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Strategisches Finanzmanagement 1 (Subject) / Lektion 02 (Beteiligungsfinanzierung) (Lesson)
Finanzmanagement
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- Merkmale emissionsfähiger Unternehmen (Emissionsfähige Unternehmen) - Ausgabe (Emission) von Wertpapieren berechtigt, Rechtsform AG - AG (Aktiengesellschaft), KGaA (Kommanditgesellschaft auf Aktien), Kleine AG, GmbH & Co KGaA, AG & Co KGaA - zur Ausgabe von Wertpapiern Nutzung der Wertpapierbörse (organisierten Kapitalmarkt) - Beschaffung von EK von vielen kleinen Aktionären - Ermöglicht Aufnahme von hohem Kapitalvolumen und ermöglicht so weiteres Wachstum - Gesetz für "Kleine AG" von 1994, Gründung durch nur einen Gesellschafter, attraktiv für kleinere und mittelständische Unternehmen
- Merkmale emissionsfähiger Unternehmen (Merkmale) - leichte Beschaffung großer Kapitalbeträge durch Aufteilung in viele Aktien - Möglichkeit für Anleger, auch mit kleinen Beträgen Anteile am U. zu erwerben - dadurch Erhöhung des Eigenkapitalgeberkreises für Gesellschaft - hohe Fungibilität (Handelbarkeit) der Aktien, schneller Verkauf/ Beteiligung an anderen U. - detaillierte, einheitliche rechtliche Grundlage des Gesellschaftsvertrages durch Aktiengesetz - Trennung Management (Vorstand) und EK-Geber (Hauptversammlung der Aktionäre) (Prinzipal-Agent-Problematik) - Emissionsfähige U. haben Zugang zum anonymen/organisierten Kapitalmarkt, erleichtert Beschaffung von EK
- Beteiligungsfinanzierung emissionsfähiger Unternehmen (Aktiengesellschaft) - AG ist eine Kapitalgesellschaft, bestehen aus einem in Teilsummen (Aktien) aufgeteilten Grundkapital, haftet nur mit Gesellschaftsvermögen - 3 Gremien (HV, AR, Vorstand) -- Hauptversammlung: Zusammenkunft aller Aktionäre (einmal pro Jahr), Aktionäre erhalten Informationen vom Vorstand über Geschäftsverlauf, haben Recht Fragen zu stellen sowie Entscheidungen zu treffen, sie legen die Dividende fest und haben Recht auf Wahl des AR -- Aufsichtsrat: hat Überwachungsfunktion, vertritt Aktionäre und Belegschaft der Firma, Teil des AR können Vertreter der Großaktionäre, Vertreter der Arbeitnehmer sowie Personen aus Wirtschaft, Politik, Gesellschaft sein, AR hat Verantwortlichkeit den Vorstand einzuberufen als auch ggf. wieder abzusetzen -- Vorstand: verantwortlich für Leitung der Geschäfte des U., Hauptverantwortung für den wirtschaftlichen Erfolg des U., wichtige Entscheidungen werden in Absprache mit dem AR getroffen
- Beteiligungsfinanzierung emissionsfähiger Unternehmen (Gliederung des Eigenkapitals) - I. Gezeichnetes Kapital/Grundkapital: fester Teil des EK, auf das die Haftung der Gesellschafter für Verb. der Gesellschaft ggü. Gläubigern beschränkt ist (§272 Abs. 1 HGB), Höhe des Grundkapitals spiegelt die Summe aller Nennwerte der emittierten Aktien wider, - II. Kapitalrücklage: Verpflichtung den Betrag über Nominalwert hinaus (Agio) als Kapitalrücklage auszuweisen (Aktie 25 gezeichnet, Verkauf jedoch für 50, 25 in GK und 25 in KR, Unterpari-Emissionen (unter dem Nennwert) sind nicht erlaubt - III. Gewinnrücklagen: -- Gesetzliche Rücklage: werden aus dem nicht ausgeschütteten Jahresüberschuss gebildet, Teil der vorschriftsmäßig einbehalten werden muss (5% des um den Verlustvortrag geminderten JÜ, bis die gesetzliche Rücklage und die Kapitalrücklage 10% des Grundkapitals erreichen) -- Rücklage für eigene Anteile: Betrag der Anteile den die Aktionäre in der Gesellschaft halten, muss den eigenen Anteilen auf der Aktivseite der Bilanz entsprechen, dienen dem Gläubigerschutz (Ausschütungssperre) -- Satzungsmäßige Rücklagen: alle Rücklagen die auf der Satzung oder dem Gesellschaftsvertrag