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MWU 15 (Subject) / SoFra Jahresabschluss (Lesson)

Wirtschaftsprüfung

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  • Def Wertpapierfirma § 1 Z 1 WAG iVm § 3 (1) WAG"Juristische Person, die ihren Sitz und ihre Hauptverwaltung in AT hat und aufgrund dieses Bundesgesetzes berechtigt ist, Wertpapierdienstleistungen und Anlagetätigkeiten zu erbringen." Keine WP Firma, wenn sich Berechtigung zur Erbringung von WP DL und Anlagetätigkeiten auf § 4 WAG stützt (=WP DL Unternehmen)
  • Was sind die Besonderheiten für den WP, bei der Prüfung von Wertpapierfirmen? 2 Jobs:  JA Prüfung Prüfung dieser entsprechenden Regelungen des WAG & BWG Regelungen des BWG Gliederung (Bilanz & GuV) Bewertungsregeln, sind jedoch eigentlich eher für Banken relevant, weniger für WP Firmen Regelungen zum EK Mindest EK Erfordernis von € 50.000 + im Gesetz vorgegebenen zusätzlichen Mindestkapitalien, die an fixen GK (Abgrenzungsfragen zu sprungfixen Kosten) bzw an Forderungen gemessen werden
  • Welche Fristen gelten bei der Prüfung von WP Firmen? Verkürzte Vorlagefrist des JA in GEPRÜFTER Form: muss innerhalb von 6 Monaten (Juni) bei der FMA einlangen  FB Einreichung bleibt gleich wie bei KapGes September (Normale KapGes haben  5 Monate Zeit zur Vorlage durch die Geschäftsleitung 9 Monate Zeit zur FB Einreichung)
  • Besonderheit Redepflicht iZm WP Firmen? FMA kommt zum Adressatenkreis hinzu (zusätzl zu GF/Vorstand und ggf. AR)
  • Prüfung nach WAG? Bei WP und WP DL Unternehmen hat der Prüfer zusätzlich zur JA Prüfung auch Prüfungen nach dem WAG durchzuführen = Umfangreiche Liste an Regelungen zum Schutz der Konsumenten (KFS FGA Banken) Konzessionen EK Bestimmungen Anzeigepflichten Art- & Umfang der WP DL Organisationspflichten (interne Revision, ausgelagerte Funktionen,...) Sorgfaltspflichten (Geldwäscherei & Terrorismusfinanzierung) Schutz der Kunden: Wohlverhaltens- und besondere Verhaltensregeln (Checkliste!)
  • Berichtsbesonderheiten bei der Prüfung von WP Firmen Gesonderter Bericht über das was passiert ist oder auch nicht passiert ist. Im Anhang Checkliste. Was erläuterungsbedürftig ist, ist darüber hinaus zu verbalisieren.
  • Def Wertpapierdienstleistungsunternehmen § 4 WAG Juristische oder natürliche Personen Sitz und Hauptverwaltung im Inland jährlichen Umsatzerlösen aus WP DL im Ausmaß von max. 2 Mio € WPDL dürfen nur im Inland erbracht werden Es dürfen nur bestimmte WPDL erbracht werden gem. § 3 (2) Z 1 bis Z 3 WAG
  • Unterschiede zwischen WPF und WPDLU? Konzessionsumfang (bei WPDLU geringer) Auslandstätigkeit (bei WPDLU nicht möglich) Zusammenarbeit (bei WPF zusätzlich zu Wertpapiervermittlern noch mit vertraglich gebundenen Vermittlern) Rechtsform (WPF in Form von KapGes oder Gen, WPDLU keine Einschränkungen) Kapital (WPF Abhängig von Konzessionsumfang, Unternehmensgröße und Unternehmensrisiken, bei WPDLU Mindestkap von 50.000 ODER Berufshaftpflichtvers) Umsatzbeschränkungen (nur bei WPDLU iHv 2 Mio €) Geschäftsleiter (bei WPF mind. 2 hauptberufliche, bei WPDLU lediglich einer) Anlegerentschädigungseinrichtung (nur WPF Verpflichtung zur Mitgliedschaft) Organisationspflichten (nur bei WPF Verpflichtung zur getrennten Organisationsstruktur für interne Revision, Compliance und Risikomanagement)
  • Was ist iZm einer Gründungsprüfung zu prüfen? gem. § 25 AktG, § 6a GmbHG und §3 (4) SpaltG bei Neugründungen ist das Ziel immer den Hergang der Gündung zu prüfen. (gem. § 11 PSG ist nur das Vorhandensein des Mindestvermöges zu prüfen) Satzung (Zusammensetzung Vorstand: entspricht Anzahl dem Gesetz und der Satzung? Wurde ordnungsgemäß bestellt? Hat AR den Vorstand gewählt? Passt die Firma? Wurde Satzung notariell beglaubigt?) Organe (max. Bestelldauer des Vorstands = 5 Jahre -> wurde das überschritten?) Kapitalaufbringung (ist das bedungene Kapital durch die Sacheinlage zumindest gedeckt? Mehr geht, weniger führt zu einer Nichteintragung der Gründung durch das FB Gericht!)
