7
Corporate Governance (Subject) / Lektion 07 (Regulierungsmerkmale und -entwicklungen in der CG-Praxis) (Lesson)
- Internationale/globale Maßstäbe zur CG-Praxis - OECD = Beiträge zur Verbesserung der Wirtschaftsentwicklung und des Lebensstandards, Wirtschaftswachstum in Entwicklungsländern, Vertiefung und Intensivierung des Welthandels - Ursache für Beschäftigung mit CG Problem = Finanzkrisen in Russland, Brasilien, Asien 1997/1998 - OECD entwickelt Standards und Leitlinien für gute CG-Praktiken - 1999 als OECD-Grundsätze der Corporate Governance + im Forum für Finanzmarktstabilität = einer der 12 wichtigsten Standards zur Förderung stabiler Finanzsysteme - OECD = Universalstruktur für CG -> Katalog = Richtlinie -- 1. Sicherung der Grundlagen eines effektiven Corporate-Governance-Rahmenwerks -- 2. Aktionärsrecht und Schlüsselfunktionen der Kapitaleigner -- 3. Gleichbehandlung der Aktionäre -- 4. Die Rolle der verschiedenen Stakeholder bezüglich der Corporate Governance -- 5. Offenlegung und Transparenz -- 6. Pflichten des Boards
- Europäische Maßstäbe zur CG-Praxis - Kein Konsens zum CG Thema innerhalb der EU - Harmonisierung des Gesellschaftsrechtes als schwieriges Unterfangen - Erörterung des CG-Problems = Ursprung im Aktionsplan Finanzdienstleistungen 1999 -> 2003 im CG Aktionsplan erstmals Gegenstand einer detaillierten Betrachtung - Absicht CG relevante Vorschriften europaweit zu vereinheitlichen -> principles based approach - Ergebnis = Richtlinien zu Abschlussprüfungen und Offenlegungsfristen - Richtlinie 2006 / 43 / EG = Abschlussprüferrichtlinie / Prüferbefähigungsrichtlinie -> rechtlicher Regelungsrahmen für gesetzliche Abschlussprüfung - Unternehmen zur Einrichtung eines Prüfungscommitees verpflichtet -> Audit Commitee -> ein unabhängiges Mitglied, dass Kenntnisse in der Rechnungslegung hat - 2012 -> EU-Grünbuch: Europäischer Corporate Governance Rahmen -> 3 Bereiche des CG-Problems -- Vielfalt und Funktionsweise des Aufsichtsrats, allerdings mit ausdrücklichem Bezug auf monistische Systeme -- Konkretisierung der Rolle der Aktionäre -- Überwachungsfunktion und rechtliche Durchsetzbarkeit der nationalen Corporate Governance Kodizes unter besonderer Berücksichtigung des „Comply or Explain“- Grundsatzes - Europäischer Gerichtshof als weiteren Impulsgeber -> forciert Entwicklungen innerhalb der europäischen Rechtsform -- 2001 Societas Europae -- Supranationale Rechtsform -> nationale Strukturen und CG Spezifika überlegen -- Struktur des Spitzenorgans kann selbst gewählt werden -> zwischen dualistischem und monistischen Modell entscheiden -- Unternehmensleitung und Arbeitnehmer handeln Beteiligungsmodell aus
- Maßstäbe institutioneller Investoren zur CG-Praxis - Richtlinien als Grundlage für Dialog zwischen Investor und Leitungsorganen der U. -> Ziel: langfristige Verbesserung des Shareholder-Values - CalPERS und TIAA-CREF -- Board -- Rechte und Verantwortlichkeiten der Aktionäre -- Entlohnung der Führungskräfte -- Rolle der unabhängigen Berater -- Governance von Unternehmen außerhalb der USA -- Soziale Verantwortung und Dialog mit TIAA-CREF - erweitert durch Corporate Governance Policy von HERMES -> durch Code of Conduct in support of companies ergänzt - Nominations- und Vergütungsausschuss, Offenlegung, Revisionsausschuss, Verhaltenskodex, Engagement für soziale und ökologische Anliegen, Verhalten des Boards, Verantwortung der Investoren, Rolle der Board-Mitglieder bei einer Restrukturierung etc. in Corporate Governance Principles for Business Enterprises