beruhen (statutarische Rücklagen) -- Andere Gewinnrücklagen: werden freiwillig gebildet (freie Gewinnrücklagen) - Rücklagenbildung für: -- Ausgleich außergewöhnlicher oder unerwarteter Verluste -- Verbesserung finanzieller Situation der Gesellschaft -- Verbesserung der Kapitalstruktur -- Sicherstellung konstante Gewinnausschüttung (d.h. auch bei Verlusten) - IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag: Ergebnis aus Differenz von Erträgen und Aufwendungen, Verwendung Vorjahresgewinns wird in HV beschlossen und der "Rest" ergibt den Gewinnvortrag (Rest des Bilanzgewinnes, Zurechnung zu dem Ergebnis des neuen Jahres), Ermittlung Bilanzgewinn §158 AktG, davon Dividende/Einstellungen in andere Rücklagen/zusätzlicher Aufwand abziehen = Gewinnvortrag, Bsp. BG 800, Ausschüttung 600, Rest 200 in Gewinnvortrag, Zurechnung im Folgejahr - V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag = Bilanzielles EK - VI. Stille Reserven: z.B. durch Unterbewertung von Vermögensgegenständen oder Überbewertung von Verbindlichkeiten
- Beteiligungsfinanzierung emissionsfähiger Unternehmen (Aktienarten) - Aktie Teilhaberpapier, garantiert Miteigentum an AG, Käufer bringt Kapital ein und wird dafür am Erfolg beteiligt (Dividenden), aber auch am Risiko durch bevorzugte Auszahlung an Gläubiger im Insolvenzfall (höheres Risiko, höhere Rendite als Anleihe), Haftung mit eig. K. - Nennwert aller Aktien stellt das Grundkapital dar (Mindestnennwert 1 EUR), i.d.R. bilden Millionen von Aktien das Grundkapital, aktueller an der Börse gehandelter Wert ist meist höher als ihr Nennwert - Bestimmung Marktkapitalisierung durch Multiplikation der im Umlauf befindlichen Aktien mit dem aktuellen Börsenkurs - Bsp.: Siemens hat 861.697.000 Aktien ausgegeben, die zu 81,34 EUR gehandelt werden (Stand Juni 2013), Marktkapitalisierung = 861.697.000 Stück x 81,34 EUR = 70,1 Mrd. EUR - Aktien haben unterschiedliche Ausstattungsmerkmale, Differenzierung basiert vor allem auf der Gewährung unterschiedlicher Rechte
- Unterscheidung hinsichtlich ihrer Ausstattungsmerkmale - Stammaktien -- gebräuchlichste Aktienform, Verbriefung volles Stimmrecht auf HV und aller üblichen gesetzlichen/satzungsmäßigen Rechte/Pflichten aus AktG und jeweiliger Satzung - Vorzugsaktien -- Verbriefung besonderer Vorrechte (erheben Ansprüche auf Dividenden, Stimmrechte, Bezugsrechte oder Recht auf Liquidationserlös), besondere Form stimmrechtlose VA (Absicht Stimmrechtverhältnisse der HV nicht zu verschieben, Inhaber werden meist mit höheren Dividenden entschädigt, im Vergleich zur Stammaktie höhere Rendite) - Mehrstimmrechtsaktien -- haben bei gleichem Nennwert wie Stammaktie ein mehrfaches Stimmrecht (dadurch höheres Einflusspotenzial), bestimmten Aktionärsgruppe soll eine stärkere Kontrolle in der Gesellschaft verschafft werden, seit 2003 nicht mehr existent in Deutschland
- Unterscheidung hinsichtlich ihrer Übertragbarkeit - Inhaberaktien -- nicht auf den Namen des Aktionärs, sondern Inhaber ist automatisch Eigentümer der Aktie, können jederzeit u. formlos übertragen werden, deutsche AG emittieren i.d.R. IA - Namensaktien -- Ausgestellt auf den Namen einer natürlichen oder juristischen Person, Aktionär muss bestimmte Angaben machen (Geburtsdatum, Adresse, …), Eintragung im Aktienbuch der AG und ermöglicht direkte Kontaktaufnahme, hohe Transparenz für AG, NA können auch übertragen werden -- Vinkulierte Namensaktien -- besondere Form der NA, Übertragung nur durch Zustimmung des Emittenten, somit Kontrolle über Anlegerstruktur und kann bestimmte Anlegergruppen und Übernahmen durch Dritte ausschließen, VNA werden meist in Familien AG ausgegeben oder in Sektoren die hohe Sicherheit bedürfen (z.B. Rüstungsindustrie) -- bei Aktienkursen oft die Bezeichnung hinter dem Namen (BASF N für Namensaktie der BASF SE oder BASF I für Inhaberaktie, Vz. für Vorzugsaktie