  • Gründungsprüfungen Sondervorteil. Was kann das zB sein? Gibt es bei GmbH NICHT! Var 1: Der Gründer hat zB den Sondervorteil einen Vorstand auf Lebenszeit zu bestellen. Wäre nicht durch AktG gedeckt, da dieses eine max. Dauer von 5 Jahren als Vorstand vorsieht. Weiterer Fehler: Der AR hat den Vorstand zu bestellen! Var 2: Ich könnte mir den Vorteil sichern, dass ich bei der Wahl des AR Vorrechte als Gründer habe.  Var 3: Grundstück kann zurück gekauft werden valorisiert mit irgendeinem Index? Muss mich fragen, ob der Index passt. Wenn steht zur Hälfte des BW ist das als Einlagenrückgewähr zu werten und = Todsünde!! Hier gibt es kein Kochrezept für die Prüfung -> muss prüfen ob eine oder mehrere Normen des Gesellschaftsrechts verletzt werden!
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  • Was muss ein externer Prüfer iZm einer Gründungsprüfung prüfen? bei einer AG: Liegt ein Sondervorteil, oder eine >= 1€ Sacheinlage vor? bei einer GmbH: Wurde mehr als die Hälfte als Sacheinlage erbracht? bei einer Spaltung: § 3 (4) Spaltung immer zur Neugründung
  • Wer kann Prüfer bei einer Gründungsprüfung sein? WP unter Beachtung § 25 (5) Unanbhängigkeiten § 275 Haftung gilt sinngemäß
  • Was ist bei einer KapErhöhung zu beachten? Bei einer AG: 1 € Sacheinlage sinngemäße Anwendung der Gründungsprüfung!Brauche mich nicht mit Organen beschäftigen, nur mit Sachen, die mit dem Kapital in Verbindung stehen Bei einer GmbH: Nur wenn Hälfte oder mehr -> sinngemäße Anwendung der Vorschriften zur Gründungsprüfung
  • Bericht bei Konzernabschlussprüfungen Artikel 11 der AP VO regelt Mindestinhalt des Berichts: Unabhängigkeit Prüfungspartner sind anzuführen Angaben zum Netzwerk sind nötig Beschreibung von Art/Häufigkeit/Umfang der Kommunikation mit dem Prüfungsausschuss Joint Audit: Aufgabenverteilung Verwendete Methoden in der Prüfung Zeitplanung Quantitative Wesentlichkeitsgrenze bzw. zweite Wesentlichkeiten Angabe bedeutsamer Mängel im IKS des geprüften Unternehmens Angabe von festgestellten Mängel iZm Rechtvorschriften/Gesellschaftsvertrag Konzernabschluss: Angaben zum Konsolidierungskreis und Nicht-Konsolidierungskreis Angabe, ob alle Informationen geliefert wurden Angabe über bedeutsame Schwierigkeiten während der Prüfung Angaben zur Einbeziehung von Sachverständigen
  • Neuerungen ab 2017 iZm Konzernabschlussprüfungen Kommunikation zwischen KAP und Prüfungsausschuss wird deutlich ausgeweitet. Gilt während der gesamten Prüfung und abschließend ist ein Bericht zu übermitteln, dessen Inhalt in der AP VO geregelt ist.  Zukünftige Regelungen hierzu nach AktG, GmbHG, SE-Gesetz, Regelungen zu Genossenschaften werden auf der AP VO beruhen. Nicht nur für PIEs relevant, sondern auch für 5fach große gem. § 271a UGB
