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Unternehmensformen (Subject) / Lernfeld 12 (Lesson)
Kaufmannsbegriff, Kaufmannsarten, Definition Gewerbebetrieb, Firma, Einzelunternehmung, usw.
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- Kaufmannsbegriff Laut HGB ist derjenige Kaufmann, der ein Handelsgewerbe betreibt
- Merkmale des Handelsgewerbes Es liegt dann ein Gewerbebetrieb vor, wenn nach außen hin erkennbar ist, dass die legale selbständige Tätigkeit planmäßig auf Dauer angelegt ist und diese am wirtschaftlichen Markt teilnimmt und somit auf die Erzielung eines Gewinns ausgerichtet ist. Ausgeschlossen davon sind Freiberufler (Ärzte, RA)
- Was ist ein Gewerbebetrieb Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, dass das Unternehmen nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert.
- Ist-Kaufmann -kraft Gewerbebetrieb Die Kaufmannseigenschaft besteht bereits mit Aufnahme des Geschäftsbetriebes. Die notwendige Eintragung hat deklaratorische Wirkung (rechtsbekundend, feststellend, bestätigend) (Die Kaufmannseigenschaft liegt auch bei fehlendem Eintrag ins HR vor)
- Kann-Kaufmann -kraft freiwilliger Eintragung Die Kaufmannseigenschaft wird erst mit der Eintragung ins HR erworben. Die Eintragung hat konstitutive Wirkung (rechtsbezeugend)
- Form-Kaufmann -kraft gewählter Rechtsform
- Form-Kaufmann -kraft gewählter Rechtsform Die Kaufmannseigenschaft wird erst mit der Eintragung in das HR erworben. Die Eintragung hat konstitutive Wirkung (rechtsbezeugend).
- Form-Kaufmann -kraft gewählter Rechtsform Die Kaufmannseigenschaft wird erst mit der Eintragung in das HR erworben. Die Eintragung hat konstitutive Wirkung (rechtsbezeugend).
- Rechte des Kaufmanns Das Recht... eine Firma zu führen Prokura zu erteilen eine Handelsgesellschaft zu führen mit Handlungsgehilfen Arbeitsverhältnisse zu begründen
- Pflichten des Kaufmanns Die Pflicht... sich ins HR eintragen zu lassen zur Führung der Rechtsformbezeichnung in der Firma zur Führung der Handelsbücher nach dem GoB empfangene Leistungen unverzüglich zu untersuchen und zu rügen
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- HR Abteilungen A: der Einzelkaufmann / die Einzelkauffrau, die offene Handelsgesellschaft (oHG) die Kommanditgesellschaft (KG) die Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) die juristischen Personen (hierzu gehören z.B. die Sparkasse, Landesbanken u.s.w.) B: die Aktiengesellschaft (AG) die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) der Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) der Pensionsfondsverein auf Gegenseitigkeit (PVaG)
- Handelsregister (HR) Das HR ist ein beim Amtsgericht elektronisch geführtes, öffentliches Register, in dem über bestimmte Tatsachen und Rechtsverhältnisse aller Kaufleute des jeweiligen Amtsgerichtsbezirks informiert wird. Das HR genießt öffentlichen Glauben