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Markt & Staat (Subject) / Klausur (Lesson)

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  • Erläutern Sie die Unterschiede zwischen einer spontanen Ordnung und einer Organisation aus Sicht der Koordinationstheorie - Fokus der Ordnungstheorie liegt auf dem Koordinationsproblem - bei mehreren in Kontakt stehenden Akteurern, wie Abstimmung der individuellen Pläne der Akteure? - Lösung des Koordinationsproblems hängt von der sozial Ordnung ab (Regel zur Abstimmung der Pläne) Handelnsordnung -> Wirtschaftsordnung = wirtschaftliche Handelnsordnung - Handelnsordnung schafft stabile Erwartungen hinsichtlich Erfüllung von Plänen - Unterscheidung von Organisation und Spontane Ordnung -- Organisation - Entstehung (Zugehörig freiwillig (Vereine) oder auf Zwang (IHK), von Menschen geschaffen und geplant) - Regeln (konkrete Einzelanweisungen, Organisationsregeln, Organisationsplan mit hirarchischen Orgaaufbau und Zuständigkeitenverteilung) - Ziele (Handeln an Zielen der Organisation, nicht an eigenen ausgericht) - Koordination (Koordination hierarchisch, einseitige Anordnung von oben (Befehl)) - Beispiel (Rudermannschaft mit Steuermann (7 Anpassungen je Minute)) - Vorteile (gleichförmiges Verhalten, klar zugewiesene Aufgaben) - spontane Ordnung -- Entstehung (kommt durch wechselseitige spontane Anpassung der Mitglieder zustande, von Menschen geschaffen, aber nicht geplant) -- Regeln (allgemeine, abstrakte Verhaltensregeln (Normen, Tradition, Gesetzgebung, Privatrecht, Ergebnis sozio-kultureller Evolution) -- Ziele (kein ganzheitlicher Zweck, individuelle Ziele werden verfolgt) -- Koordination (polyzentrisch strukturiert: Anstöße zur Anpassung von allen Akteuren) -- Beispiel (Basketballmannschaft (28 paarweise Anpassungen pro Minute), Markt mit Verhaltenssteuerung über Preissystem -- Vorteile (Koordinationsvorteil der spontanen Ordnung nimmt mit Größe und Komplexität des Systems zu, Flexibilität, hohe Anpassungsleistung) -- Nachteile (bei komplexer Struktur höhere Anpassungsleistung, hoher Aufwand)
  • Welcher Zweck hat die Vertragsfreiheit in einer Marktwirtschaft? - eine der konstituierenden Prinzipien nach Walter Eucken - eintscheidend für funktionierenden Wettbewerb - Vertrag: Eine Vereinbarung über einen Tausch von Verfügungsrechten und mit Verpflichtungen für beide Seiten verbunden (auf freiwilliger Basis) - Zweck: dient der marktwirtschaftlichen Ordnung/Wettbewerb - Vertragsfreiheit = Marktteilnehmer entscheiden frei über das Ob und Wie eines Tausches - grundrechtlich durch Art. 2 Abs. 1 GG gewährleistet und wird in § 311 Abs. 1 BGB vorausgesetzt - Nur wenn Vertragsfreiheit besteht, wird eine Transaktion zustande kommen, wenn sie für beiden Seiten vorteilhaft ist (garantiert Vorteilhaftigkeit für beide Parteien) - Begrenzung der Vertragsfreiheit: keine Vereinbarung von Wettbewerbsbeschränkung oder Rechtsbruch (Auftragsmord), Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, Bundeskartellamt (Preisabsprachen, Kartelle)
  • Relevanz freier Markt für die Marktwirtschaft (Offene Märkte) "Der Staat enthält sich der wirtschaftlichen Einflussnahme und überlässt die Steuerung der Wirtschaft alleine dem Markt, d.h. dem Gesetz von Angebot und Nachfrage. Kennzeichen der freien Marktwirtschaft sind z.B. • Privateigentum an den Produktionsmitteln• Dezentrale, spontane Ordnung• freier Wettbewerb• freie Preisbildung• Berufsfreiheit• Konsumfreiheit• Herrschaft von Regeln (Nomokratie) - Sicherung des Wettbewerbs  - Offenheit der Märkte (freier Eintritt/austritt, keine Marktbarrierien, somit weniger Gefahr von Monopolbildung oder Marktmacht) - Weiterentwicklung, Innovationen möglich - Funktion: Wettbewerb sorgt am Markt dafür, dass kein Teilnehmer einseitig dem Kontrahenten seine Preise und sonstige Bedingungen bestimmt (Grundlage für Funktionieren d. Preissystems) - relevant sind aktueller Wettbewerb, zukünftiger Wettbewerb, keine Marktschranken - Märkte müssen angreifbar sein, Anbieter müssen in Märkte eintreten können - Marktschranken verhindern potentiellen Wettbewerb (staatliche Regularien, Zölle, Verbote, Marktmacht etablierter Teilnehmer) - Verhinderung monopolistischer Strukturen durch geringe Marktschranken, ruinöser Wettbewerb - Anforderungen an mögliche Wettbewerber (Kapital, Techn. Wissen, Erfahrung)
  • Leitbild der sozialen Marktwirtschaft - soziale MW ist kein geschlossenes Konzept eines Wirtschaftssystems, sondern ein ordnungspolitisches und ethisches Leitbild, umfasst zwei zentrale Elemente: - 1. die Koordination durch Märkte - 2. den sozialen Ausgleich im System (Individuelle Anreize für Eigeninitiative, Eigenvorsorge und Selbstverantwortung müssen jedoch erhalten bleiben) - Gewichtung der beiden Punkte variiert, jedoch Einigkeit in folgenden Punkten: -- Bekenntnis zur Marktwirtschaft -- Leistungswettbewerb als Grundlage allgemeinen Wohlstands -- Sicherung des freien Wettbewerbs als grundlegende Aufgabe -- Privateigentum (an Produktionsmitteln) -- Primat der stabilen Währung -- Bekenntnis zur Lösung der sozialen Frage -- Beschränkung des Staates auf das Notwendige (Subsidiaritätsprinzip) - Größere Divergenzen bestehen zum einen in der Frage des sozialen Ausgleichs, zum anderen bezüglich der makroökonomischen Stabilisierungsaufgabe des Staates - keynesianische Globalsteuerung umstritten, da der Versuch die MW zu steuern, der Funktionsweise der MW als spontane Ordnung widerspricht
