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Risikomanagement (Subject) / 3 Vertragliche Gestaltung von Versicherungslösungen (Lesson)
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- Der Versicherer wird nach der Besichtigung und der Inaugenscheinnahme dem Kunden eine Schwachstellenanalyse anfertigen. Welche Punkte sollten in der Analyse berücksichtigt werden? Der Bericht, den der Kunde erhält, kann wie folgt gegliedert sein: • Durchzuführende Maßnahmen, ohne die eine Übernahme der Feuerversicherung nicht möglich ist. Bei den Maßnahmen ist auf eine termingerechte Einhaltung zu achten. Der Kunde sollte dazu veranlasstwerden, dass er eine schriftliche Bestätigung nach der Erledigung einreicht. Bei der Terminfestlegung sollte darauf geachtet werden, dassder Kunde für die Durchführung einen gewissen Zeitaufwand benö-tigt, z. B. durch Angebotserstellung, Finanzierung, Auftragserteilungund Ausführung• Empfehlungen• Bemerkungen Die einzelnen Gefahrenschwerpunkte und risikomindernde Maßnahmensollten dann schriftlich erklärt werden.
- Neben den AVB und den Besonderen Bedingungen sieht ein Versicherungsvertrag in der gewerblichen Feuerversicherung weitere „Vertragsgrundlagen“ vor. Nennen Sie diese Vertragsgrundlagen. Weitere Vertragsgrundlagen sind • der Antrag,• die jeweiligen Positionenerläuterungen bzw. Deklarationen (wie Pauschaldeklaration oder Industriedeklaration) sowie• die vereinbarten Sicherheitsvorschriften.
- Ein Kunde möchte zu seiner Hausratversicherung mit Ihnen eine besondere Vereinbarung treffen. Es geht ihm um umfangreiche Sammlungen, die er in über 40 Jahren aufgebaut hat. Der Wert der Sammlungen schwankt, da er von verschiedenen Faktoren abhängig ist. Der Kunde befürchtet, dass er durch Werterhöhungen seiner Sammlungen schnell mit seinem übrigen Hausrat in die Unterversicherung kommen könnte. Erläutern Sie, welche vertragliche Regelung Sie hier mit dem Kunden außerhalb der Vereinbarung eines Unterversicherungsverzichtes treffen können. Der Kunde kann die Klausel PK 7711 Sachen mit gesondert vereinbarterVersicherungssumme vereinbaren. Hier können für einzelne Sachen oderSammlungen eigene Versicherungssummen gebildet werden. Aus der„summarischen“ Hausratversicherung entsteht quasi eine „positionsweiseVersicherung“. Hier wird dann jede einzelne Position getrennt voneinander behandelt. Ob Unterversicherung vorliegt, ergibt sich für die Position„normaler Hausrat“ aus dem Versicherungswert des normalen Hausratesund die hierfür gewählte Versicherungssumme. Ob Unterversicherung für eine Sammlung vorliegt, ergibt sich aus dem Versicherungswert derSammlung und die für die Sammlung gewählte Versicherungssumme.Eine Unterversicherung in der Position Sammlung wirkt sich nicht auf dieEntschädigung der Position normaler Hausrat aus.