  • Voraussetzungen & Besonderheiten des Konzernabschlussprüfers § 269 (2) UGB KAP trägt die volle Verantwortung für den gesamten Abschluss -> Hat Tätigkeit seiner Komponentenprüfer anzuleiten und zu überwachen!KAP trägt auch volle Verantwortung für BV und Bericht! Voraussetzungen KAP decken sich mit denen des EAP: Unabhängigkeit (Netzwerk) Kenntnisse/Fähigkeiten Ressourcen (Presonalplanung) zeitliche Komponente Willig, das Risiko zu tragen Wird kein eigener KAP bestellt, so ist der EA Prüfer des MU automatisch KAP. Sonst Vorschlag vom AR § 270er Transparenzschreiben des APs gesetzliche Vertreter wählen  Prüfungsvertrag wird zwischen KAP und AR geschlossen Bei PIES gibt es vorab ein Ausschreibungsverfahren, welches in der AP VO geregelt ist (zumindest 2 sind vorzuschlagen, keine Big4 Klausel, etc)
  • Prüfung iZm Konzernabschluss Wesentlichkeit ist nach Kriterien festzulegen, die wir kennen KA nach § 244 ff UGB oder IFRS oder bei freiwilliger Prfg US-GAAP Prüfungshandlungen: Berichtspakete nötig, die dokumentieren in wie weit nationale Vorschriften in die HB II übergeleitet wurden. Dafür bedarf es im Vorfeld Konzernrichtlinien, die garantieren, dass jeder einbezogene Prüfer weiß wie mit Risiken umgegangen werden soll. Z.b. Wie ist in AT ein Vorrat zu bewerten, eine RSt auszuweisen, eine latente Steuer zu bilden ist. Vollständigkeit der Anhangsangaben. Wo erfolgt Währungsumrechnung? Tw wird in nationaler Währung geliefert und erst in Konzernkonsolidierungsstelle umgerechnet. Bestätigungsvermerk ist abzugeben
  • KAP: Zusammenspiel mit Komponentenprüfern Wichtigstes ist in den Audit Instructions (Unabhängigkeit, Risiken, Wesentlichkeit, Zeitplanung, etc.) enthalten IWP Homepage liefert Muster in englischer Sprache Was ist zu liefern? Differenziert nach bedeutsamen und unbedeutsamen Unternehmen  Bestätigungsvermerk ist vorgegeben Weitere Berichtslinien für subsequent Events (sind im Anhang darzustellen) All das ist als Prüfer zu würdigen & es ist zu überlegen, ob man als KAP noch weitere Prüfungshandlungen setzt. Man muss auch die Ergebnisse des Komponentenprüfers würdigen im Hinblick auf Mgmt Letter, etc Komponentenprüfer hat Liste der unberichtigten Fehler, wenn diese die Nichtaufgriffsgrenze überschreiten an den KAP zu liefern Unsicherheiten iZm Going Concern auf die ganz richtig im Anhang und im Lagebericht eingegangen wurde führen zu keiner Modifikation des BV durch den EAP -> Achtung für KAP! Muss Ergänzungen genau beachten
  • Wesentlichkeit nach ISA 320: ca. 10% vom Ergebnis vor Steuern Pflichtprüfer für EA muss Wesentlichkeit vom KonzernAP übernehmen, muss aber für EA eine eigene Wesentlickeit festlegen In der Vorprüfungsphase wird die Wesentlickeit auf Basis der Vorjahreszahlen festgelegt.
  • Phasen der Konzernabschlussprüfung Phase 1: Ende des GJ bis Fertigstellung der Komponentenprüfung zB 31.03. Wie bei jeder AP habe ich zu beachten, was zwischen 1.1. und 31.03 passiert. Phase 2: Konzernabschluss, wo Komponentenprüfer eine weitere Berichtsrunde durchlaufen müssen und Berichte liefern, was zwischen 31.03 und zweitem Zeitpunkt passiert ist an subsequent Events.