  • Erklären sie Marktkonformität und erklären sie den Unterschied zwischen statischer und dynamischer Betrachtungsweise - erfordert, dass staatliche Eingriffe keine (nachhaltigen) Beeinträchtigungen oder gar Zerstörung der Funktionsfähigkeit der marktwirtschaftlichen Ordnung verursachen - z.B. bei Steuern, zwar Eingriff, aber Preismechanismus bleibt bestehen - Ordnungsökonomik bildet keine statische Realität ab (ständige Änderung des Martes, spontane Ordnung) - steigende Staatsqoute beeinträchtigt Marktmechanismus zunehmens (verdrängt privaten Konsum, FuE, Investitionen) - Zielkonformität gewährleistet Erreichung eines Ziels ggf. unter Berücksichtigung von Zielkonflikten und Ziel-Mittel-Konflikten - solche zielkonformen Eingriffe können  aus ordnungsökonomischer Sicht problematisch sein - problematisch kann das Ziel selbst oder/und die eingesetzten Mittel sein - mögl. Folgen: Störung der Funktionsfähigkeit der marktwirtschaftlichen Ordnung - Bsp.: Preisbeschränkungen bei Lebensmitteln, Höchstpreis, Nachfrageanstieg, Nachfrager werden zurückgedrängt -> Preis verliert Allokationsfunktion, HP nicht marktkonform, Markt funktioniert nicht mehr - vor allem bei Eingriffen, die nicht Beeinträchtigung des Wettbewerbs oder allokatives Marktversagen korrigieren, sondern sozial- und verteilungspolitischen Zielen dienen - Folge: Intervention des Staates - Entstehung von Schwarzmärkten - Rationierung (Lebensmittelgutscheine) - gestörte Verteilung und Produktion - Verstaatlichung von Produzenten und Zulieferern - Nicht ordnungs – oder marktkonforme Eingriffe (z.B. aufgrund Informationsmangels) können zu einer Kumulation staatlicher Eingriffe führen (Tintenkleckstheorie), z.B. Preisbeschränkungen bei bestimmten Lebensmitteln - Statische E. = Wie kann bei konstanten Rahmenbedingungen ein bestimmtes Ziel zu geringstmöglichen Kosten erreicht werden? - Dynamische E. = Inwieweit stimuliert eine Methode Anstrengungen Externalitäten zu vermeiden und innovative Fertigungsverfahren zu entwickeln? - Bsp.: Verbot Glühbirne -> statische Effizienz (Verbot wird durchgesetzt und Umwelt verbessert) -> Produkt wird vom Markt genommen und somit können die Fertigungsverfahren sich nicht weiterentwickeln, die sich vielleicht als überlegen erweisen würden  (dynamische E. eingeschränkt, zukunftsbezogen, später nachteilig) - Eingriffe, die im Rahmen der statischen Effizienz geschehen, sollten als Folge nicht Innovationen behindern
  • Wann ist eine wirtschaftspolitische Maßnahme zielkonform? Welchen Einfluss haben dynamische und statische Effizienz? - Zielkonformität: - 3 Problemebenen staatlichen Handelns - Zielebene, Mittelebene, Trägerebene - Wirtschaftspolitik befasst sich mit dem Zusammenhang zwischen Zielen und Mittel - politische Entscheidungen werden in der Demokratie per Mehrheit getroffen, Volksabstimmung oder Delegation der Entscheidungsbefugnis - politische Entscheidungsprozesse können zu Staatsversagen I und II führen - also Anforderungen an richtige Entscheidungen und Mittel - Bestimmte erwünschte Ziele/Wirkungen sollen erreicht werden, dazu sind Mittel erforderlich, die diese Wirkungen herbeiführen - Zielkonformität besteht aus: -- Effektivität = Zielwirksamkeit eines Mittels -- Effizienz = optimaler Wirkungsgrad eines Mittels (statische vs. dynamische Effizienz ) -- Zielkonflikte = Effektivität & Effizienz unter Berücksichtigung von Nebenwirkungen -- Fehlende Eindeutigkeit der politischen Ziel-Mittel-Unterscheidung - Statische vs. dynamische Effizienz: -- Statische E. = Wie kann bei konstanten Rahmenbedingungen ein bestimmtes Ziel zu geringstmöglichen Kosten erreicht werden? -- Dynamische E. = Inwieweit stimuliert eine Methode Anstrengungen Externalitäten zu vermeiden und innovative Fertigungsverfahren zu entwickeln? -- Pareto-Effizienz bezieht sich auf einen Zustand, misst daher nur statische Effizienz -- In der Realität kann sich aufgrund von Anpassungsreaktion die anfängliche Wirkung abschwächen oder ins Gegenteil verkehren, statische Effizienz kann in Konflikt mit dynamischer Effizienz geraten -- Beispiel: Verkaufsverbot von Glühbirnen → dynamischer Effizienz wird zu statischen Effizienz, in der Folge entstehen keine Innovationen, obwohl es möglicherweise neuere, bessere sprich effizientere Technologien zur Energienug gibt  -- Eingriffe, die im Rahmen der statischen Effizienz geschehen, sollten als Folge nicht Innovationen behindern