- Führen Sie an, welche abweichenden Vertragsergänzungen die PROXIMUS AG zu den VHB 2008 anbietet. Nachstehende Veränderungsmöglichkeiten können vereinbart werden Änderungen im Bereich Versicherte Sachen PK 7210 Gegenstände von besonderem Wert PK 7211 Arbeitsgeräte PK 7212 In das Gebäude eingefügte Sachen PK 7711 Sachen mit gesondert vereinbarter Versicherungssumme Änderungen im Bereich Gefahreneinschlüsse PK 7110 FahrraddiebstahlPK 7111 Überspannung Änderungen im Bereich Kosteneinschlüsse PK 7112 Datenrettung
- Institutionelle Gebäudeeigentümer sind bestrebt, ihren gesamten verwalteten Gebäudebesitz möglichst einheitlich zu versichern. Versicherer bieten hierfür z. B. Rahmenverträge an. In den Rahmenverträgen werden die Grundlagen für die später eingedeckten Risiken gebildet. Der Rahmenvertrag ist rechtlich gesehen eine laufende Versicherung. Ein Mitarbeiter eines Gebäudemanagementbetriebes hatte gebeten, ihm den Unterschied zwischen seinem bisherigen Versicherungsvertrag, der als Sleep-Easy-Deckung“ bezeichnet wird, und einem Rahmenvertrag zu schildern. Informieren Sie den Mitarbeiter. Bei einem Rahmenvertrag werden im Lauf eines Versicherungsjahres imGegensatz zur „Sleep-Easy-Deckung“ nicht automatisch alle im Eigentumoder in der Verwaltung stehenden Objekte versichert. Der Rahmenvertrag gibt dem Versicherungsnehmer das Recht, durch„Anmeldung“ Versicherungsschutz in vereinbarten Grenzen durch einseitige Willenserklärung herbeizuführen. Irrtümlich nicht gemeldete oder neu hinzukommende Objekte können biszu einer vereinbarten Entschädigungsgrenze mitversichert werden. Innerhalb des Rahmenvertrages wird der Beginn der einzelnen Deckungder einzelnen Objekte festgelegt:
- Welche Bedeutung hat in einem Rahmenvertrag zur Gebäudeversicherung die Vereinbarung einer Höchstentschädigung? Innerhalb eines Rahmenvertrages ist es üblich, für Einzelrisiken eineHöchstentschädigung zu vereinbaren. Je Versicherungsfall ist die Entschädigung auf den im Versicherungsvertrag vereinbarten Betrag begrenzt, einschließlich eines Mietverlusts, sonstiger Deckungserweiterungen und aller Kostenpositionen. Die Begrenzung der Entschädigung sollden Versicherer vor einer Überzeichnung schützen.
- Gewerbliche Risiken können zu den Einzelbedingungen oder den VSG 2008 versichert werden. Erläutern Sie den Unterschied der Bedingungssysteme. Einzelbedingungen wie die AFB 2008 regeln die vertraglichen Vereinbarungen zur Feuerversicherung. Will der Kunde auch noch die GefahrSturm versichern, vereinbart der Versicherer mit ihm die AStB 2008. Durch die VSG 2008 kann der Versicherer durch ein Bedingungswerkverschiedene Gefahren versichern.
- Welche zusätzlichen Gefahren außer den „konventionellen Gefahren“ (Feuer, Sturm und Leitungswasser sowie EC-Gefahren) können durch die VSG 2008 versichert werden? Mit der VSG 2008 können ergänzende Gefahren für Schäden an technischer Betriebseinrichtung (analog der Elektronik- und Maschinenversicherung) und Transportgefahren (analog Werkverkehrsversicherung)versichert werden.
- Ihr Versicherungsnehmer möchte auf der CEBIT seine entwickelten PC-Arbeitsplätze ausstellen. Er bittet Sie, ihm eine Möglichkeit aufzuzeigen, wie die Ware und der Messestand gegen Feuerschäden versichert werden können. Erläutern Sie die mögliche Vertragsgestaltung. Die versicherten Sachen sind nur versichert, wenn sie sich am Versicherungsort befinden. Es besteht die Möglichkeit, mit dem Kunden eine Au-ßenversicherung zu vereinbaren. Durch die Klausel SK 3412 (AbhängigeAußenversicherung) hätte der Kunde Versicherungsschutz für Feuerschäden – und zwar auf dem Transportweg, während der Messe und aufdem Rücktransport. Anstatt der Außenversicherung kann der Kunde aber auch eine Ausstellungsversicherung über die Transportversicherung abschließen. Hierwürde ein wesentlich umfangreicherer Versicherungsschutz bestehen, dadie Ausstellungsversicherung eine Allgefahrenversicherung ist.