- Unterscheidung hinsichtlich der Definition des Grundkapitals - Nennwertaktien -- lauten auf bestimmten Nennbetrag, Nennwerte können unterschiedlich sein, zu unterschiedlichen Nennbeträgen emittiert werden, NA dürfen nicht unter Nennbetrag emittiert werden - Stückaktien -- seit 1998 zugelassen, auch als unechte nennwertlose Aktien bezeichnet, haben keinen Nennwert, haben alle den gleichen Anteil am Grundkapital und werden zu gleichen Teilen ausgegeben - Quotenaktien -- auch als echte Stückaktien bezeichnet und sind nennwertlos, benennen keinen Geldbetrag, sondern verbriefen bestimmten Anteil (Quote) am EK der Gesellschaft z.B. bei 200000 emittierten Aktien entspricht eine Aktie 1/20000 des Unternehmensvermögens, in Deutschland verboten, in den USA weit verbreitet
- Unterscheidung hinsichtlich ihrer Verfügbarkeit - Eigene Aktien versus Vorratsaktien -- Möglichkeit für U. einige seiner Aktien zurückzukaufen, selbst erworbenen werden zum Bestand eigener Aktien (Treasury Stock) hinzugerechnet, laut Gesetz Kauf eigener sich im Umlauf befindlichen Aktien bis zu einer Menge von maximal 10% des Grundkapitals, Rückkauf bedarf Genehmigung der HV -- werden Aktien im Zuge einer Kapitalerhöhung an Dritte (Vermögensberater, Banken) für Rechnung der emittierten Gesellschaft übergeben (Vorratsaktien), entsteht wenn Kapitalerhöhung höher ist als das tatsächliche Kapital, diese Aktien gelangen nicht in Umlauf und werden bis zu ihrer Verwendung von Dritten verwahrt
- Unterscheidung hinsichtlich ihres Ausgabezeitpunktes - Junge Aktien versus alte Aktien -- Ausgabe zusätzlicher Aktien zu den bereits in Umlauf befindlichen (junge Aktien), Altaktionäre haben Bezugsrecht, um neue Aktien zu erwerben und weiterhin im selben prozentualen Verhältnis wie bisher am Aktienkapital beteiligt zu bleiben -- Aktien, die bereits von Aktionären gehalten werden sind dementsprechend (alte Aktien) -- Unterscheidung basiert auf unterschiedlichen Dividendenzahlungen, getrennte Notierung kann nach Angleichung der Dividendenansprüche vernachlässigt werden
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- Rechte des Aktionärs (Verwaltungs- und Vermögensrechte) - Recht auf Teilnahme in der HV (Gewinnverwendung, Kapitalerhöhung, Satzungsänderung) - Recht auf Information (Informationen über rechtlichen und geschäftlichen Bereich) - Stimmrecht auf der HV (Ausübung von Aktionär oder depotführender Bank) - Recht auf Dividende (Anspruch auf Gewinnbeteiligung) - Bezugsrecht (Recht auf Bezug neu emittierter Aktien bei Kapitalerhöhung) - Recht auf Gratisaktien (Zusatz- oder Berichtigungsaktien) (bei Kapitalerhöhungen aus Gesellschaftsmitteln, Ausgleich des Kursverlustes mittels Berichtigungsaktien) - Recht auf Liquidationserlös (im Insolvenzfall, jedoch nach Befriedigung der finanz. Ansprüche Dritter)
- Aktienemission - Erstemission (Going Public), Börsengang wenn viel EK benötigt wird welche nicht über alternative Finanzierungsformen beschafft werden können, Kapital wird meist in größere Projekte investiert (Technologieentwicklung, Marktpositionsausbau) - Selbstemission oder Fremdemission (Zusammenschluss mehr. Banken oder Einzelner) - kaufen Banken, um die Aktien selbst auszugeben, handelt es sich um Übernahme durch das Übernahmekonsortium oder Übernahmebank (Risiko bei der vollständigen Emission bei Bank) - Begebung oder kommissionsweise Übernahme (Risiko bei emittierenden U.) - Aktienemission kann privat oder öffentlich erfolgen - private Platzierung (bestimmter Investorenkreis wird angesprochen, meist nicht an der Börse gehandelt) - öffentliche Platzierung (Wertpapiere sind allen zugänglich, 3 Verfahren)