  • Definieren Sie Subsidiarität und erklären Sie das Subsidiaritätsprinzip - Subsidiarität -- Eigenverantwortung vor fremder Hilfe -- Beschränkung staatlicher Hilfe auf das Notwendige -- Subsidiaritätsprinzip hat hohen Stellenwert in der Marktwirtschaft -- Annahmen/Wertebasis: --- Freiheit, Individualismus, Eigenverantwortung --- Sozialethisches Solidarprinzip --- Christliches Menschenbild (Soziallehre nach Nell-Breuning) - Fragen der Subsidiarität: -- Übernimmt Staat bei Marktversagen die Produktion oder beauftragt er private Anbieter? -- Soll Staat die Daseinsvorsorge selbst organisieren oder wird die Eigenversorgung gefördert? -- Auswirkungen der Subsidiarität: (wer übernimmt welche Aufgaben, wenn staatliches H.) -- Grundsatz der Dezentralität, Aufgabenverteilung -> Senkung der Entscheidungskosten, geringerer Informationsbedarf, Bürgernähe -- Grundprinzip des Fiskalförderalismus -- Umsetzung des rechtstaatlichen Prinzips der Verhältnismäßigkeit -- Eingriffe in individuelle Freiheit begrenzt zulässig und an strikte Regeln gebunden -- entspricht ökonomischem Prinzip und rechtsstaatlichem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit -- Subsidiarität der BRD Art. 23 GG (in folgenden Punkten hält der Staat sich raus, es sei den es funktioniert nicht) --- Tarifautonomie, Verbände im Gesundheitswesen, Freie Träger der Sozial- und Jugendhilfen, Förderalismus (Eigenständigkeit) der Bundesländer, Kommunales Selbstverwaltungsrecht -- Subsidiarität und EU Art. 5 EG-Vertrag (Eingriff wenn auf Länderebene die eigene Durchführung nicht mehr möglich ist) -- Frage: Kann gemeins. Ziel auf Gemeinschaftsebene oder auf nationaler Ebene realisiert werden? -- Bsp.: Sozialpolitik (unterschiedliche Ausgangsniveaus, Setzung Mindeststandards, alles weiter wird Nationalstaat überlassen) -- Zielkonflikte: --- Wirtschaftswachstum, Verkehrs- und energiepolitische Ziele, Agrarpolitische Ziele (Subventionen, Fangquoten)
  • Warum entstehen natürliche Monopole und wie muss der Staat im Vergleich zu herkömmlichen Monopolen eingreifen? - notwendige Bedingung für Gewinnmaximum beim Monopolisten ist wie bei vollständiger Konkurrenz -> Optimum bei Grenzkosten = Grenzerlös (Cournout-Preisbildung, Punkt auf PAF einen Monopolisten wo er sich im Gewinnmaximum befindet) - Ein U kann Ware/Dienstleistung dem Markt zu niedrigeren Kosten zur Verfügung stellen als zwei oder mehrere Unternehmen (Fixkostendegressionseffekt, sinkende Stückkosten bei steigender Ausbringungsmenge, Größenvorteile des Unternehmens) - Beispiele: -- Bereitstellung der Wasserversorgung, Telekommunikationsnetze, Stromnetze, Pipeline, Öffentliches Straßenverkehrsnetz, Schienenverkehr - Merkmale: -- günstiger als wenn viele kleine U Aufgabe wahrnehmen würden -- kein Markt für das Gut vorhanden = keine Wettbewerbslösung möglich -- Newcomer könnten nicht zu ähnlichen Preis anbieten, können sich nicht etablieren -- hohe FK, niedrige Grenzkosten -> steigende Skalenerträge (Subadditivität) -- Bsp. hohe Kosten bei Stromnetzaufbau, aber geringe anschließende Betriebskosten, fallende totale Durchschnittskosten -> für andere Firma würde sich Eintritt nicht lohnen, geringe Marktanteile verursachen höhere Durchschnittskosten - Marktmacht -- dauerhafte Marktmacht ist wichtige Ursache für allokative und koordinative Ineffizienz -- hat für beide Marktseiten negative Folgen -- auf der eigenen Seite kann sie zur Beschränkung des Wettbewerbs bis zur ruinösen Verdrängung und zur Abschottung des eigenen Marktes genutzt werden und auf der anderen Marktseite Ausbeutung des Transaktionspartners -- Angebotsseitige (monopolistische) MM -> überhöhte Preise, mengenmäßige Unterversorgung und/oder schlechte Qualität -- Nachfrageseitige (monopolistische) MM -> Drücken der Beschaffungspreise und überhöhte Mengen-/Qualitätsanforderungen -- dauerhafte MM zeigt ordnungs- und wettbewerbspolitische Handlungsdefizite auf, die zu beseitigen sind - in einigen Fällen sollte MM bestehen bleiben -> natürliches Monopol - Genereller wettbewerbs- und ordnungspolitischer Handlungsbedarf im Hinblick auf MM, zur Gewährleistung der Funktionsfähigkeit des Wettbewerbs und der Marktwirtschaft sind Marktmacht und Größenvorteile mögl. zu beschränken bzw. deren Missbrauch zu verhindern - bei Größenvorteilen aufgrund von Unteilbarkeiten (Subadditivität) ist Marktmacht unvermeidlich um Versorgung sicherzustellen -> dann staatliche Eingriffe nötig, um den Missbrauch dieser Macht zu verhindern (in Betracht kommende Ziele und Maßnahmen abhängig vom Ausmaß der Größenvorteile und Bestreitbarkeit des Marktes) - beim natürlichen Monopol ist nur Platz für einen Anbieter -> verhindern, dass Marktmacht ausgenutzt wird (Wettbewerb vor- nachgelagerte Märkte/Nachfrager ausnutzen) Regulierungsinstrumente: Verbote auf anderen Märkten zu agieren, Festlegung einer Preissetzungsregel - Marktzutrittsbeschränkungen für potentielle Wettbewerber sind dagegen allokationspolitisch kaum zu rechtfertigen und dienen meist nur verteilungspolitischen Zielen (z.B. einheitliche Versorgung in der Fläche ohne Berücksichtigung unterschiedlicher Kosten)
  • Definieren Sie Kollektivgut und geben Sie anhand des Beispiels "Internet" an, ob es sich hierbei um ein Kollektivgut handelt. - Bei Kollektivgütern treten Nichtrivalität und Nichtexklusivität gemeinsam auf. Deshalb kommt bei ihnen ein Marktangebot nicht zustande, sobald die Kosten den individuellen Nutzen der einzelnen Marktteilnehmer übersteigen. - Ein Kollektivgut ist ein Gut, das für alle potenziellen Nachfrager frei zugänglich ist. - Gemeingüter können vom Staat oder von privaten Anbietern (z. B. Teile des Internets oder die Wikipedia) bereitgestellt werden - Unterscheidung nach Art der Bereitstellung: privates oder öffentliches Gut - Führt zu allokativen Marktversagen (keine Beteiligung der Produzent die Nutzer nicht an den Kosten beteiligen kann), z.B. Leuchtturm, Deich - Internetnutzung im Allgemeinen kann größtenteils als Kollektivgut bezeichnet werden. Hier allerdings die Kontroverse: „Das Internet gehört allen, und zugleich keinem“ - Weitere Beispiele: