Publizistik (Subject) / Fernsehurteile (Lesson)
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alle 14 von 1961 bis heute
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- 1.) Deutschlandfernsehen-1961 Hintergrund: Adenauer, wollte 2 Sender neben der ARD "Deutschlandfernsehen" Rundfunk darf weder Staat noch einer gesellschaftlicher Gruppe überlassen werden RF ist Ländersache, Kulturhoheit Binnenpluralistisches Modell aus Mangel der Frequenzen und wegen den hohen Kosten einer Fernsehprogramms
- 2.) Mehrwertssteuer-Urteil-1971 Neues Umsatzsteuergesetzt 1967, nach dem RF nicht mehr steuerfrei sein sollte RF nimmt öffentliche Aufgabe wahr nicht gwerblich also steuerfrei RF darf nicht den freien Spiel der Kräfte ausgesetzt sein
- 3.)FRAG-Urteil Lizenzanträge der Privaten "Freie Rundfunk AG" Nebeneinander von Privaten und Öffentlichen mögliche Skizzierung einer außenpluralistischem Modell BL müssen Regelungen zur Sicherung der RFFreiheit schaffen, wenn auch Private hinzukommen
- 4.) Niedersachsenurteil- 1986 Landesrundfunkgesetze 1984 Aufgabenverteilung im dualen RFsystem Grundverdsorgung durch öffentlich-rechtliche RF-Anstalten verminderte Anfoderungen an den privaten RF
- 5.) Baden-Württenberg-Urteil- 1987 Versuch von lothar Sphär im regionalen/lokalen Bereich nur private Sender zuzulassen Aufgabenverteilung heißt nicht Aufgabenteilung Bestands- und Entwicklungsgarantie für öffentlichen-rechtlichen RF Auschluss von neuen Techniken oder neuen Programmen nicht erlaubt
- 6.) Nordrheinwestfallen-Urteil 1991 2-Säulen-Modell in NRW Nebeneinander von Veranstalter und Betreibern ist GG-konform Kooperation zwischen öffentlichen-rechtlichen und privaten möglich RF-Freiheit muss jder Organisationsform gewahrt bleiben Gesetzgeber muss Grundversorgung sichern Kontrollgremium "Sachhalter der Allgemeinheit"
- 7.)Hessen-Urteil-1991 Klage des HR gegen Werbeverbot in den 3.Programmen RFfreiheit bedarf Finanzierungssicherheit Gbühren dürfen bei Finanzierung nicht in den Hintergrund treten Werbung ist zulässige Ausgestaltung der Rundfunkfreiheit
- 8.) Gebührenurteil-1994 Klage gegen den Kabelgroschen in Bayern Gebühr bestätig Festsetzung der RFgebühr nach RStV und Landtage gg-konform aber reformbedürftig Verfahren der Grbührenfestsetzung muss vor Einflussnahme auf das Programm schützen
- 9.) Fernsehrichtlinien der EG -1995 Klage der Länder gegen die Verhandlungen des Bundes mit der EG bezügliche Quotenregelungen (Kulturhoheit) stattgegeben bezüglich wirtschaftliche Regelungen abgelehnt Bundesregeierung hat im internationalen Bereich auch die Rechte der BL zu vertreten aber sie ist zur Rücksichtnahme und Zusammenarbiet verpflichetet
- 10.) Kurzberichterstattung- 1998 Normenkontrollverfahren bezüglich Landesrundfunkgesetzte (WDR,NRW) Kurzberichterstattung muss möglich sein (Informationsfreiheit, Verhinderungen von Informationsmonopolen) muss aber nicht unentgeltlich sein (Berufsfreiheit,Urheberrecht des Veranstalter)
- 11.) Gebührenurteil 2- 2007 Länder hatten eine von der KEF vorgesclagene Erhöhung der Gebühr einfach reduziert Länder dürfen nicht ohne Begründung vom KEF-Vorschlag abweichen Beschneidung der Erhöhung ist unzuössiger Eingriff in die RFfreiheit erneute Besätigung der Sinnhaftigkeit der Gebühr
- 12.) Parteibeteiligung- 2008 Verbot eiener Beteiligung von Politker an privaten Rundfunkanstalt (Hessen) Generelles Verbot nicht mit der Verfassung vereinbar Gesetzgeber darf Beteiligung einschränken oder untersagen wenn bestimmter Einfluss auf Programmgestaltung oder -inhalte ausgeübt werden könnten
- 13.) Kontrollgremien ZDF -2014 Nichtverlängerung des Vertrages von N. Brender(ZDF) auf Betreiben von Roland Koch (Ministerpräsident,CDU) direkten,unverhüllten EIngriff eines Politikers der Exekutive in die Personalpolitik einer öffentlich-rechtlichen RFanstalt Zusammensetzung der Gremien mit Aart.5GG unvereinbar aufgrund fehlender staatsferne maximal 1/3 der Mitglieder dürfen staatliche oder staatsnah sein
- evtl. 14) Gebührenurtteil 3 Entscheidung der Bundesverwaltungsgereicht zur Verfassungskonformität der Haushaltspausschale Kein Verstoß gegen Gleichbehandlung keine Steuer auch bei Nicht Nutzung gerecht