- Aktienemission (Festpreisverfahren) - Festlegung Emissionspreis der Aktie bereits vor Platzierung - Vereinbarung von emittierenden Gesellschaft allein oder Bank - Preiseinschätzung basiert auf aktuellen Kursen ähnlicher U., der aktuellen Marktlage, Unternehmensbewertung des Emittenten sowie erwarteten Investorennachfrage - nach Preisbekanntgabe unterb. die Anleger Mengenvorschläge, Zeichnungsangebote - oft weichen Vorschläge von dem Preis ab - bei Nachfrage > Angebot = Überzeichnungen (schließt die Zeichnung vorzeitig) - bei Angebot größer Nachfrage (Käuferkreis zu klein, Bank übernimmt Teil der Aktien) - in den 90ern beliebtes Verfahren, heute eher Bookbuilding-Verfahren
- Aktienemission (Bookbuilding-Verfahren) - aus USA stammendes international etabliertes Verfahren - im Gegensatz zum Festpreisverfahren beteiligen sich p. Anleger an der Preisfindung - Investoren bekommen feste Preisspanne sowie Zeichnungsfrist vorgegeben und entscheiden über Menge und den Preis, den sie bereit sind zu zahlen - dynamische Preisfindung erlaubt Ermittlung eines marktgerechten Emissionspreises - Ablauf in 4 Phasen: -- Pre-Marketingphase --- nach Wahl Konsortialführer, wird sich an große Investoren gerichtet (Versicherungen,...), Abhalten von Veranstaltungen (Pressekonferenzen, Unternehmenspräsentationen), aus unverbindlich abgegebenen Angeboten wird Preisspanne entwickelt -- Marketingphase --- Bekanntgeben des zuvor ermittelten Preisrahmens, gezielte Ansprache potenzieller Anleger, durch Roadshows in den Finanzmetropolen -- Order Taking-Phase --- Angebotssammlung, Hinzuziehen privater Investoren, aus allen Zeichnungsangeboten wird der endgültige Emissionspreis ermittelt -- Zuteilungsphase --- Aktienzuteilung zu den Anlegern, Ausschluss der Anleger mit zu niedrigen Zeichnungsangeboten, Bezug der Aktien zum Emissionspreis auch wenn Gebot über dem Preis lag, bei überzeichneten Emissionen legt Konsortialführer Zuteilungsquoten fest, Konsortialbanken haben Möglichkeit best. Aktienanzahl bei sich unterzubringen (Privatkunden)
- Aktienemission (Auktionsverfahren (Tenderverfahren)) - Abgabe von Preis- und Mengenangebote innerhalb best. Zeitspanne der pot. Inv. - Zuteilung nach Auktionsende an Investoren mit den höchsten Geboten - Aktienzuteilung solange bis Emissionsvolumen ausgeschöpft ist - Anleger mit Geboten unter Emissionspreis werden nicht bedient - im Gegensatz zu anderen beiden Verfahren können hier die Emittenten nicht über die Investorenstruktur bestimmen - aus diesem Grund stößt das Verfahren bei institutionellen Anlegern auf Widerstand
- Kapitalerhöhung bei Aktiengesellschaften - Nutzung Aktienmarkt neben Erstemission auch zur Erweiterung der Kapitalbasis (K-Erhö.) - Beschluss auf der Hauptversammlung (erfordert qualifizierte 3/4 Mehrheit) - Kapitalerhöhung kann verschiedene Formen annehmen
- Kapitalerhöhung bei Aktiengesellschaften (Effektive Kapitalerhöhung) - Ordentliche, bedingte oder genehmigte Kapitalerhöhung - i.d.R. ordentliche KE, um kurzfristig notwendige Kapital zu beschaffen - KE gegen Einlagen, Ausgabe neuer Aktien (junger Aktien), Grundkapital wird um Nennbetrag erhöht, besteh. Aktionäre haben BR im Verhältnis ihrer Aktienanteile - Bedingte KE darf nur erfolgen, wenn von einem unentziehbaren Umtausch oder Bezugsrecht Gebrauch gemacht wird, Ausgabe junger Aktien ausschließlich an Nichtaktionäre, umfasst z.B. Tausch von Wandelanleihen in Aktien, Vorbereitung einer Fusion, Ausgabe von Belegschaftsaktien - Genehmigte KE, Ermächtigung des Vorstandes das Grundkapital bis zu genehmigten Betrag in einer Zeitspanne zu erhöhen, GK Erhöhung höchstens bis um die Hälfte