Wikipedia, Google, Facebook oder TV Live-Streaming, solange man nicht für Internetseiten oder den Internetzugang zahlen muss (dann würde das Ausschlussprinzip eintreten). WiFi ist in manchen Orten kostenfrei und könnte man als „öffentliches Gut“ klassifizieren (wenn man ein internetfähiges Endgerät besitzen sollte). Meist wird das Internet aber eher privat genutzt. Dabei ist zu beachten, dass öffentliche Güter nicht immer Kollektivgüter sind. - Beim Internet handelt es sich eher um ein unechtes Kollektivgut, also ein Club- bzw. Mautgut. Viele Haushalte bezahlt für das Internet einen monatlichen Betrag und können dann ungehindert surfen, egal wie viele Leute noch das Internet nutzen oder nicht. In diesem Falle ist die Rivalität zwiscehn den Internetnutzern nicht vorhanden. Es kann natürlich wie bei anderen Clubgütern (Golfclub) auch zur Übernutzung kommen und z.B. Sonntag abend ist das Internet auffällig langsam (weil es viel mehr Nutzer zu dieser Zeit gibt), genauso wie auch ein Golfplatz überlaufen sein kann. Es gilt Allerdings Exclusivität bei diesem Gut, weil man etwas bezahlen muss um das Internet nutzen zu können, wobei es mittleriweile Außnahmen gibt, wie öffentliches Wlan in Cafés oder auf Flughäfe
  • Allmendegüter vs. Individualgüter - Beim Allmendegut ist nur das Ausschlussprinzip verletzt (Beispiel: Heringsbestand in der Nordsee, Straße mit Stau, Überlastung von Webseiten), Rivalität der Nutzung gegeben. - Lösung -> Festlegung Nutzungsberechtigung (Ausschlussprinzip), Einigung auf Regeln, Festlegung Bestrafung bei Fehlverhalten, Konfliktlösungsmechanismus festlegen - Bei einem Individualgut gelten Rivalität und Ausschluss gleichzeitig. Es ist daher uneingeschränkt marktfähig (Beispiel: Frühstücksbrötchen, Kleidung). - privates Gut, Wirtschaftsgüter die in der freien MW von privaten Anbietern angeboten werden
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  • Erläutern Sie kurz die Kernaussage der ökonomischen Theorie der Verfassung im Anschluss an Buchanan und Tullock und bewerten Sie deren Erklärungsgehalt. Verfassungsvertrag - Ökonomische Begründung für die Existenz des Staates - Hobbes: Anarchie dann wenn keine Macht Regelungen des Zusammenlebens trifft und Krieg eines Jeden verhindert - deshalb Übertragung der gesamten individuellen Freiheit auf eine herrschende Instanz (Leviathan), Besserstellung aller Individuen - Buchanan/Tullock: ökonomische Theorie der Verfassung -- knüpft an ältere Vertragstheorien an (Leviathan-Staat von Thomas Hobbes) -- zeigt ausgehend von den Annahmen des neoklassischen Homo-Oeconomicus-Modells, dass es für eine Gesellschaft freier, nutzenmaximierender Individuen vorteilhaft ist, einen Verfassungsvertrag abzuschließen, um Nachteile einer völligen Anarchie zu vermeiden -- Schaffung einer Ordnung, die ein friedliches Zusammenleben und soziale Koordination ermöglicht -- keine allmächtige Organisation, sondern begrenzt Übertragung von Mitteln und Macht, Rechte die zum Erhalt des Rechtsstaates notwendig sind - Regelungsgegenstände: - Schaffung Rechtsstaat (Rechtsstaatliche Demokratie)  - Festlegung Regeln für den Leistungsstaat Rechtsstaat - bindet individuelles Handeln an Regeln (rule of law) - Gewährleistung und Begrenzung der Freiheit des Individuums - wichtige Elemente: Privateigentum, Haftung, Vertragsfreiheit (Tauschsystem) - Vertragsfreiheit nicht unbegrenzt, da bestimmte Rechte unveräußerlich sind (Menschenrechte) - zur Durchsetzung der Regeln bedarf der Rechtsstaat bestimmter Institutionen (Gerichte, Sicherheitsorgane, Währungssystem, Technische Standards (TÜV, DIN), Handelsregister) - i.w.S. Regelungen die Koordinations- und Austauschprozesse erleichtern (Währungssystem) Leistungsstaat - Verfassungsregeln: Kompetenzverteilung und Entscheidungsregeln - Rechtsstaat setzt allgemeinen Handlungsrahmen, aber neue Probleme können auftreten und eine politische Entscheidung muss getroffen werden - manchmal vorteilhaft für Mitglieder einer Verfassungsgemeinschaft bestimmte Aufgaben an den Staat zu übertragen -> Leistungsstaat - wie sollen politische Entscheidungen getroffen und politische Herrschaft ausgeübt werden? - z.B. Wahlrecht, Kompetenzverteilung der Entscheidungsinstanzen (Regierung, Parlament) - besondere Bedeutung: Festlegung der Entscheidungsregel - Einstimmigkeitsregel -- alle Mitglieder des Kollektivs müssen zustimmen, alle haben Vetorecht, maximale Kosten der Konsensfindung, keine Duldungskosten - Einpersonenregel -- Zustimmung eines einzigen Entscheidungsbeteiligten reicht aus, keine Kosten der Konsensfindung, hohe Duldungskosten - Nichteinstimmigkeitsregel i.d.R. optimal um Spannungsverhältnis zwischen Verhandlungs- und Duldungskosten zu entschärfen - wo das Optimum liegt hängt von der Bedeutung des Entscheidungsgegenstandes ab z.B. 2/3 Mehrheit für Verfassungsreform - zur Senkung der Konsensfindungskosten: Delegation von Entscheidungskompetenzen und föderale Entscheidungsstruktur