- Ein Versicherungsnehmer eines Bürobetriebes hat eine umfangreiche EDV-Anlage angeschafft. Der bisherige Versicherungsvertrag (Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser und Sturm inkl. KBU) für die Betriebseinrichtung soll angepasst werden. Der Kunde legt ausdrücklich Wert auf eine optimale Absicherung der EDV-Anlage und auf die Mitversicherung von Betriebsunterbrechungsschäden. Die Betriebseinrichtung hat einen Versicherungswert von 56.000 Euro, die neu angeschaffte EDV-Anlage einen Wert von 34.000 Euro. Welche Vertragsgestaltung schlagen Sie vor? Es gibt zwei Möglichkeiten für eine Absicherung: • Der Vertrag für die Betriebseinrichtung kann auf eine Versicherungssumme in Höhe von 90.000 Euro angehoben werden. Die Versicherung deckt dann auch weiterhin die Betriebsunterbrechungsschäden.Neben der Betriebsversicherung sollte eine Elektronikversicherungabgeschlossen werden. Die Gefahren der Betriebsversicherung müssen dann wegen einer möglichen Doppelversicherung ausgeschlossen werden (TK 1210, TK 1233 und TK1234).• Bei der zweiten Möglichkeit bleibt die Versicherungssumme in derbisherigen Höhe von 56.000 Euro bestehen. Die EDV-Anlage wirdüber die Elektronikversicherung abgesichert, Gefahrenausschlüssewerden nicht vorgenommen.Die Versicherungssumme zur KBU-Versicherung muss dann auf90.000 Euro erhöht werden, da ansonsten für die Betriebsunterbrechung eine Unterversicherung besteht.
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- Ihr Kunde bittet um eine Vertragsänderung zu seiner Feuerversicherung. Er hat in dem Versicherungsschein gelesen, dass die Vorräte zum Wiederbeschaffungspreis versichert sein müssen. Durch starke Schwankungen am Rohstoffmarkt müsste er dann aber ständig seine Versicherungssumme überprüfen und Nachversicherungen beantragen. Es kann aber auch schon mal vorkommen, dass sein Lager nur noch zu 20 Prozent gefüllt ist; er müsste ja dann eine Reduzierung der Versicherungssumme beantragen. Zeigen Sie auf, durch welche vertragliche Regelung Sie dem Kunden helfen können. Für solche Fälle steht die Stichtagsversicherung zur Verfügung. Der Kunde gibt hier einen maximalen Wert an, den höchstmöglichen Wert seinesLagers. Der Kunde bezahlt dann für die halbe Höchstversicherungssumme eineVorausprämie. Zu einem vereinbarten festen Termin meldet der Kunde(meist monatlich) den Lagerbestand an diesem Tag. Die Einzelwerte derMeldungen bilden dann die Jahressumme. Die Jahressumme wird durch12 geteilt, das Ergebnis ist die durchschnittliche Stichtagssumme. Liegt die ermittelte Summe über der halben Höchstsumme, erfolgt eineNachberechnung der Prämie, liegt sie unter der halben Höchstsumme,erfolgt eine Erstattung. Liegt der Wert an einem Stichtag über der angenommenen Höchstsumme kann der Kunde diesen Wert ebenfalls melden, die Meldung istgleichzeitig ein Antrag auf Erhöhung der Höchstversicherungssumme.
- Ihr Versicherungsnehmer hat Ihnen mitgeteilt, dass in einem zweiten Produktionsstandort für drei Monate der Betrieb ruhen wird. Die vorübergehende Stilllegung ist auf Absatzverluste am Markt zurückzuführen. Der Kunde möchte von Ihnen wissen, ob er für diese Zeit besondere Sicherheitsvorschriften zu seiner FeuerBetriebsunterbrechungsversicherung (FBUB) einzuhalten hat. Mit dem Versicherungsnehmer sollte die Klausel SK 8607 vereinbartwerden. Eine Betriebsstilllegung stellt eine Gefahrerhöhung dar. Durchdie Einhaltung der Vorschriften der Klausel SK 8607 (z. B. in Bezug aufSauberkeit und Funktion der Lösch- und Meldeeinrichtungen sowie hinsichtlich der Beaufsichtigung des Versicherungsortes) werden Obliegenheiten mit dem Kunden vereinbart. Erst wenn er diese verletzt, kann derVersicherer ganz oder teilweise leistungsfrei und zur Kündigung des Versicherungsschutzes berechtigt sein.