  • Management Letter Keine gesetzlichen Regelungen. Prüfer will etwas kommunizieren, was keine Redepflicht auslöst, aber dennoch wichtig ist. APRÄG 269 (5) BV ist keine Garantie für Going Concern und funktionierendes Management!
  • Aufgabenstellung an den AP bei ausgelagerten Funktionen AP stellt fest, dass wesentliche Teile für das Rechnungswesen woanders gemacht werden Erstens: Wie habe ich mich beim zu prüfenen Unternehmen zu verhalten - welche Kontrollen hat dieses Unternehmen iZm DL Kontrollen eingerichtet Zweitens: Wie kann ich mir als DL Einheit das Leben insofern erleichtern indem ich meine angebotene DL prüfen lasse, sodass ein relativ geringer Aufwand gegeben ist? -> DL Prüfung Prüfer kann sich auf DL Prüfung verlassen, ist dadurch jedoch nicht von seiner Haftung entbunden -> kann auch eigene Prüfungshandlungen setzen um sich abzusichern
  • Wann wird ein AP bei einer ausgelagerten DL welchen Bericht über die DL Prüfung benötigen? Typ 1 Bericht wird reichen, wenn im VJ bereits ein Typ 2 Bericht vorgelegt wurde
  • Prüfungshandlungen des dienstleistungsbezogenen IKS System erheben durch Befragung und Beschreibung (Handbuch, wo Prozesse beschrieben werden) -> Hinterfragen, ob System ausreichend ist um ordnungsgemäße DL zu erbringen Erheben welche Kontrollen vorgesehen sind -> Umsetzung in der Praxis überprüfen zB kollektivvertragliche Regelungen: Wird Einstufung durch Leitung freigegeben? 4 Augen Prinzip? Sind MA qualifiziert? Zeitaufzeichnungen anschauen, ob bei Freigaben tatsächlich alle da waren, die unterzeichnet haben... Beobachtungen -> Paraffe dauert keine zehntel Sekunde. Ev liegen Berechnungen oder Beanstandungen dabei.
  • Was ist der Unterschied zwischen den Berichtstypen bei der DL Prüfung? Typ 1 gibt Urteil ab, ob DL-System & IKS zu einem gewissen Zeitpunkt vorhanden war und ob es grundsätzlich gereicht hätte effektiv zu sein. Typ 2 gibt Urteil ab, ob DL-System & IKS über einen gewissen Zeitraum da war, effektiv war & ob Kontrollen eingehalten wurden. 6 Monate lt FGA, international 1 Jahr
  • Was ist meist der Anlass für eine Sonderprüfung gem. § 130ff AktG? Misstrauen! Meist von den Gesellschaftern den Organen (idR GF) gegenüber. 
  • Wie kann eine Sonderprüfung veranlasst werden und wer kann diese durchführen? Bestellung durch die HV mit einfacher Stimmenmehrheit. Diese kann einzelne Vorgänge iZm Vorstand/GF prüfen lassen (jeder Geschäftsvorgang, auch Gründung), solange er noch eine gewisse Relevanz auf die Gegenwart hat. Hier kann jeder prüfen! Keine zeitl. Begrenzung. Wenn HV abgelehnt hat, dann kann eine bestimmte Minderheit bestellen (in Summe 10% oder mehr, muss Akien bereits mind. 3 Monate halten und muss nachweisen, dass grobe Verdachtsmomente gegen eine grobe Pflichtverletzung vorliegen). Dann bestellt das Gericht einen Prüfer, welcher ein WP sein muss. Zeitliche Limitierung auf Ereigniss, welche längstens 2 Jahre her sind!
  • Besondere Rechte und Berichterstattung iZm einer Sonderprüfung? Prüfer kann alles einsehen was er will. Kann aktuelle Organe befragen (Vorstand + AR). Prüfer hat an Vorstand + AR zu berichten. Bei Berichterstattung ist zu berücksichtigen, dass der Gesellschaft durch diese kein Nachteil drohen darf.