- Nationale Maßstäbe zur CG-Praxis: USA - breit gestreuter Aktienbesitz, unabhängiges und einstufiges Leitungssystem, starke Integration der Aktionäre, Markt für Unternehmensübernahmen - Regulierungsansatz durch Kapitalmarktrecht geprägt -> Ausdruck im Erlass zwingender CG-Vorschriften -> Gesetz, Vorschriften der Börsenaufsicht, Enforcement einzelner Börsen - normenbasierter Ansatz = rules based approach -> Fokus auf Kapitalmarktrecht - Kapitalmarktrecht dominierte CG-Regelung korrespondiert mit den Maßstäben des Shareholder-Value-Ansatzes -> Unternehmenspolitik ist bemüht Kurswert der Aktien und damit den Marktwert des Gesamtunternehmens zu maximieren - Sarbanes Oxley Act = zentrale Bedeutung -> Ziel: Verlässlichkeit der Finanzberichterstattung börsennotierter Unternehmen -> Omnibus Gesetz = Anwendung auf alle bei der amerikanischen Börsenkommission SEC registrierten Unternehmen (Verabschiedungsgrund waren die Bilanzskandale ENRON, usw.) - Anwendung auch auf an amerikanischen Börsen notierte ausländische U. - SOX besteht aus 11 Abschnitten
- Nationale Maßstäbe zur CG-Praxis: Deutschland - Merkmale des deutschen CG-Systems nach Weimer/Pape - System ist durch Stärke von Banken und Versicherungen gekennzeichnet - verfügen über Beteiligungen, Depotstimmrechte, usw. und haben dadurch großen Einfluss - Struktur des Führungsorgans durch two-tier System - Regulierungsaktivitäten gehören seit 1998 zum Alltag -> durchdringen Kapitalmarkt- und Gesellschaftsrecht - im Unterschied zu USA ist in Deutschland prinzipienbasierter Zugang zum CG Problem geprägt - KonTrag = Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich - TransPug = Transparenz und Publizitätsgesetz - Aktivitäten der Regierungskommission Corporate Governance -- 2002 = 10 Punkte Programm mit Maßnahmenkatalog zur Lösung des CG-Problems -- Deutscher Corporate Governance Kodex (DCGK) -> Regierungskommission Corporate Governance 1998 - Abschnitt 1 Präambel -> Grundlegende Funktionen -> Ziele und Inhalte -> Leitmaxime von Vorstand und Aufsichtsrat, duales Führungssystem deutscher Kapitalgesellschaften - Abschnitt 2 Aktionäre und Hauptversammlung -> Thematisiert Probleme mit der Wahrnehmung des Stimmenrechtes -> Abwicklungsmodi der HV - Abschnitt 3 – Zusammenwirken von Vorstand und Aufsichtsrat -> Regelungen zur Zusammenarbeit -> Aspekte der Vertraulichkeit -> Abstimmung -> Informations- und Berichtspflichten - Abschnitt 4 – Vorstand -> Detaillierung der Aufgaben des Vorstands -> Erläuterungen zur eigenverantwortlichen Leitung des Unternehmens -> Umsetzung der strategischen Ausrichtung - Abschnitt 5 – Aufsichtsrat -> Aufgaben, Rechte und Vergütung des Aufsichtsrats -> Ausführungen zur Zusammensetzung, Zielsetzung, Effizienzprüfung und zu Problemen der Interessenkollision dieses CG-Akteurs behandelt. - Abschnitt 6 – Transparenz -> Fragen zur Veröffentlichungspflicht und zum Veröffentlichungszeitpunkt -> Fragen nach geeigneten Kommunikationsmedien ein - Abschnitt 7 – Rechnungslegung und Abschlussprüfung -> Erläuterungen zur Aufstellung des Konzernabschlusses, den Zwischenberichten und zum CG-Bericht im Mittelpunkt -> DCGK hat seine gesetzliche Verankerung als regulatives Element der CG-Praxis durch das TransPug zum 01.01.2003 erfahren (insbesondere im HGB und im AktG) - Anwendung des DCGK erfordert Beachtung der Unterscheidung von Anregungen, Soll- und Mussbestimmungen -- Anregungen -> Der Kodex gebraucht die Termini „kann“ oder „sollte“ -> Gesellschaften von den Anregungen abweichen und müssen nicht offenlegen -- Empfehlungen -> best-practice-Regeln den Schwerpunkt des DCGK -> durch den Terminus „sollen“ vermittelt -> Unternehmen ist es zwar gestattet, von diesen Empfehlungen abzuweichen -> Abweichung mündet in der Pflicht, dies jährlich in einer Entsprechungserklärung (gem. § 161 AktG) offenzulegen -> Grundsatz von „Comply or Explain“ entsprochen. -- Gesetzesauslegungen -> DCGK beschränkt sich nicht nur auf die Wiedergabe des geltenden Rechts -> nimmt an manchen Stellen auch die dazu erforderliche Auslegungs- bzw. Interpretationsarbeiten vor -> Unternehmen können diesen Auslegungen folgen, müssen dies aber nicht. -- Gesetzeswidergaben -> Informationen über geltendes Recht zum CG-Komplex in Deutschland -> Beachtung erweist sich für die Unternehmen als zwingend - Bilanz = hohe DCGK Entsprechungsquote - Veränderung seit 2002 = Präambel mit Fokus auf Stakeholder-Perspektive -> zwingt Unternehmen zu nachhaltigem Wirtschaften - Solide Rechtsgrundlage durch Vorschriften und Gestaltungsregeln -> flexible Reaktionsmöglichkeiten