- Ihr Versicherungsnehmer teilt Ihnen mit, dass es häufig vorkommt, dass Lkws nicht sofort entladen werden können und sie zunächst in den Seitenstraßen in der Nähe des Versicherungsortes abgestellt werden müssen. Welche vertragliche Vereinbarung sollten Sie mit dem Kunden hinsichtlich der FBU-Versicherung treffen? Der Text der Vereinbarung könnte wie folgt lauten: Als Versicherungsort im Sinne des Abschnitt A § 4 FBUB 2008 geltenauch Anschlussgleise und Wasserstraßenanschlüsse sowie in unmittelbarer Nähe des Versicherungsortes abgestellte Transportmittel. Der Einschluss ist subsidiär, andere Versicherungen oder die Haftpflicht einesFrachtführers oder Spediteurs gehen vor.
- In dem Versicherungsvertrag der FBU-Versicherung möchte Ihr Kunde regeln, dass in einem evtl. Leistungsfall Mitarbeiter, die für den Wiederaufbau erforderlich sind, auch über den nächstmöglichen Kündigungstermin hinaus weiter beschäftigt werden können. Er möchte aber im Leistungsfall nicht erst die Notwendigkeit der Weiterbeschäftigung nachweisen müssen. Welche vertragliche Regelung treffen Sie im Versicherungsvertrag? Dem Vertrag sollte die Klausel SK 8702 (Weiterzahlung Gehälter undLöhne) zugrunde gelegt werden. Der Versicherer erkennt dann an, dassdie Weiterbeschäftigung wirtschaftlich notwendig ist.
- Der Kunde bezieht Teile für seine Produktion von einigen Zulieferern. Wenn die Zulieferer z. B. durch einen Feuerschaden nicht mehr liefern können, werden Großteile der Produktion nicht laufen. Welche vertragliche Lösung bieten Sie dem Kunden zur Absicherung seines finanziellen Risikos an? Dem Versicherungsvertrag sollte die Klausel SK 8403 (Zulieferer Rückwirkungsschäden) zugrunde gelegt werden. Der Versicherer wird dannauch Unterbrechungsschäden ausgleichen, die entstehen, wenn im Versicherungsort selbst kein Sachschaden entsteht, aber der Betrieb dennoch unterbrochen wird.
- Durch welche Vertragslösung können Vertragsstrafen versichert werden, wenn Ihr Kunde aufgrund einer Unterbrechung seines Betriebes durch Feuerschäden seiner Lieferverpflichtung nicht nachkommen kann? Dem Vertrag sollte die Klausel SK 8106 (Vertragsstrafen) zugrunde gelegt werden.
- Führen Sie ein Beispiel an, das verdeutlicht, warum in einem Versicherungsvertrag die Klausel SK 8107 (Wertverluste und zusätzliche Aufwendungen) vereinbart werden sollte. Der Versicherungsnehmer produziert Alu-Fenster. Für einen Spezialauftrag wurden blaue Alu-Rahmen gefertigt. Durch einen Brand in der Produktion können die Fenster nicht fertiggestellt werden. Der gesamte Auftrag kann nicht mehr durchgeführt werden, die blauen Alu-Rahmen habennur noch „Schrottwert“. Für den Versicherungsnehmer ist jetzt ein Wertverlust an Sachen entstanden, die nicht vom Schaden betroffen wurden. Dieser Verlust istdurch die Klausel SK 8107 gedeckt.
- Die FBU-Versicherung setzt einen Feuerschaden als Ursache eines Sachschadens voraus, damit daraus resultierende Unterbrechungsschäden versichert sind. Erläutern Sie, welche Möglichkeiten bestehen, die Leistung auch auf andere Gefahren auszudehnen. Neben der Gefahr Feuer können weitere Gefahren über die Versicherungsbedingung ECBUB versichert werden. Mögliche versicherbare Gefahren sind hier: a) Innere Unruhen, Böswillige Beschädigung, Streik, Aussperrung (§ 3)b) Fahrzeuganprall, Rauch, Überschalldruckwellen (§ 4)c) Wasserlöschanlagen-Leckage (§ 5)d) Leitungswasser (§ 6)e) Sturm, Hagel (§ 7)f) Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch, Raub (§ 8)g) Überschwemmung, Rückstau (§ 9)h) Erdbeben (§ 10) i) Erdsenkung, Erdrutsch (§ 11)j) Schneedruck, Lawinen (§ 12)k) Vulkanausbruch (§ 13). Darüber hinaus können auch unbenannte Gefahren mitversichert werden.Für diese Gefahren wird dann aber in den Versicherungsverträgen gewerblicher Risiken ein bestimmter fester Betrag oder eine prozentualeEntschädigungsgrenze für unbenannte Gefahren definiert.