  • Wer trägt die Kosten für eine Sonderprüfung? Grundsätzlich die Gesellschaft selbst.  Wird ein Prüfer durch das Gericht bestellt, weil eine Minderheit der GF etwas unterstellt, so kann das Gericht von der Minderheit eine Sicherheitsleistung gem. § 130 (4) AktG verlangen. Auf diese kann zurückgegriffen werden, wenn die Beschuldigungen falsch waren und grob Fahrlässig zustande kamen.
  • Voraussetzungen des Prüfers bei Sonderprüfungen Unabhängigkeit (darf weder AR noch Vorstandsmitglied, noch von der Gesellschaft oder dessen Führung abhängig sein!) § 275 UGB gilt analog: Prüfer und seine Gehilfen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Man haftet für den entstandenen Schaden. Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sind hier irrelevant.
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  • Besonderheit Prüfungsbericht zur Sonderprüfung Bericht wird beim FB eingereicht & somit öffentlich einsehbar -> Unterlagen, die der Gesellschaft schaden könnten, dürfen nicht mit aufgenommen werden! (§ 275 (1) UGB Verletzung der Verschwiegenheit). Prüfer kann bei Verletzung geklagt werden! Dient der HV als informativer Grundlage für deren Beratungen u. allfällige Maßnahmen
  • Wer kann Prüfer einer PS sein, wer bestellt diesen für welche Zeit und was sind die Voraussetzungen für den Prüfer? Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfergesellschaft Bestellung:  Gericht außer es gibt einen AR wird auf unbestimmte Zeit bestellt (Kündigung durch WP jederzeit möglich mit entsprechendem zeitlichen Vorlauf) auf bestimmte Zeit, wenn das in der Erklärung festgehalten wird (Kündigung nur aus wichtigem Grund möglich) Voraussetzungen: Unabhängigkeit gem. PSG und WTBG § 88 und § 21-23 WT ARL kein § 270er Schreiben nötig Prüfungsvertrag zwischen Stiftungsvorstand & Stiftungsprüfer
  • Stiftungsprüfer Eigenschaften, Pflichten Ist ein Organ der Stiftung. Kann weder Begünstigter, noch dessen naher Angehöriger sein! Ausschlussgründe gem WT ARL bei § 21 -23 Befangenheit Interessenskollision Umgehung Zusätzliche Pflichten: Wahrung des Stiftungszwecks, ist dieser nicht erfüllbar so hat SP die Liquidation der Stiftung bei Gericht zu beantragen Gläubigerschutz In-sich Geschäft Muss Stiftungsvorstand überwachen, da er Aufsichtsorgan und somit Kontrollinstanz ist (hier geht es um Verwaltung des Vermögens im Sinne der Stiftungsurkunde!) Vergütung des Stiftungsvorstands, wenn es keine Regelung dazu gibt Kann KEIN Sonderprüfer sein, da Organ der Stiftung & das wäre dann eine Selbstprüfung!
  • Besonderheiten iZm Stiftungsprüfung Lagebericht muss auf Stiftungszweck eingehen. Dual: Vergangenheit & folgendes Jahr. Keine Offenlegung, daher keine Schutzklausel Gliederung der Bilanz & GuV kann abweichen (GuV kann mit Jahresüberschuss aufhören) Keine § 5 EStG (Gewerbebetrieb) Maßgeblichkeit -> Überleitung aus StR in UGB bzw. umgekehrt -> PS ist strl zu behandeln wie eine natürliche Person. Überschussermittlung Stiftungskapital als besonderer Posten des EK (entspricht NK) Zuwendungen spielen eine Rolle (wurde an jemanden ausgeschüttet, der nicht Begünstigter ist -> Redepflicht an den Vorstand. Wenn dieser nichts unternimmt -> Sonderprüfung!) Konzernabschluss gem. § 244ff ist aufzustellen und wird durch die Stiftungsprüfer geprüft. PS kann nur MU sein!
  • Berichterstattung PS Prüfbericht an den Stiftungsvorstand + AR Begünstigte haben bestimmte Auskunftsrechte gem. § 30 (1) PSG Redepflicht gem. § 273 (1) UGB gilt auch für PS (Verstöße des Vorstand und Arbeitnehmer gegen Gesetze, Schwere Mängel des IKS, Bestandsgefährdung, Entwicklungsgefährdung, negative URG Kennzahlen bei unternehmerisch tätiger Stiftung, Fehlende Anhangsangaben, etc.)
