Strafrecht AT (Subject) / Notstand (Lesson)

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Definitionen

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  • Notstandslage Vorliegen einer gegenwärtigen Gefahr für ein beliebiges Rechtsgut.
  • Gegenwärtigkeit der Gefahr Zustand, dessen Weiterentwicklung den Eintritt oder die Intensivierung eines Schadens ernstlich befürchten lässt, sofern nicht alsbald Abwehrmaßnahmen ergriffen werden.
  • Gefahr Zustand, der jederzeit in eine konkrete Rechtsgutverletzung umschlagen kann. Dabei ist gleichgültig, ob man die Gefahr selbst verschuldet hat. Auch Dauergefahren werden erfasst.
  • Dauergefahr Ein gefahrdrohender Zustand von längerer Dauer, der jederzeit in eine Rechtsgutverletzung umschlagen kann, ohne das der Zeitpunkt der Rechtsgutverletzung jedoch konkret feststeht.
  • Gegenwärtigkeit der Dauergefahr Eine Dauergefahr ist dann gegenwärtig, wenn sie so dringend ist, dass sie nur durch unverzügliches Handeln wirksam abgewendet werden kann.
  • Geeignetheit Die Notstandshandlung muss objektiv zur Abwehr des Schadens geeignet sein.
  • Erforderlichkeit Die Gefahr darf nicht anders abwendbar sein. Gleichzeitig muss sie das mildeste Mittel zur Gefahrenabwehr sein. Die Beurteilung erfolgt aus ex-ante Sicht.
  • Verhältnismäßigkeit Das Erhaltungsinteresse muss das Eingriffsinteresse deutlich übersteigen.