- In einem Rahmenvertrag zur Bauleistungsversicherung werden i. d. R. zusätzliche Versicherungssummen auf Erstes Risiko automatisch mitversichert. Nennen Sie drei zusätzliche Versicherungsmöglichkeiten. Möglich ist die Mitversicherung von: • Hilfsbauten und Bauhilfsstoffen,• Kosten für die Wiederherstellung sämtlicher Daten sowie für die Wiederbeschaffung des Datenträgers,• Schadensuchkosten,• zusätzliche Aufräumungskosten für den Fall, dass infolge von Aufräumungskosten die jeweilige Bauvorhaben-Versicherungssummeüberschritten wird,• Baugrund und Bodenmassen – soweit sie nicht Bestandteil der Bauleistungen sind –, wenn sie als Folge eines ersatzpflichtigen Schadens so nachteilig verändert werden, dass Kosten zu ihrer Stabilisierung erforderlich werden, um den Kraftschluss zwischen Bauwerk,Baugrund und Bodenmassen wiederherzustellen,• Sachverständigenkosten infolge eines ersatzpflichtigen Schadenfalles.
- Welche Funktion soll die „72-Stunden-Regelung“ im Rahmen der Bauleistungsversicherung erfüllen? Die 72-Stunden-Regelung ergänzt den § 7 Nr. 9 ABN 2008 wie folgt: Ersatzpflichtige Schäden, die innerhalb von 72 Stunden durch Ereignissehöherer Gewalt oder sonstiger Elementarereignisse entstanden sind, gelten als ein Schadenfall. Der Selbstbehalt wird nur einmal abgezogen.
- Ihr Kunde teilt Ihnen mit, dass er wegen mangelnder Bauaufträge künftig auch seine Baumaschinen verleihen wird. Welche vertragliche Ergänzung schlagen Sie für die Maschinenversicherung (ABMG 2008) vor? Der besonderen Risikosituation der Vermietung wird dadurch Rechnunggetragen, dass auch das Interesse des Mieters versichert ist und das gegenüber dem Mieter auf Regressansprüche verzichtet wird. Weiterhin ist es für den Vermieter wichtig, dass die Risiken Abhandenkommen und Unterschlagung mitversichert sind.
- Welche zusätzliche Bezeichnung muss bei der Vereinbarung der Klausel TK 4980 (Ausfall öffentliche Stromversorgung mit Gas, Strom, Wärme oder Wasser) im Versicherungsvertrag aufgenommen werden? Der Klauseltext bezieht sich auf Ursachen, die vor der Grenzstelle im Bereich der öffentlichen Versorgung eingetreten sind. Wichtig: Die Grenzstelle ist die Stelle zwischen dem öffentlichen Versorgungsnetz und dem Betrieb des Versicherungsnehmers, ab der gemäßNetzanschlussvertrag die Gefahrtragung auf den Versicherungsnehmerübergeht. Diese Grenzstelle ist im Versicherungsvertrag genau zu bezeichnen.
- Erläutern Sie, welche Regelung die DTV-Güter 2000/2011 zur Verwendung von Transportmitteln enthalten. Gemäß Ziffer 7.1 der DTV-Güter 2000/2011 dürfen, wenn kein bestimmtes Transportmittel vereinbart ist, nur Beförderungsmittel verwendet werden, die für die Aufnahme und Beförderung der Güter geeignet sind. Seeschiffe gelten darüber hinaus nur dann als geeignet, wenn sie zusätzlich die Voraussetzungen der DTV-Klassifikations- und Altersklausel erfüllen sowie – falls erforderlich – gemäß International Safety ManagementCode (ISM-Code) zertifiziert sind, oder wenn ein gültiges Document ofCompliance (DoC) beim Eigner oder Betreiber des Schiffes vorliegt.