  • Was sind meritorische Eingriffe und warum sind meritorische Argumente nur beschränkt geeignet als (einzige) Begründung für für staatliche Eingriffe Meritorisches MV - nicht rationales Verhalten der Marktteilnehmer, nützliche Güter werden zu gering und schädliche Güter zu stark nachgefragt (merotorische vs. demeritorische Güter) - Individuen handeln aus Sicht anderer gegen eigene Interessen und damit nicht rational (Glückspiel, Rauschguftkonsum) - beinhaltet Werturteil, Staat maßt sich an zu wissen was gut und was schlecht ist) - Eingriff in individuelle Freiheit und Eigenverantwortung des Einzelnen - Mittel bei meritorischen Eingriffen -- Aufklärung und moralische Appelle -- Regulierung (Zwang durch Ge- und Verbote) Bsp. Gesetzliche Versicherungspflicht -- Fiskalische Lenkung bspw. Subventionierung meritorischer Güter oder Alkoholsteuer) - Meritorische Eingriffe sollen unerwünschtes Marktergebnis korrigieren, diese basieren auf dem Werteurteil eines wohlmeinenden Dritten - Wenn diese die falschen Präferenzen korrigieren sollen, geraten sie schnell in Konflikt zu den Grundwerten individueller Freiheit & Eigenverantwortung - meritorische Eingriffe laufen Gefahr, Minderheiten und individuelle Meinungs- und Entscheidungsfreiheiten auszuhöhlen - Auch der Versuch, meritorische Eingriffe am Kriterium der nachträglichen Billigung der Betroffenen auszurichten liefert keinen belastbaren Maßstab (Gefahr der Erziehungsdiktatur) - Im Fall von Informationsmängeln entpuppt sich meritorisches Marktversagen auch als allokatives Marktversagen - Meritorische und sozialpolitische Eingriffe überschneiden sich häufig, daher taugen meritorische Begründungen, soweit nicht mit sozialethnischen Begründungen gleichgesetzt, nur sehr eingeschränkt zur Rechtfertigung von Markteingriffen
  • Wann kommt es zu Staatsversagen, erklären sie die Gründe? Staatsversagen liegt vor, wenn der Staat in den Markt eingreift, obwohl kein Marktversagen vorliegt oder nicht eingreift, obwohl Marktversagen vorliegt. Staatsversagen 1: Unnötiger staatlicher Eingriff obwohl kein Marktversagen vorliegt (Subventionen mit denen einzelne Branchen gegen innovativen Wettbewerb geschützt werden) Staatsversagen 2: Kein staatlicher Eingriff obwohl Marktversagen vorliegt (staatliche Defizite bei z.B. Regulierung im Finanzsektor) Gründe für Staatsversagen: - Interessenkonflikt bei Mehrheitsbeschluss (garantieren nicht, dass der Staat korrekt eingreift) - keine Einstimmigkeit, also kein Eingriff (Staatsversagen II) - unnötiger Eingriff, Umverteilungskoalition (Staatsversagen I) - Organisierte Partikularinteressen (Lobbyismus) - Prinzipal-Agent-Probleme bei Delegation politischer Entscheidungen (Politiker handeln im Eigeninteresse und nicht im Sinne der Wähler )
  • Nennen und Erläutern Sie Ziele und Mittel der Einkommens- und Vermögenspolitik Ziel der Einkommenspolitik: - zielt als Verteilungspolitik auf die Veränderung der Einkommensverteilung ab - Ziel: Vermeidung/Abbau zu großer Verteilungsunterschiede (lassen sich mit statistischen Größen ausdrücken: Gini-Koeffizient/Lorenzkurve) - wichtige Instrumente sind Progressive Einkommensbesteuerung/Transferzahlungen, die die durch den Markt entstehende Verteilung nachträglich korrigieren Ziele der Vermögenspolitik: - dient der personellen Einkommensverteilung, da Marktverteilung der Einkommen von der Ausgangsverteilung der Ressourcen abhängt - Beeinflussung der Vermögensbildung z.B. durch Sparzulagen und die Schaffung von Rahmenbedingungen für Arbeitnehmerbeteiligung am Produktivvermögen und Investivlöhne - problematisch ist die laufende Substanzbesteuerung (Gegensatz zu Ertragsbesteuerung), da leistungsgerecht à enge verfassungsrechtliche Grenzen - Erbschaftssteuer gerechtfertigt, da Erbe nicht durch eigene Leistung entstanden ist
  • Anhand eines freigewählten Beispiels den Einfluss von Externalitäten auf Eigentum beschreiben - bei t. e. Effekten fallen Kosten/Nutzen nicht ausschließlich beim Verursacher an, daher gilt hier Ausschlussprinzip nicht (andere können nicht von der Nutzung ausgeschlossen werden, oder sie werden mit einem Teil der Kosten belastet, ohne dies zu verhindern - im Normalfall funktioniert das Ausschlussprinzip (eigene Wohnung, andere Leute ausschließen), Renovierung Außenfassade -> Nachbar freut sich ggf., weil Verbesserung Wohnumfeld, ohne dass ich es verhindern kann - Abhängigkeit des Ausschlussprinzips von Eigentumsrechten und ihrer Durchsetzbarkeit - fehlende Exklusivität (Möglichkeit andere von Nutzung auszuschließen) ist Ausdruck einer suboptimalen Ausgestaltung und Verteilung der Eigentumsrechte - Durchsetzung ist mit Durchsetzungskosten verbunden z.B. Kosten für Haustürschloss - sind diese unvertretbar hoch treten externe Effekte auf - entstehen bei Verhinderung unentgeltlicher Mitnutzung (positiver externer Effekt) oder für Abwehr einer Schädigung (negativer externer Effekt) - Sind Eigentumsrechte nicht vollständig zugewiesen, kommt es zu sogenannten externen Effekten. Externe Effekte liegen dann vor, wenn der Nutzen eines Individuums oder die Produktions- und Gewinnmöglichkeiten eines Unternehmens sich durch Aktivitäten Dritter verbessern oder verschlechtern, ohne dass es dafür zu einer Kompensationszahlung kommt. - Entsprechend unterscheiden wir: -- Positive externe Effekte und Negative externe Effekte - Der Patient, der sich gegen eine ansteckende Krankheit - sagen wir Tuberkulose - impfen lässt, schützt nicht nur sich selbst gegen die Krankheit. Er verhindert durch die Impfung auch, dass er zum Krankheitsüberträger wird, und schützt somit indirekt seine Mitmenschen, ohne dass diese ihn dafür entlohnen. Umgekehrt verhält es sich bei negativen externen Effekten.