  • Prüfungshandlungen PS In-sich Geschäft: Prüfen ob Gesetze und Stiftungserklärung eingehalten wurde Variante kein AR: prüfen, ob betroffene Rechtsgeschäfte durch Vorstand & Gericht genehmigt wurden Variante AR: prüfen, ob Rechtsgeschäfte vom AR genehmigt wurden Lagebericht: Einklangsprüfung: Stimmt JA inhaltlich mit dem Lagebericht überein? Fokus auf Stiftungszweck Keine Negativangabe bei fehlender Forschung & Entwicklung nötig IKS Wer entscheidet, was gekauft werden kann? Wer kann kaufen? Wer hat Zugang zum Verwahrungsort? Zwischensteuer Steuerberaterbrief verlangen EK Spiegel  Muss Aufgestellt werden zur Überprüfung der Urkunde Haben Begünstigte eine Ausschüttung bekommen? Was ist ausgeschüttet worden? Gibt es Regelungen dazu in der Urkunde - darf zB nur der laufende Gewinn ausgeschüttet werden, außer der Begünstigte befindet sich in einer Notlage?
  • Zwischensteuer Privatstiftung soll wie natürliche Person behandelt werde, damit Bund nicht zu lange auf Steuern warten muss. Bei Einkünften aus Kapitalvermögen (Bankguthaben, Derivaten, privaten Grundstücksveräußerungen) werden diese bei nat. Personen mit der KESt besteuert und sind auch endbesteuert.  Privatstiftung hat bei Einkünften aus Kapitalvermögen, die KESt auch sofort zu entrichten, obwohl das rechtlich eine Steuer der Begünstigten ist. PS bucht in der Höhe der Steuer eine Forderung gegenüber dem Begünstigten bis diesem das Vermögen tatsächlich zugewendet wird. 
  • Besteuerung von Stiftungen Eingangsbesteuerung grds 2,5%, jedoch bei inl. Immobilien zusätzlich 3,5% GrESt + 1,1% Gerichtsgebühren = Summe 7,1% vom beizulegenden Wert Laufende Besteuerung 25% KöSt, 25% Zwischensteuer (steuerbefreit sind Dividenden aus Beteiligungen) Ausgangsbesteuerung (Zuwendung an Begünstigte)
  • Stiftungsprüfer Bestellung & Rücktritt Beantragung durch Stiftungsvorstand, dass zeitgerecht ein SP installiert wird Gericht bestellt (meist auf Vorschlag des SV oder AR, wenn es einen gibt) Prüfer bestätigt Unabhängikeit Dauer: grds auf unbestimmte Zeit, sonst je nach Stiftungserklärung Besonderheit: EAP ist IMMER KAP bei PS -> OGH Entscheidung, da SP ein Organ Rücktritt unbestimmte Zeit: jederzeit, jedoch mit genügend zeitlichem Vorlaub bestimmte Zeit: nur aus wichtigem Grund möglich (Krank, Tod oder Verlust d Befungnis)
  • Stiftungsprüfer Besonderheit bei Redepflicht Vorstand verwaltet Vermögen nicht entsprechend des Stiftungszwecks: Redepflicht gegenüber Vorstand mit Aufforderung Erweiterte Redepflicht gegenüber Gericht, wenn kein Einlenken des Vorstands -> Gericht kann Sonderprüfung und/oder Abberufung des Vorstands fordern
  • Bestätigungsvermerk Anforderungen an den AP ISA 700 Grundstandard (=Vermerk des AP) AP muss Prüfungsurteil zum Abschluss prüfen, welches mit hinreichender Sicherheit gebildet werden muss. Keine 100%ige Sicherheit! Was reicht mir als Prüfer. Der ganze Abschluss wird beurteilt, ob dieser frei von beabsichtigten und unbeabsichten WESENTLICHEN (ISA 320) Fehlern ist. Prüfungsnachweise müssen dokumentiert werden, auf welche das Urteil abgestützt wird. zB möchte prüfen ob AV vorhanden ist → Nachweis könnte Beobachtung der Anlageninventur sein, oder ich suche mir Stichprobenweise Anlagen heraus und schaue mir die an ISA 450 was mache ich mit nicht korrigierten Fehlern? Bedeutung