- Im Güterversicherungsvertrag besteht die Möglichkeit, Versicherungsschutz abhängig oder unabhängig der Gefahrtragung zur Verfügung zu stellen. Erläutern Sie beide Varianten. Wird Versicherungsschutz abhängig der Gefahrtragung zugrunde gelegt,besteht Versicherungsschutz zugunsten des Versicherungsnehmers nurfür die Transporte, für die er das kaufmännische Risiko trägt (z. B. bei einem Bezug nach CIF-Klausel der Incoterms 2010 nur Risiken nach erfolgter Verbringung der Ware auf das Schiff im Abgangshafen). Bei Versicherungsschutz unabhängig der Gefahrtragung besteht Deckung unabhängig davon, ob der Schaden auf einer Strecke eingetretenist, auf der der Versicherungsnehmer noch nicht das kaufmännische Risiko getragen hat (z. B. bei einem Bezug nach CIF-Klausel der Incoterms2010 bereits während der Vorreise zum Abgangshafen, obwohl der Gefahrübergang erst später stattfindet).
- Einem Vertrag liegt die Vermögensschadenklausel zu den DTVGüter 2000/2011 zugrunde. Erläutern Sie, welche Voraussetzungen für eine Ersatzpflicht bestehen und welche Schäden über die Klausel versichert sind. Gegenstand der Deckung sind Verspätungsschäden und Schäden ausNachnahmefehlern, die in Folge eines nach dem Güterversicherungsvertrag versicherten Transportes eintreten und nicht mit einem Güterschaden zusammenhängen (reine Vermögensschäden), sofern ein an diesemTransport beteiligter Verkehrsträger im Rahmen eines üblichen Verkehrsvertrages nach deutschem Recht dem Grunde nach haftet. Versichert ist ausschließlich das eigene Interesse des Versicherungsnehmers.
- Politische Gefahren sind vom Deckungsumfang der DTV-Güter 2000/2011 ausgeschlossen. Nennen Sie drei Klauseln, mit denen politische Risiken über die Klauseln wieder eingeschlossen werden können. Mögliche Klauseln zur Deckung politischer Risiken sind: • Kriegsklausel• Kriegswerkzeugklausel• Streik- und Aufruhrklausel• Beschlagnahmeklausel• Isotopenklausel.
- Nennen Sie den Geltungsbereich, der bedingungsgemäß in den DTV-VHV 2003/2011 vorgesehen ist. Es besteht Versicherungsschutz für Verkehrsverträge innerhalb und zwischen den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) und derSchweiz.
- Wo werden die Bestimmungen zur laufenden Versicherung geregelt? Die Bestimmungen über die laufende Versicherung wurden wegen ihrergrundsätzlichen Bedeutung in das VVG aufgenommen (§ § 53-58 VVG).
- Erläutern Sie den Begriff der Mitversicherung. Mitversicherung ist ein fallweise zustande kommendes Konsortialgeschäft, durch welches mehrere Erstversicherer gemeinsam Versicherungsschutz für ein Risiko gewähren. Im Risikogeschäft haftet jeder beteiligte Versicherer nur für seinen gezeichneten Anteil; das Dienstleistungsgeschäft wird im Allgemeinen von einem führenden Versicherer abgewickelt. Mitversicherung wird vor allem bei der Versicherung von Großrisiken eingesetzt und dient der Zusammenfassung der Zeichnungskapazitä-ten mehrerer Versicherer.
- Neben der Erhöhung der Zeichnungskapazität bieten die Rückversicherer auch wissenschaftliche Unterstützung der Erstversicherer an“. Diesen Satz haben Sie neulich in einer Informationsschrift gelesen. Erörtern Sie, welche Unterstützung hier gemeint sein kann. Die Rückversicherer bieten ihre Mitarbeit bei der Erstellung optimaler Deckungskonzepte an und unterstützen z. B. durch die Mitarbeit von Geowissenschaftlern bei der Beurteilung und Zeichnung von exponierten Risiken.