  • Erläutern Sie für den Fall des Schadengutes wie eine Internalisierung optimiert werden kann. Welche Rolle spielt das Verursacherprinzip? - Internalisierung = Überführung externer Effekte (Kosten/Nutzen) der Wirtschaftssubjekte in das Kalkül der Wirtschaftssubjekte - meisten Eingriffe zur Behebung negativer Externalitäten (Umweltschäden) - als Folge einer unvollständigen Verteilung oder unzureichender Durchsetzbarkeit der Eigentumsrechte - Behebung durch Internalisierung externer Effekte, also Maßnahmen die dafür sorgen, dass die sozialen Zusatzkosten und -nutzen in die einzelwirtschaftlichen Kosten- und Nutzenrechnungen der Marktteilnehmer eingehen - Ziel ist nicht die vollständige Schadensvermeidung, sonder Schadensbegrenzung - Optimaler Umfang der Internalisierung entspricht dem Ausgleich von Grenzschaden und Grenzkosten der Vermeidung und nicht die vollständige Schadensbegrenzung - Nach dem Verursacherprinzip soll der Schädiger die Kosten des Schadens tragen. Probleme der Internalisierung: - fehlende Marktbewertungen z.B. Preis für saubere Luft (versch. Konzepte zur direkten oder indirekten Messung solcher Bewertungen z.B. Befragungen, aber aufwändig, begrenzt nutzbar) - nicht immer eindeutige Identifizierbarkeit von Schädiger und Geschädigtem, wie nach Verursacherprinzip (Schädiger soll hierbei Kosten des Schadens tragen) - Identifizierung des Schadens kann von Ausgangsverteilung der Property Rights und Zugreihenfolge abhängen (z.B. Lärmbelästigung durch angrenzendes Gewerbegebiet -> was war zuerst da?) Instrumente der Internalisierung: - allg. Anforderungen der Zielkonformität, Ordnungskonformität, Subsidiarität sind auch bei Eingriffen zur Korrektur allokativen MV zu beachten, besonders ordnungspolitische Zusammenhänge und dynamische Effizienz sind nicht zu vernachlässigen - Dynamische Effizienzprobleme können sich aus folgenden Aspekten ergeben: -- Backstop-Technologien: Substitution einer erschöpfenden Ressource durch eine in unbegrenzter Menge vorhandene Ressource -> Sicherstellung, dass durch Eingriffe entsprechende Innovationen nicht verhindert werden -- Rebound-Effekte: Effizienzsteigerungen bei einem Gut werden durch verstärkte Nachfragen (über-) kompensiert z.B. neue Glühlampe verbraucht weniger Strom was aber nicht zu weniger Strom führt, weil Glühlampe öfter an ist - Moralische Appelle, Fiskalische Lenkung, Regulierung durch Ge- und Verbote - Haftungsrecht, Verhandlungslösungen, Handelbare Rechte - Kollektive Bereitstellung durch Betroffene oder Staat
  • Welche Voraussetzungen benötigt der Markt und warum ist er gegenüber anderen Koordinierungsysteme "besser"? - Privatrechtsordnung des Grundgesetzes als Voraussetzung für Marktwirtschaft (Eigentumsschutz oder Rechtssicherheit) - Konstituierende Prinzipien - Prinzipien der marktwirtschaftlichen Wettbewerbsordnung befinden sich in wechselseitigem Zusammenhang (Komplementärer Charakter) - Offene Märkte  - Funktion: Wettbewerb sorgt am Markt dafür, dass kein Teilnehmer einseitig dem Kontrahenten seine Preise und sonstige Bedingungen bestimmt (Grundlage für Funktionieren d. Preissystems) - aktueller Wettbewerb, zukünftiger Wettbewerb, keine Marktschranken - Märkte müssen angreifbar sein, Anbieter müssen in Märkte eintreten können - Marktschranken verhindern potentiellen Wettbewerb (staatliche Regularien, Zölle, Verbote, Marktmacht etablierter Teilnehmer) - Verhinderung monopolistischer Strukturen durch geringe Marktschranken, ruinöser Wettbewerb - bis in 70er Jahre Debatte um Überlegenheit der beiden Systeme - Zusammenbruchs- und Konvergenzthesen werden empirisch nicht gestützt - empirisch hat sich die Marktwirtschaft als überlegenere System erwiesen - Vorteile Marktwirtschaft -- höhere Allokationseffizienz (Planabstimmung zur Vermeidung von Güterverschwendung) -- höhere Koordinationsleistung des Marktes -- bessere Nutzung neuen Wissens über Wettbewerb als Entdeckungsverfahren, Innovationskraft - 2 Arten von neuem Wissen: -- Kenntnis über bereits bestehende, aber noch unbekannter Sachverhalte (z.B. Entdeckung vorhandene Marktlücke, Bsp. Imbissbude) -> Nutzung führt zu besserer Koordination -> Tendenz zum GG -- neue Sachverhalte/Ideen/Erfindungen -> Inventionen -> bei Umsetzung Innovationen (Produkt-/Prozessinnovation) -> erfolgreiche Innovationen verdrängen andere Marktteilnehmer, treibende Kraft wirtschaftlicher Evolution - Schumpeter: Wettbewerb als Prozess der schöpferischen Zerstörung - Pionierunternehmen als Motor der wirtschaftlichen Entwicklung - Entstehung neuer Bedürfnisse und Erschließung neuer Märkte - Innovationskraft + Koordinationsfähigkeit eines Wirtschaftssystems -> Leistungsfähigkeit - Innovationen stellen Bedrohung für Organisation dar (unvorhersehbar, unplanbar) - Aufgabe der Wirtschaftspolitik (Förderung von Pionierunternehmen), Aktive FuE Politik, Öffnung der Märkte für Innovatoren (Deregulierung/Reprivatisierung), keine überhöhte Besteuerung anfänglicher Monopolgewinne