- Nationale Maßstäbe zur CG-Praxis: Japan - vervollständigt CG Taxonomie von Weimer/Pape - Starke Stellung der Banken -> mittlere Streuung der Anteilseigner -> kaum aktiver Markt für Unternehmenskontrolle -> Struktur des Spitzenorgans durch monistisches Modell - System in Skandal durch Skandal von Olympus - Ausgangspunkt für CG-System = Keiretsus = netzwerkartige Unternehmensgruppen durch wechselseitige Aktienbeziehungen stark miteinander verbunden -> Abstimmung in Presidents Council - Unterscheidung zwischen 2 Keiretsu Konfigurationen - hoher Anspruch an stabil gehaltenen Aktien - Banken spielen bei der Unternehmensfinanzierung eine große Rolle - Staat als dritter Akteur - japanisches Handelsgesetz (shoho) aus drei Organen: -- Hauptversammlung (kabunushi sôkai) -- Board of Directors (torishimariyaku kai) -- gesellschaftsinterne Rechnungsprüfer (kansayaku) - fundamentale Entwicklungen im CG-Kontext -> Wirtschaftskrise 1990 = Auflösung der Keiretsus
- Nationale Maßstäbe zur CG-Praxis: China - China in ordnungspolitischem Transformationsprozess -> 1979 Reformpolitik eingeleitet -> Chinese-style socialist market system - Mittelpunkt = Etablierung marktwirtschaftlicher Elemente = Eigentumsrechtsreform - Chinesische CG-Praxis unterscheidet zwischen staatseigenen, kollektiven und privaten Unternehmen - Staatseigene Unternehmen = Vom Staat gegründet, finanziert und vollständig beherrscht - Kollektive Betriebe = Unternehmen, deren Eigentümer zu einem bestimmten Unternehmenskreis gehören - meiste chinesische Aktiengesellschaften = staatseigene Betriebe -> durch Umstrukturierungsreform 1999 in kollektive Betriebe umgewandelt -> Umwandlung ausdrücklich nicht als Privatisierung - Begriff der Corporatisation = formale Privatisierung -> keine Änderung am staatlichen Eigentum -> Anteil staatseigener Aktiengesellschaften = 90% = Dominanz der Staatsaktien - Kernprobleme der chinesischen CG-Praxis = horizontale CG = Interessenkollision zwischen Groß- und Kleinaktionären -> hoher Freiheitsgrad der Unternehmensführung auf Kosten der Kleinaktionäre - Tendenz zum dualistischen System -> Kapitalgesellschaftsgesetz von 1993 -> alle chinesischen Aktiengesellschaften zur Einrichtung von drei Organen verpflichtet, nämlich Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung - andere Akteure beteiligt -> Parteikomitee, Versammlung der Belegschaftsvertreter und Gewerkschaft - Kombination von monistischer und dualistischer Struktur bei Überwachungsorgan - zunehmende Prägung durch Kapitalmarktrecht -> chinesische Wertpapieraufsichtskommission - 2002 chinesischer CG Kodex -> Überwachungs- und Kontrollaktivitäten im Sinne aller Aktionäre - Probleme: Fehlen eines Marktes für Unternehmenskontrolle - Entwicklungen zum Thema Managementvergütungen -> Begrenzungen der Vergütungshöhe, Offenlegung, Überwachung der Aktionäre - CG Praxis sollte sich gegenüber Kultur sensibilisieren -> CG Praxis = historisch gewachsen -> Rolle des Konfuzianismus und Guanxis - Konfuzianismus -> gesellschaftliche Grundüberzeugungen + Wertmaßstäben -> Vertrauen auf paternalistische Regierung - Guanxis = Beziehungsnetzwerke -> persönliche Beziehung auf Grundlage von Gegenseitigkeit und Brüderschaft - Neue Impulse sind bei der chinesischen Handhabung zu erwarten
Advertisement