- Kapitalerhöhung bei Aktiengesellschaften (Nominelle Kapitalerhöhung) - KE aus Gesellschaftsmitteln (U. fließen keine Mittel zu) - Ändert nicht die Höhe, sondern die Zusammensetzung des EK - Dabei Umwandlung von Rücklagen in gezeichnetes Kapital - Erhöhung GK resultiert in der Ausgabe von Gratisaktien (Berichtigungsaktien) an Altaktionäre
- Aktienbewertung - Aktienwert unterschiedlich feststellbar (Börsenkurs, Ertragswertkurs, Bilanzkurs, KGV) - Börsenkurs (aus Angebot und Nachfrage während eines Handelstages) - Ertragswertkurs (Orientierung am erwarteten Gewinn pro Aktien, auf Gegenwart abgezinsten zukünftigen Dividenden, bezieht sich auf inneren Wert einer Aktie) - Bilanzkurs (Verhältnis von bilanziellem EK zur Anzahl der Aktien laut gezeichnetem Kapital, gibt an wie viel EK auf jede Aktie entfällt, aus Sicht der Bilanz, rechnet man dem BK die stillen Reserven hinzu erhält man den korrigierten BK) - KGV (Börsenkurs/erwarteten Gewinn pro Aktie) (Ergebnis ist Indiz ob Börsenkurs im Verhältnis zur Gewinnerwartung fair ist, Überbewertung oder Unterbewertung)
- Aktienanalyse - Basis für Kauf- und Verkaufsentscheidungen (Fundamentalanalyse und Technische A.) - Aktienkurs lässt sich durch Random Walk-Hypothese beschreiben, sofern KM effizient ist
- Random Walk-Hypothese (Theorie der symmetrischen Irrfahrt) - Nach RWH Aktienkursentwicklung zufällig, Voraussetzung informationseffizienter KM (alle verfüg. Infos spiegeln sich sofort in Aktienpreis wieder, Kursprognosen unmöglich)
- Fundamentalanalyse - Entwicklung durch inneren Wert bestimmt - Vergleich innerer Wert mit aktuellen Kurswert - Innere Wert > Kurswert = Kurswert wird steigen (Kauf, da Unterbewertung) - Innere Wert < Kurswert = Kurswert wird sinken (Verkauf, da Überbewertung) - Subjektive Bewertung, basiert auf Unternehmensdaten und Umfeld - Feststellung Wert der AG und Teilung durch Gesamtzahl der Aktien - Gesamtanalyse in mehreren Schritten (Top-Down oder Bottom-Up) - Makroanalyse (Inlfationsrate, Zinsniveau, Währung), Branchenanalyse (Marktbarrieren, Wettbewerber), Unternehmensanalyse (Wachstum, Finanzlage) - Börsenkurs der Aktie wird von diesen Daten stark beeinflusst -> Prognose - Daten der 3 Felder dienen zur Einschätzung der zukünftigen Gewinnentwicklung, von welcher der innere Wert abhängt - Kein einheitliches Vorgehen zur Bestimmung - Gewinnmodell: --Nullwachstum des U. und jährlich konstante Dividende -- Bei 100%-igen Ausschüttung entspricht die Dividende dem JÜ pro Aktie -- Theoretische Aktienpreis ist der zukünftig erwartete konstante JÜ pro Aktie (EPS), welcher mit dem EK-Kostensatz diskontiert wird (EK-Kostensatz = erwartete Rendite) -- Barwert der Aktie PV = EPS (erwarteter JÜ pro Aktie) / KEK (Eigenkapitalkostensatz)
- Technische Analyse - Fokus auf historische Börsendaten und dem Kursverlauf, kritisch, vergangenheitsor. - Aktienfonds ziehen Fundamentalanalyse vor, Privatinvestoren TE - Außerachtlassung betriebswirtschaftlicher und volkswirtschaftlicher Daten - Charts geben Auskunft über Zeitpunkte für Kauf/Verkauf - Muster, Formationen sind entscheidend für die Kursrichtung, Trendfeststellung, Prognose des Aktienverlaufes, Frühwarnsignal - Liniencharts oder Kerzencharts sind sehr gängig - Durchschnittslinie, gleitender Durchschnitt 38, 100 oder 200 Tage (wird sie von unten durchbrochen, Kaufsignal und andersrum) - Trendkanal, Hoch- und Tiefpunkte (Widerstands- und Unterstützungslinien), bei parallelem Verlauf lässt sich Trend erkennen und sie bilden Trendkanal, Durchbruch nach oben = steigende Kurse und andersrum, bei nicht Ausbruch ist der Trend intakt und es liegen weder Kauf- noch Verkaufssignale vor - Momentum -- Indikator, wie stark und schnell sich die Kurse im Verhältnis zum aktuellen Kursniveau bewegen (berechnet den Trend der Kursentwicklung) -- Bestimmt anhand der Kursdifferenz für eine bestimmte Zeitperiode (z.B. Momentum = Differenz aus akt. Schlusskurs und Schlusskurs von vor 10 Tagen) -- Steigung, Gefälle und ob Verlauf über der Signallinie (Nulllinie) verläuft