  • Unter welchen Voraussetzungen ist der Markt als institutionelles Arrangement überlegen? - Die ordnungspolitische Grundentscheidung für die Marktwirtschaft impliziert die Einhaltung konstitutiver Prinzipien. Nach Eucken sind dies: -- Funktionierendes Preissystem (Informations-, Anreiz- und Koordinationsfunktion) -- Gewährleistung einer stabilen Währung (Recheneinheit, Wertaufbewahrungsmittel) -- Offene Märkte (Verhinderung monopolistischer Strukturen  funktionierendes Preissystem) -- Privateigentum (Property-Rights-Ansatz: Verteilung von Verfügungsrechten) -- Vertragsfreiheit (Verpflichtungen der Vertragspartner, Voraussetzung für Transaktionen) -- Private Haftung (jeder trägt seine Kosten selbst, Principal-Agent-Problem: beschränkte Kontrolle -- Konstanz der Wirtschaftspolitik (verlässliche Rahmenbedingungen) - Empirisch hat sich allerdings die Marktwirtschaft bislang als das klar überlegene Wirtschaftssystem erwiesen und inzwischen gegenüber der Zentralverwaltungswirtschaft weithin durchgesetzt. - Wesentliche Vorteile der Marktwirtschaft sind: -- ihr Effizienzvorsprung bei der Allokation -- die weitaus höhere Koordinationsleistung des Marktes -- die (bessere) Nutzung neuen Wissens über den Wettbewerb als Entdeckungsverfahren
  • Pigou-Steuer vs Preis-Standard-Ansatz vs Zertifikatehandel (Standard-Preis-Ansatz) - beides Ansätze der Fiskalischen Lenkung - marktmäßige Preis- bzw. Mengensteuerung ist effizienter und genauer - dazu zählt die fiskalische Lenkung über Steuern und Subventionen und Zertifikathandel   (Handel mit Rechten) - hierbei versucht der Staat, das Verhalten über S/S in eine gewünschte Richtung zu lenken - bei allokativem MV infolge ex. t. Effekte ist das Ziel die Internalisierung (teilweise, optimale) - Pigou-Steuern und -Subventionen -- klassischer Ansatz geht auf Arthur Pigou zurück, Bsp. Ökosteuer -- Grundgedanke: durch Steuer (Subvention) beim Verursacher dafür zu sorgen, dass im angestrebten Optimum dessen private Grenzkostenkurve (Grenznutzenkurve) die soziale Grenzkostenkurve (Grenznutzenkurve) schneidet -- dies geschieht durch eine konstante Steuer/pro ME in Höhe tPigou (Abstand zwischen SGK und PGK in Punkt B, also dem angestrebten Optimum) -- keine Kenntnis der gesamten Kurvenverläufe notwendig, jedoch impliziert die Kenntnis der Gleichgewichtspunkte wiederum vollständige Information -- jede Datenänderung bedarf Revision von tPigou, deshalb sehr hoher Informationsbedarf -- ursprünglicher Pigou-Ansatz wenig effizient und treffgenau und damit nicht praxistauglich -- allg. Produkt wird mit zu geringem Preis zu viel produziert, das externe GK nicht mit eingerechnet, Abwälzung der Kosten auf die Allgemeinheit - Preis-Standard-Ansatz - politisch gesetztes Internalisierungsziel als Grundlage und setzt am Preis mit einer S/S pro ME an (entweder Schadensmenge selbst oder eine damit verknüpfte Größe) - z.B. Mengensteuer auf Energieverbrauch zur Reduktion von CO2 Emissionen - Schädiger passen sich der fiskalischen Vorgabe entsprechend ihrer privaten Grenzkostenkurve so an, dass ihre Grenzvermeidungskosten übereinstimmen - pragmatische Weiterentwicklung des Pigou-Ansatzes - verzichtet lediglich darauf, das Optimum und den nötigen optimalen S-/S-Satz zu kennen - angestrebte Internalisierungsmenge wird politisch vorgegeben -> S-/S-Satz wird schrittweise solange variiert, bis gewünschtes Mengenziel realisiert ist - Ansatz bietet Anreize zur Senkung der Vermeidungskosten und ist daher dynamisch effizient (z.B. Innovationen, um dauerhaft weniger zu schädigen) - allerdings Treffgenauigkeit von Lenkungssteuern und -subventionen generell begrenzt - "Doppeldividende" aus Schadensreduktion + fiskalischen Mehreinnahmen zweifelhaft, z.B. fehlgeschlagener Versuch der Deckung von Gesundheitsausgaben über die Erhöhung der Tabaksteuer - Zertifikathandel (Standard-Preis-Ansatz) -- Staat gibt Schadensmenge vor und Marktmechanismus bestimmt den zugehörigen Preis -- Zielgröße optimal angesehene Schadens- bzw. Internalisierungsmenge politisch vorgesehen -- Handlungsrechte (z.B. Schädigungsrechte) werden in Form von handelbaren Zertifikaten an Marktteilnehmer ausgegeben -- Börsenhandel mit diesen Zertifikaten führt zu Marktpreis der Verschmutzungsrechte -- langfristiges Reduzierungsziel wird über schrittweisen Abzug der Zertifikate aus dem Markt erreicht (schrittweise Reduzierung) -- Zertifikatsausgabe entscheidend (Einfluss auf Wirkung): --- Grandfathering, Zertifikatsaufteilung entspricht den Produktionsmitteln im Status Quo, politisch leicht durchsetzbar, Gefahr der Beschränkung des Marktzutritts --- Versteigerung von Zertifikaten, ordnungskonformer, aber aufwändiger, weniger geeignet für Ersteinführung (Negativ-Bsp. UMTS-Lizenz-Versteigerung) - Insgesamt vorteilhaftes Modell, da: -- große Marktnähe -- vergleichsweise sehr hohe Effizienz- und Zielgenauigkeit -- ggü. Preis-Standard-Ansatz Vermeidung der Überfrachtung des Steuerrechts durch lenkungspolitische Vorgaben -- aber teilweise praktische Anwendungsprobleme
