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Sachenrecht (Subject) / Grundprinzipien (Lesson)
Grundlagen des Sachenrechts
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- Spezialität dingliche Recht können sich nur auf bestimmmte, indiviualisierbare Sachen beziehen Verfügungen sind exakt zu konkretisieren, welcher Gegenstand von dieser Verfügung betroffen ist
- Publizität Offenkundigkeitsprinzip die dingliche Rechtslage und deren Veränderung muss für Außenstehende klar erkennbar sein bei beweglichen Sachen durch Besitz bei unbeweglichen Sachen durch Eintragung im Grundbuch Übertragungswirkung §§929 S. 1, 873 --> Traditionsprinzip Vermutungswirkung §§1006, 891 Gutglaubenswirkung §§932, 892, 893 (Besitz oder Grundbucheintragung)
- Trennungsgrundsatz Trennung zwischen schuldrechtlichen Verpflichtungsgeschäft und dem sachenrechtlichen Erfüllungs(Verfügungs-)geschäft. Sicherungsabrede - Sicherungsübereignung /Sicherungsbtretung
- Absrtaktionsprinzip Dingliche Verfüngsvertrag ist abtrakt vom schuldrechtlichen Verplfichtungsvertrag wirksam.
- Bedingungszusammenhang Die dingliche Einigung kann durch Vereinbarung von der Wirksamkeit des Grundgeschäfts abhängig gemacht werden -> §158, §449 BGB
- Fehleridentität Der Nichtigkeitsgrund des Verpflichtungsgeschäfts betrifft auch das Verfügungsgeschäft
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