- Börsenplätze und -segmente - Börse ist ein organisierter Markt zum Handel von WP, Devisen, best. Waren - Zeitliche Zusammenführung von Angebot/Nachfrage und Bildung von Kursen - Börse ist auch Informationsplattform, stellt Liquidität, Fungibilität, Transparenz sicher - Bei erster Emittierung fungiert sie als Primärmarkt - Handeln Käufer und Verkäufer Wertpapier ohne, dass das U. betroffen ist gilt sie als Sekundärmarkt - Zwei Zugänge zum Kapitalmarkt: EU-regulierten Markt und börsenregulierter Markt (Freiverkehr)
- Börsenplätze und -segmente (Regulierter Markt) - Striktere Regeln für U. als für U. welche im Freiverkehr emittieren - Vor Aufnahme Durchlauf eines Zulassungsverfahrens - Seit 3 Jahren existieren und mind. 10.000 Aktien emittiert haben - Zulassungsprospekt muss Jahresabschlüsse der letzten 3 Jahre beinhalten - 25% der Aktien müssen sich im Streubesitz befinden
- Börsenplätze und -segmente (Freiverkehr (Open Market)) - Für Anleger weniger Infos über emittierten U. verfügbar, als im geregelten Markt - Emittierten sind nicht verpflichtet Infos bzgl. des U. zu veröffentlichen und keine Pflicht Ad hoc-Mitteilungen zu veröffentlichen
- Börsenplätze und -segmente (General Standard (Teilbereich des Regulierten Markt)) - Bei Zulassung zum regulierten Markt erfolgt Aufnahme in den GS - Mindestanforderungen umfassen Ad hoc-Publizitätspflicht, Anwendung internationalen Rechnungslegungsstandards, Veröffentlichung von Zwischenberichten - Überwiegende Nutzung von kleineren U. mit geringem Mindestkapital, die nationale Investoren ansprechen wollen
- Börsenplätze und -segmente (Prime Standard (Teilbereich des Regulierten Markt)) - um im PR gelistet zu werden, erst Zulassung zum GS - PR erfordert zu gesetzlichen Mindestanforderungen zusätzliche Voraussetzungen - Aufnahme in PR ermöglicht Listung in Indizes wie DAX, MDAX, TecDAX, SDAX - Überwiegende Nutzung von U., die internationale Investoren ansprechen wollen - Hohe Transparenzvoraussetzungen: Abschluss nach IFRS oder US-GAAP, Veröffentlichung von Quartalsberichten, AD hoc-Mitteilungen, Analystenveranstaltung
- Börsenplätze und -segmente (Entry Standard (Teilbereich des Freiverkehrs)) - Teilbereich des Freiverkehrs - Bietet kleinen, jungen U. Möglichkeit der Teilnahme am Börsenhandel, ohne hohe Anforderungen erfüllen zu müssen - Ad hoc-Mitteilungen, Konzernjahresabschluss, Zwischenbericht
- Börsenplätze und -segmente (Over the Counter-Handel (OTC)) - Außerbörslicher Handel, erfolgt über Computer oder Telefon, oft Makler eingeschaltet - Höhere Volumina im Vergleich zur Börse
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- Börsenplätze und -segmente (Regionale Börsensegmente) - Neben Frankfurter Wertpapierbörse (FWB) auch regionale Handelsplätze - Börse Berlin, Hamburg-Hannover, Düsseldorf, Stuttgart, München - Ermöglicht kleinen, jungen U. Teilnahme am organisierten KM - Hohe Spezialisierung, HH z.B. Marktführer für offene Immobilienfonds, Stuttgart Derivate
