BGB Schuldrecht AT (Subject) / BGB Schuldrecht AT (Lesson)

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Schuldrecht Allgemeiner Teil

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  • Schadensersatz neben der Leistung: Nebenpflichtverletzungen §§ 280 I, 241 II BGB 1. Schuldverhältnis: kann sich aus Vertrag oder Gesetz (zB GoA) ergeben 2. Pflichtverletzung: § 241 II behandelt die sog. nicht leistungsbezogenen Nebenpflichten. Hierunter fallen vor allem zwei Fallgruppen: Schutzpflichtverletzung und Verletzung der Aufklärungspflicht 3. Schaden: Schadensumfang richtet sich nach §§ 249 ff. Der Schaden muss aber auch gerade durch die Pflichtverltzung entstanden sein (haftungsausfüllende Kausalität) 4. Vertretenmüssen: § 276  5. Mitverschulden und Verjährung
  • Schadensersatz neben der Leistung: Vorvertragliches Schuldverhältnis §§ 280 I, 311 II, 241 II Anwendbarkeit scheidet grds. aus, wenn der Anwendungsbereich des kaufrechtlichen Gewährleistungsrechts reicht (§§ 434 ff.). Bezieht sich ein Verschulden auf einen Fehler der Kaufsache, sind §§ 280 I, 311 II, 241 II daher unanwendbar.  Ausnahmsweise doch neben kaufrechtlichem Gewährleistungsrecht anwendbar, wenn der Verkäufer vorsätzlich (=arglistig) gehandelt hat. 
  • Verzug §§ 280 I, II, 286 BGB