  • Erläutern Sie die Bedeutung und Grenzen der Vertragsfreiheit in der Marktwirtschaft - Vertrag = Vereinbarung über Tausch von Verfügungsrechten - Vertragsfreiheit = Marktteilnehmer entscheiden frei über das Ob und Wie eines Tausches - garantiert Vorteilhaftigkeit für beide Parteien - Begrenzung der Vertragsfreiheit: keine Vereinbarung von Wettbewerbsbeschränkung oder Rechtsbruch (Auftragsmord), Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, Bundeskartellamt - Privateigentum und Vertragsfreiheit können genutzt werden, um Wettbewerb einzuschränken
  • Wann ist eine wirtschaftspolitische Maßnahme zielkonform? Welchen Einfluss haben dynamische und statische Effizienz? Eine wirtschaftspolitische Frage muss sich 3 Dimensionen stellen: - Welches Ziel soll erreicht werden → Zielebene - Welche Mittel sollen dafür eingesetzt werden? → Mittelebene - Wer entschiedet und führt die politischen Maßnahmen durch? → Trägerebene - Hier beschäftigen wir uns mit den Zielen und Mitteln, also bestimmen wir den optimalen Mitteleinsatz für ein gegebenes Zielebene - Anforderungen an die Mittelebene (Effektivität, Effizienz, Zielkonflikte, Eindeutigkeit der Ziel-Mittel-Unterscheidung - Effektivität ("die richtigen Dinge tun") -- Zielwirksamkeit eines Mittels (Minimalanforderung um ein Mittel einzusetzen) -- Effektivität ist jedoch aufgrund von Informationsbeschränkungen nicht immer sofort evident (Neoklassische Standardmodell schließt diese Beschränkung aus wegen Annahme vollst. Info) -- Falsifikationen im wissenschaftlichen Erkenntnisprozess: --- Wirkungshypothesen können sich als falsch erweisen --- Wirkungszusammenhänge können unbekannt sein -- Problemdiagnose/Einschätzung wichtiger Nebenbedingungen können unzutreffend sein, so dass gewünschte Wirkung nicht eintritt -- Abweichende Interessen als tatsächliche Begründung (vorsätzlich) von Interessengruppen - Effizienz ("die Dinge richtig tun") -- optimaler Wirkungsgrad eines Mittels (ökonomisches Prinzip) -- Abwägung der als effektiv ermittelten Mittel und Auswahl des effizientesten Mittels -- gewährleistest die bestmögliche Zielerreichung -> keine Alternative, die das Ziel mit geringeren Kosten oder höheren Zielerreichungsgrad erreicht -- Entspricht dem ökonomischen Prinzip --- Minimalprinzip (mit minimalen Mitteln ein vorgegebenes Ziel erreichen) --- Maximalprinzip (mit gegebenen Mitteln einen maximalen Erfolg erzielen) --- Optimumprinzip (mit geringsten Mitteln einen maximalen Erfolg erzielen) -- Zielkonformität i.e.S. bedeutet, Mittel effektiv und effizient einsetzten - Zielkonflikte -- Zielkonformität i.e.S. reicht nicht aus, um Staatseingriff abschließend zu beurteilen -- Staat verfolg nicht nur ein Ziel, sondern viele Ziele -- Bsp. magische Neuneck (früher Viereck) -> Preisniveaustabilität, hoher Beschäftigungsgrad, außenwirtschaftliches Gleichgewicht, angemessenes und stetiges Wirtschaftswachstum, ausgeglichene öffentliche HH, gerechte Einkommensverteilung, .. -- Zielkonflikt z.B. Preisniveaustabilität und gerechte Einkommensverteilung -- bei komplementären (ergänzenden) Zielen kein Problem, doch häufig Zielkonflikte -- ein Mittel hat mehrere Wirkungen -> Nebenwirkungen beeinflussen andere Ziele negativ -- Entscheidung entsprechend den politischen Präferenzen muss getroffen werden (Abwägung) -- Zielkonformität i.w.S. erfordert den Mitteleinsatz unter Berücksichtigung der Nebenwirkungen zu optimieren - Fehlende Eindeutigkeit der Ziel-Mittel-Unterscheidung -- eindeutige Unterscheidung von politischen Zielen und Mitteln nicht klar -- Gunnar Mydral = Mittel nicht wertneutral, sondern haben selbst Zielcharakter z.B. Steuersenkung nicht nur um Nachfrage anzukurbeln sondern auch Klientelpolitik zu machen) -- normative Abwägung muss auch Mittel einschließen - Dynamische Effizienz und Statische Efizienz stehen im Konflikt durch Anpassungsreaktionen und Innovation. Ein Pareto-Effizienter Zustand kann statisch effizient sein. aber kann sich entwickeln und verändern und somit dynamische Effizienz bremsen, denn es gibt keine unendliche Reaktionsgeschwindikeit, Verbote um statisch effizienten zusstand zu erreichen können dynamische effizienz verhindern, welche durch innovation hätte entstehen können usw.