- Merkmale nicht-emissionsfähiger Unternehmen - Haben keinen Zugang zur Börse, keine Beschaffung von EK über organisierten KM - Nachteile ggü. Kapitalgesellschaften: - Begrenzte Liquidierbarkeit (Anteile können nicht zu jeder Zeit veräußert werden - Schwierige Preiseinschätzung, Preisfindung individuelle Vereinbarung, nicht zur A und N - Schwere Anlegerbeurteilung aufgrund fehlender Regulierung der Märkte - Beteiligung meist nur in größerer Form möglich im Gegensatz zu Aktien - Höhere Identifikation der Gesellschafter, dadurch höhere Mitsprache - Schnelle Beschaffung kaum möglich - Zur EK-Beschaffung meist Gewinnthesaurierung, Zuführung von privaten Mitteln der bisherigen Gesellschafter oder Aufnahme weiterer Gesellschafter
- Merkmale nicht-emissionsfähiger Unternehmen (Einzelkaufmann) - Eigentümer (Kaufmann) - Mind. Gründer (einer) - Mindestkapital (kein festes EK, keine Mindesteinlage) - Haftung (unbeschränkt, persönlich) - Steuerliche Behandlung (Besteuerung des Kaufmanns durch Einkommensteuer) - Organe (Kaufmann) - Erfolgsbeteiligung (nach Vorstellungen und finanz. Möglichkeiten des Inhabers)
- Merkmale nicht-emissionsfähiger Unternehmen (OHG) - Eigentümer (Gesellschafter) - Mind. Gründer (zwei) - Mindestkapital (kein festes EK, keine Mindesteinlage) - Haftung (Gesamtschuldnerisch, jeder GEsellschafter unmittelbar, unbeschränkt und solidarisch) - Steuerliche Behandlung (Besteuerung der Gesellschafter durch Einkommensteuer) - Organe (Gesellschafter) - Erfolgsbeteiligung (4% auf Einlage, Rest nach Köpfen)
- Merkmale nicht-emissionsfähiger Unternehmen (KG) - Eigentümer (Komplementäre, Kommanditisten) - Mind. Gründer (einer und einer) - Mindestkapital (wie Einzelkaufmann, feste Einlage, Höhe nach Vereinbarung) - Haftung (Komplementäre unbeschränkt, Kommanditisten nur bis Höhe der Einlage) - Steuerliche Behandlung (Besteuerung der Gesellschafter durch Einkommensteuer) - Organe (Komplementär) - Erfolgsbeteiligung (4% auf Einlage, Rest angemessen)
- Merkmale nicht-emissionsfähiger Unternehmen (GmbH) - Eigentümer (Gesellschafter) - Mind. Gründer (einer) - Mindestkapital (festes Stammkapital mind. 25.000, Mindestanteil 100) - Haftung (Gesellschaftsvermögen haftet in voller Höhe) - Steuerliche Behandlung (Körperschaftssteuer) - Organe (Geschäftsführer, Gesellschafterversammlung, ggf. Aufsichtsrat) - Erfolgsbeteiligung (nach Höhe der Gesellschaftsanteile)
- Merkmale nicht-emissionsfähiger Unternehmen (eG) - Eigentümer (Genosse) - Mind. Gründer (7) - Mindestkapital (kein festes Grundkapital, Mindesteinlage statutarisch geregelt) - Haftung (es haftet nur das Vermögen der Genossenschaft, Satzung kann Nachschüsse festlegen) - Steuerliche Behandlung (Körperschaftssteuer mit Vergünstigung) - Organe (Vorstand, Aufsichtsrat, Generalversammlung) - Erfolgsbeteiligung (nach Anteil am Gesschäftsguthaben)
- Venture Capital - Risiko-, Chancen- oder Wagniskapital - Einbringen von EK oder EK-ähnlichen FI in U. - EK wird von Dritten zur Verfügung gestellt - Nutzung von jungen, entwicklungsfähigen Technologieunternehmen - Auf bereitgestellte Kapital sind keine Zinsen zu zahlen - Erhöht zudem die Kreditwürdigkeit des Unternehmens - Ziel des VC-Investors ist es, die Anteile nach erfolgreicher Expansion gewinnbringend zu veräußern und möglichst hohen ROI zu erhalten - VC-Gesellschaften verbleiben meist 3-8 Jahre im U. - Neben Kapital bekommt das U. auch Beratungsleistungen und Geschäftsverbindungen (Smart Money) - Early Stage Financing (Hoher Kapitalbedarf, hohe Investitionen, hohe Verluste) -- Seed Financing --- Noch keine Unternehmensgründung, Konzept wird noch entwickelt, FuE, höchstes Risiko der Finanzierung aufgrund schwieriger Einschätzung, Finanzierung meist durch EK der Gründer und staatliche Fördermittel, VCG stellen Seed Capital bereit -- Start-up Financing --- Umsetzung der vorher entwickelten Idee, formaljuristische U-Gründung, Prototyp, Aufbau Fertigungs- und Vertriebsnetz, Marketingkonzept, Beginn der meisten VC-Finanzierungen -- First