Fällen an, welche Einnahmequelle (Steuer, steuerliche Nebenleistungen, Gebühr oder einen Betrag) des Staates vorliegt: a) Eintrittskarte ins städtische Freibad Gebühr - tatsächlich in Anspruch genommene öffentliche Leistung
- Steuer Einnahmequellen Geben Sie in den folgenden Fällen an, welche Einnahmequelle (Steuer, steuerliche Nebenleistungen, Gebühr oder einen Betrag) des Staates vorliegt: b) Zahlung für die Erneuerung des Kanalisationsnetzes Beitrag - für öffentliche Leistung ohne unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang zwischen Leistung und Gegenleistung.
- Steuer Einnahmequellen Geben Sie in den folgenden Fällen an, welche Einnahmequelle (Steuer, steuerliche Nebenleistungen, Gebühr oder einen Betrag) des Staates vorliegt: c) Abführung des Solidaritätszuschlag Steuer - (direkte, Bundessteuer, Besitzsteuer, nicht abzugsfähige Personensteuer)
- Steuer Einnahmequellen Geben Sie in den folgenden Fällen an, welche Einnahmequelle (Steuer, steuerliche Nebenleistungen, Gebühr oder einen Betrag) des Staates vorliegt: d) Entgelt für Parken während eines Behördenganges (auf öffentlichem Parkplatz) Gebühr - tatsächlich in Anspruch genommene öffentliche Leistung
- Steuer Einnahmequellen Geben Sie in den folgenden Fällen an, welche Einnahmequelle (Steuer, steuerliche Nebenleistungen, Gebühr oder einen Betrag) des Staates vorliegt: e) Zahlung der Krankenversicherung Beitrag - für öffentliche Leistung ohne unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang zwischen Leistung und Gegenleistung.
- Steuer Einnahmequellen Geben Sie in den folgenden Fällen an, welche Einnahmequelle (Steuer, steuerliche Nebenleistungen, Gebühr oder einen Betrag) des Staates vorliegt: f) Einfuhrabgaben für eine Lieferung aus Übersee Steuer - (Zoll), direkt, Bundessteuer, Verkehrssteuer, Personensteuer
- EStG Das Einkommensteuergesetz legt fest, wer bzw. in welchem Umfang eine natürliche Person einkommensteuerpflichtig ist. a) Welche Arten der Steuerpflicht unterscheidet § 1 EStG? Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht §1 Abs.1 EStGBei unbeschränkt Steuerpflichtigen (sog. Steuerinländern) unterliegt das Welteinkommen des Steuerpflichtigen der Einkommensteuerpflicht. Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind gemäß § 1 Einkommensteuergesetz · natürliche Personen, die in Deutschland ihren Wohnsitz (§8 AO) oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt (§ 9 AO, mindestens 183 Tage) haben §1 Abs.1 EStG · deutsche Auslandsbedienstete, einschließlich ihrer Angehörigen, die aus einer öffentlichen Kasse entlohnt werden §1 Abs.2 EStG „Diplomatenklausel“ · Zum Haushalt des unbeschränkt Steuerpflichtigen im Ausland lebenden gehörende Angehörige, (Wahlrecht für Ehegatten, z.B. Gastarbeiter -> Familiensplitting) § 1 Abs 2 (2). Fiktive unbeschränkte Einkommensteuerpflicht §1 Abs.3 EStG· natürliche Personen mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands, aber deren Einkünfte zu mindestens 90 Prozent der deutschen Einkommenssteuer unterliegen oder deren ausländischen Einkünfte nicht über dem Grundfreibetrag liegen. Grenz-Pendler (§ 1 Abs 3 EstG) Beschränkte Einkommensteuerpflicht § 1Abs. 1 EStG-wer in Deutschland Einkünfte erzielt, aber weder einen Wohnsitz noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat. Nur Inländische Einkünfte werden in Deutschland versteuert. Z.b. Künstler, Sportler, Aufsichtsräte. (§ 1 Abs. 4 EstG).
- EStG Das Einkommensteuergesetz legt fest, wer bzw. in welchem Umfang eine natürliche Person einkommensteuerpflichtig ist. Beurteilen Sie die nachfolgenden Fälle. Wie hoch ist jeweils das steuerpflichtige Einkommen in €. BEGRÜNDEN Sie Ihre Ausführungen ggf unter Angabe der gesetzlichen Vorschriften. b) 1. W. Müller wohnhaft in Hörbranz (Österreich) hat inländische Einkünfte in Höhe von 18.000,00 € und Einkünfte in Öterreich in Höhe von umgerechnet 10.000,00 €. Steuerpflichtiges Einkommen Deutschland: 18.000,00 € Begründung:- beschränkt einkommenspflichtig (§1 Abs. 4 EStG, ), da Wohnsitz Österreich, Einkommen in Deutschland weniger als 90% des Gesamteinkommens, Einkommen in Österreich über dem Grundfreibetrag (§32a Abs 1 Satz 1 Nummer 2), somit inländische Einkünfte im Sinne des § 49 EStG.
