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Gesundheitsrelevante LM (Subject) / Monitoring (Lesson)

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  • Ziele des LM Monitoring Früherkennung Information von Verbrauchern, Industrie, Wirtschaftsbeteiligten und politischen Entscheidungsträgern Schutz vor Täuschung Erhebung repräsentativer Daten für die Abschätzung der Verbraucherexposition
  • Monitoring Durchführung jährlicher Unersuchungsplan --> Monitoring-Handbucht BVL erählt die Daten des Monitorings und macht einen Bericht über diie Ergenisse Die Ergebissse fließen in die Risikobewertung ein Auswahl der Erzugnisse: 9000 LM, 500 Kosmetika, 500 Bedarfsgegensände jede Untersuchungsart: 50 Proben Warenkorb Monitoring: (NVS), Projekt- Monitoring (2003)
  • Risikobewertung Risiko: Ausmaß eines Schadens und Wahrscheinlichkeit dessen AuftretensRisikobewertung:Abschätzung eines Risikos mittels wissenschaftlicher Methoden Arbeitsschritte der Risikobewertung1. Identifizierung der möglichen Gefahrenquelle2. Beschreibung des Gefährdungspotenzials3. Expositionsabschätzung4. Risikocharakterisierung
  • Risikobewertung 4. Schritte risk assessment hazard identificationhazard characterisationexposure assessmentrisk characterisation
  • Was heißt BRAFO? BRAFO – Benefit-Risk Analysis for FoodsProjekt der Europäischen KommissionEntwicklung eines Rahmenkonzepts für einen quantitativen Vergleich für Gesundheitsrisiken und -nutzen von LM und LM-Inhaltsstoffen
  • Risikokomunikation zielgerichteter Austausch von Informationen und Meinungen über Risikenzwischen interessierten Beteiligten wichtigste Grundregel: Transparenz Anforderungen der Stellungnahmen  zielgruppengerecht eindeutig und kohärent harmonisiert
  • Riskikokomunikatopn in Europa --> Schnellwarnsysteme, welche gibt es? RAFFS: Rapid Alert System Food and Feed: LM, Bedarfsgegenstände, Futtermittel, BVL als Kontaktstelle RAPEX: Rapid Exchange of Information System: Verbraucherprodukte, BVL leiter Meldungen weiter, BAuA als Nationale Kontaktstelle Bundesamt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
  • RASFF-Meldungen Warnmeldungen Gesundheitsrisiko vorhanden Produkt in einem der am Schnellwarnsystem beteiligten Staaten in Verkehr  eventuelle Warnung der Öffentlichkeit Folgemeldungen an Mitgliedsstaaten Informationsmeldungen Gesundheitsrisiko vorhanden kein unmittelbarer Handlungsbedarf Grenzzurückweisungen risikoreiches Produkt an Außengrenzen der EU überprüft und abgewiesen Nachrichten keine Warn- oder Informationsmeldungen bedeutsame Informationen nur für die Überwachungsbehörden
  • Das Verbraucher-Informationsgesetz (VIG) konkrete Auskunft zu bestimmten Produkten oder Sachverhalten(Lebensmittel, „Verbraucherprodukte“) von Behörden Anspruch auf Informationen zu- Gefahren oder Risiken für Gesundheit und Sicherheit sowie u.a.Kennzeichnung, Herkunft, Beschaffenheit oder Herstellung der Erzeugnisse-. Ausgangsstoffe und bei Gewinnung der Ausgangsstoffe verwendete Verfahren- Auskünfte zu Lebensmitteln, Futtermitteln und Bedarfsgegenständen
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