Stage Financing --- Herstellung erster Produkte, Markteintritt zur Umsatzgenerierung - Expansion Stage Financing () -- Second Stage Financing --- Starkes Produktions- und Absatzwachstum, Ausbau Marktposition, operativer Break-even ist erreicht, weiteres Wachstum erfordert weitere Investitionen, VCG stellen Development Capital zur Verfügung, auch Fremdfinanzierung spielt immer größere Rolle -- Third Stage Financing --- Stabile EK-Quote, U. versucht durch Expansion oder Produktdiversifikation neue Märkte zu erschließen, neben VCG und Banken wird jetzt auch der Kapitalmarkt berücksichtigt -- Fourth Stage Financing --- U. ist etabliert, Nutzung Wertsteigerungspotenziale, Ausstieg der VCG aus U. erfolgt durch Verkauf der Anteile (Exit), Rückkauf durch bestehende Gesellschafter (Buy Back), Verkauf an Dritte z.B. industrielle Investoren (Trade Sale), Verkauf der Anteile an weitere VCG (Secondary Purchase)
- Management Buy Out (MBO) - Übernahme von mind. 10% Unternehmensanteile (Share Deal), wesentlichen VW (Asset Deal) oder von beidem (Step Deal) durch das bestehende Management (anschl. Miteigentümer) - Finanzierung meist durch Venture Capital Gesellschaften oder Banken als FK-Geber - Vorteile für beide Parteien - Langjährige Kenntnisse über U. und die Prozesse, vertrauliches Insiderwissen wird im U. gelassen - Formen des Buyouts -- Leveraged Buy Out (LBO) -> Übernahme überwiegend durch Fremdkapital --Leveraged Management Buy Out (LMBO) -> Übernahme durch aktive Manager mit FK -- Employee Buy Out (EBO) -> Übernahme durch Belegschaft -- Management Buy In (MBI) -> Übernahme durch externe/ künftige Manager -- Buy In Management Buy Out (BIMBO) -> Übernahme durch bestehende und externe M. -- Spin Offs -> Abspaltung einzelner Tochter-G. -- Partieller Eigentümer Buy Out (Owner BO) -> Übertragung der Anteile durch den bisherigen Eigentümer an eine Erwerbergesellschaft, an welcher der Eigentümer beteiligt ist - Übernahme durch MBO -- Beurteilung MBO Kandidaten anhand bestimmter Kriterien, Low Tec Unternehmen, schwierige Vergangenheit mit Verbesserungspotenzial, prognostizierter CF darf nicht mit Investitionsbedarf belastet sein, Tilgung FK sollte mittels CF möglich sein
- Finanzierung eines MBO - i.d.R. ein Käufer, Verkäufer und Finanzier - Gründung Auffanggesellschaft (GmbH, Teilnehmer des MBO und weitere EK-Geber) - MBO-Gruppe stellt 51% des EK bereit, Rest des EK durch Finanziers, Rest des Kaufpreises durch FK - Eingliederung des Zielunternehmens in die GmbH (Weiterführung des Namens) - Kosten des MBO (Kaufpreis, Kosten für FK, Beraterkosten und Kosten für Beteiligungs-G.) - Finanzierungsstruktur, Renditeerwartung, Kapitalgeber: - 60% Senior Debt -> Zielrendite 10% -> Kreditinstitute (vorrangig) - 20-30% Mezzanine Money -> Zielrendite 15-25% -> Kreditinstitute, Mezzanine-Fonds (nachrangig) - 10-20% Eigenkapital -> Zielrendite 25-45% -> VCG, LBO-Fonds (nachrangig)
- Kaufpreisfindung - Verhandlung zwischen Verkäufer und Käufer - KP hängt stark von der Einschätzung der Unternehmensentwicklung ab - Ertragswertmethode -- Unternehmenskauf wird als Investition betrachtet -- Unternehmenswert hängt vom zukünftigen Gewinnpotenzial ab -- Abzinsung der zukünftigen Erträge auf Transaktionstag - Substanzwertmethode -- Fokus auf Kosten -- Buchwert Vermögen + stille Reserven - Multiplikatormethode -- Berechnung als ein vielfaches einer Gewinngröße z.B. EBIT -- EBIT Betrachtung lässt die Finanzierungsstruktur des U. unbeachtet# -- Gewinn vor Steuern zgl. der Fremdfinanzierungszinsen wird ermittelt, um Gesamtunternehmenswert zu berechnen -- EBIT * Multiplikator (von Branche zu Branche unterschiedlich) abzgl. Bankverbindlichkeiten = Kaufpreis