- EStG Das Einkommensteuergesetz legt fest, wer bzw. in welchem Umfang eine natürliche Person einkommensteuerpflichtig ist. Beurteilen Sie die nachfolgenden Fälle. Wie hoch ist jeweils das steuerpflichtige Einkommen in €. BEGRÜNDEN Sie Ihre Ausführungen ggf unter Angabe der gesetzlichen Vorschriften. b) 2. L. Fuchs, Künstler, hält sich in der Zeit vom 01.02.2014 bis zum 18.08.2014 in mehreren dt. Städten auf. Die inländischen Einkünfte betragen 18.000,00 €. Aus Werbeverträgen und Konzerten erhält er weitere 1.800.000,00 €. Steuerpflichtiges Einkommen in Deutschland: 1.818.000,00 €Begründung: Unbeschränkt einkommenspflichtig nach §1 Abs. 1, da gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland (länger als 6 Monate zeitlich zusammenhängend) mit Zweck der Einkommenserzielung für die Zeit 01.02.2014 bis zum 18.08.2014. [fehlt in der KLausur die Freihandseite .]Stehen die Einkünfte aus den Werbeverträgen und Konzerten im direkten Zusammenhang mit den im Inland ausgeübten künstlerischen Darbietungen, fallen diese auch in den Zeitraum des gewöhnlichen Aufenthaltes, ist der Künstler hierfür unbeschränkt einkommenspflichtig, fallen diese aus dem Zeitraum heraus, ist er beschränkt steuerpflichtig nach § 49 EStG Abs. 1 Nr. 2 d), stehen die Einkünfte nicht mit den Einkommensaktivitäten und dem Zeitraum im Inland in Verbindung, sind diese nicht in Deutschland zu versteuern, da hier das Welteinkommensprinzip nicht greift.
- EStG Das Einkommensteuergesetz legt fest, wer bzw. in welchem Umfang eine natürliche Person einkommensteuerpflichtig ist. Beurteilen Sie die nachfolgenden Fälle. Wie hoch ist jeweils das steuerpflichtige Einkommen in €. BEGRÜNDEN Sie Ihre Ausführungen ggf unter Angabe der gesetzlichen Vorschriften. b) 3. K. Pfeiffer ist Botschafter der BRD in H. Er erhält monatliche Allimente aus einer öffentlichen Kasse in Höhe von 7.500 €. Außerdem ist er in H. an einer Edelsteinmine beteiligt. Die Einkünfte daraus betragen 45.000,-- € unbeschränkt einkommenspflichtige Einkünfte:12 x Alimente á 7500 € = 90.000,- + 45.000 = 135000,- € in BRD zu versteuern. Begründung: "Diplomatenklausel" für die Alimente (§ 1 EStG.Abs 2) und das Welteinkommensprinzip (Minen-Einkünfte). Prinzip, dass im Rahmen der unbeschränkten Steuerpflicht alle Einkünfte, unabhängig davon, ob sie aus dem Inland oder Ausland stammen, steuerlich erfasst werden. Doppelbesteuerung wäre zu prüfen.
- Einkommensteuer Berechnung Gegeben sind folgende Angaben des steuerpflichtigen Otto Prätorius, ledig, wohnhaft in Hanau: Einkünfte aus selbständiger Arbeit 8.600¤ Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit 36.000 ¤ Altersentlastungsbetrag 1.900 ¤ Sonderausgaben 2.800 ¤ Außergewöhnliche Belastungen 1000 ¤ a) ermitteln Sie das zu versteuernde Einkommen entsprechend dem Berechnungsschema. Geben Sie bitte alle Zwischenergebnisse an. Berechnungsschema nach § 2 EStG: Einkünfte aus selbständiger ArbeitEinkünfte aus nichtselbständiger Arbeit= Summe der Einkünfte- Altersentlastungsbetrag= Gesamtbetrag der Einkünfte- Sonderausgaben- Außergewöhnliche Belastungen= Einkommen= zu versteuerndes Einkommen
- Einkommensteuer Berechnung b) Berechnen Sie, wei hoch die zu zahlende Einkommenssteuer nach § 32a EStG ist. Formel und Variablen bitte angeben. Formel: (noch mal nachschlagen :-) Seite 444
- Arbeitslohn: Geben Sie an , ob es sich um Arbeitslohn handelt: a) Krankengeld in Höhe von 6.000,00 ¤ Steuerfreier Bezug, Progressionsvorbehalt Das Krankengeld gehört zu den Lohnersatzleistungen. § 3 EStG Abs. 1 a) Nach den Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes ist dieses Geld steuerfrei, es unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt. (§ 32 b Abs. 1 b) EStG) Damit unterliegt das Krankengeld an sich zwar keiner Besteuerung, jedoch wird das Krankengeld bei der Ermittlung des anzuwendenden Steuersatzes mit einbezogen. Liegen steuerpflichtige Einkünfte im Kalenderjahr vor, wird dann auf diese Einkünfte ein höherer Steuersatz angewendet.
- Arbeitslohn: Geben Sie an , ob es sich um Arbeitslohn handelt: b) Pension eines Beamten in Höhe von 26.800,00 ¤ Arbeitslohn aus dem früheren Dienstverhältnis.
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- Arbeitslohn: Geben Sie an , ob es sich um Arbeitslohn handelt: c) Witwenrende aus der gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von 14.900,00 ¤ Rente gesetzliche Leistung, kein Arbeitslohn (§3 Abs. 8a EStG)
- Arbeitslohn: Geben Sie an , ob es sich um Arbeitslohn handelt: e) Zwei Goldmünzen (Warenwert 2.400,-¤) anstelle einer Prämie Prämien zählen zum Arbeitslohn. Goldmünzen anstelle der Prämie ist dem gleichzusetzen, gelten als Arbeitslohn.
- Arbeitslohn: Geben Sie an , ob es sich um Arbeitslohn handelt: f) Arbeitslohn eines Facharbeiters ber 3.700,00 ¤ monatlich Es handelt sich um Arbeitslohn.