für Gesamturteil? ist der Abschluss im Einklang mit dem Regelwerk wurden Rechnungsmethoden angemessen angewendet (Anhangsangaben) sind geschätze Werte vertretbar (fast alle Angaben in der Bilanz sind geschätzt!) sind Angaben des Abschlusses relevant, verlässlich, vergleichbar (zB Anmerkung dass es durch das RÄG 2014 anpassungen gegeben hat) Abschluss liefert angemessene Angaben, damit Nutzer Auswirkungen von wesentlichen.... zB Aufbau des Abschlusses Beurteilen, ob das maßgebende Regelwerk kenntlichgemacht wurde
  • Bestätigungsvermerk: Welche Arten von Urteilen gibt es? Modifiziert: Eingeschränkter oder negativer BV Nicht modifiziert: Wenn Abschluss in allen wesentlichen Belangen mit dem Regelwerk übereinstimmt. Sollte keine sachgerechte Gesamtdarstellung gegeben ist muss mit Mgmt gesprochen werden, wenn keine Änderung, dann modifikation.
  • Bestätigungsvermerk: Vermerk des AP schriftlich zu erstellen durch Überschrift klar abzugrenzen „Bestätigungsvermerk“ ISA würden Verlangen, dass Empfänger genannt wird, außer die Allgemeinheit ist Adressat. Ist in AT herrschender Meinung, da BV idR beim FB landet & somit öffentlich ist Mindestinhalt welche Einheiten wurden geprüft erklären, dass Abschluss geprüft wurde Bil, GuV & Anhang sind zu bennen Stichtag bzw. Zeitraum Regelwerk ist anzuführen zB UGB
  • Bestätigungsvermerk: Grundlagen für das Prüfungsurteil Verweis auf ISAs Abgrenzung der Verantwortlichkeiten  Erklärung der Unabhängigkeit & so berufl Verhaltenspflichten Vermerk, ob ausreichend Nachweise eingeholt worden sind (?)
  • Spezielle Anforderungen iZm Bestätigungsvermerk § 274 UGB verlangt im (3) ausdrücklich, dass auf unsicherheit going concern in einem eigenen Punkt des BV einzugehen ist der ausdrücklich auch so zu bezeichnen istBesonders wichtige Prüfungssachverhalte: ISA 701: Besonderheit für PIEs (kapitalmarktorientierte Unt): Key audit matters sind künftig anzuführen. Ab 2017 auf jeden Fall, im Bereich der Banken & Versicherungen ev schon 2016. Das bedeutet, dass auf konkrete Risiken eingehen muss, wie habe ich in meiner Prüfung darauf reagiert, welche Konsequenzen haben sich daraus ergeben? Sollten andere Regelungen so etwas verlangen, wäre das hier auch anzuführen (später kommen wir noch dazu)
  • Verantwortlichkeiten iZm Bestätigungsvermerk Mgmt für Aufstellung des Abschlusses Nennung für die Aufsicht der Verantwortlichen (idR AR) Prüfer: Ziel ist hinreichende Sicherheit bei Bestätigung, dass der Abshcluss frei von wesentlichen Fehlern ist Prüfer erklärt, dass dolose Handlungen auftreten könne, aber keine forensische Prüfung  Erläuterungen iZm pflichtgemäßen Ermessen Prüfer sollte erklären wie er geprüft hat Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet erhoben Alleinverantwortung für das Urteil
  • KAM & spezielle AP VO Anforderungen iZm Bestätigungsvermerk KAM, AP-VO spezielle Anforderungen, welche stärker ist als UGB. Nicht alles steht im UGB, sondern mehr in der VO! Im Vorfeld mit AR gesprochen über KAM Was hat viel Zeit gekostet (=besondere Befassung) Risiko einer falschen Darstellung Schätzungsunsicherheit iZm Vorstand → Prozesskostenrückstellung besondere Ereignisse & Geschäftsvorfälle sind einzubeziehen zB Hochwasser hat ProdAnlage zerstört Eigener Abschnitt zu Prüfungssachverhalte Nennen ist kein Ersatz für Modifikation! Besonders wichtige Sachverhalte sind zu beschreiben Hinweise auf Angaben im Anhang  Verweisen, wie bei Prüfung damit umgegangen wurde
  • Gründe, Formen und Folgen der Modifikation des Prüfungsurteils =Einschränkung oder negatives Prüfungsurteil  2 Gründe: wesentliche falsche Darstellung, welche nicht korrigiert wurde keine ausreichenden Prüfungsnachweise wurden erlangt (Warum ist nebensächlich. zB untergang der Unterlagen oder Fast Close wenn ich zB am 5.1. fertig sein muss) Form der Modifikation Reicht Einschränkung? Falsche Darstellung, aber sie ist auf den gesamten Abschluss insgesamt nicht umfassen. Ein mögl. getr. Bild kann nach wie vor dargestellt werden. Oder ich hab nicht alle Unterlagen rechtzeitig bekommen, konnte mir aber ein Bild vom Unternehmen machen Negativer Bestätigungsvermerk? Trotz Prüfungsnachweise sind falsche Darstellungen enthalten, die wesentlich und umfassen sind. Oder nicht in der Lage ausreichend Prüfungsnachweise zu erheben und diese umfassen sind. Keine ausreichenden geeigneten Prüfungsnachweise: Aufforderung des Mgmt den Zustand zu ändern Wenn sich Mgmt weigert → AR informieren Wenn das nicht reicht → Modifikation Niederlegen des Auftrags Voraussetzung, dass ich das nach nat Recht dar. Geht in AT nicht. Keine Unterlage ist kein wichtiger Grund → muss modifizieren Prüfungsurteil als Teil des Bestätigungsvermerks Muss ganz klar formuliert sein, wenn eine Modifikation vorliegt Es ist zu Beschreiben, was Grundlage für die Modifikation ist (auch wenn nicht ausreichend Prüfungsnachweise erlangt werden konnten, warum konnte kein Urteil abgegebeb werden, warum konnten nicht ausreichend Nachweise erlangt werden?) Vor Modifikation ist mit den für die Überwachung Verantwortlichen (AR) zu kommunizieren & dies zu dokumentieren
  • Erstprüfung iZm Bestätigungsvermerk. Wann kommt es dazu, was ist beim BV zu beachten? 2 Gründe: VJ Abschluss wurde gar nicht geprüft VJ Abschluss wurde von anderem Prüfer geprüft Was muss im BV dann gemacht werden? Im Vorfeld müssen bestimmte Prfghandlungen gesetzt worden sein. Angabe der VJ Zahlen, beurteil ob diese angegeben worden sind und entsprechende Anhangsangaben gemacht worden sein. Diese muss ich auch bewerten können. Stimmen Schluss und EB Bilanz überein, die abgebildet wurden? Wann stimmen diese nicht überein: Drehendes Bankkonto, wo einmal links, einmal rechts steht. Umgründungen werden mit 1.1. eingebucht Gesetzesänderungen Kritisch wenn anderer Grund Gab es Bewertungsmethoden & falls ja, war das in Ordnung & wurde das richtig dargestellt. Änderungen RÄG14 Zusätzliche Prüfungshandlungen& - nachweise, bei subsequent events, die zu einer anderen … geführt hätten Wurden Anpassungen vorgenommen, dann habe ich mir das in der Vollständigkeitserklärung bestätigen zu lassen (Muster auf Kammer HP → in Suche „ISA“ eingeben, dann kommen ausreichend...) Wird BV erteilt & im VJ wurde modifiziert, dann muss ich überlegen, welche Konsequenzen das für meinen aktuellen Abschluss hat. Muss ich auch modifizieren oder nicht mehr? Annahme Prüfungshandlungen alles ok. Sollte VJ Abschluss nicht geprüft worden sein, habe ich darauf hinzuweisen. Sollte er von anderem Prüfer geprüft worden sein → muss ich anderen Prüfer angeben, wie abgeschlossen wurde und wann geprüft wurde.