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Agrar und Lebensmittelmärkte (Subject) / Zucker (Lesson)

VL 10 Zuckermarkt

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  • Welterzeugung (Menge) und zwei bedeutendsten Länder (∅2010- 2014)zucker -175 Mio. t -Brasilien und Indien
  • Welche Faktoren stellen einen Zusammenhang zwischen den Märkten für Zuckerrüben bzw. Zuckerrohr und dem Getreidemarkt her? Subvention in Bezug auf Produktion von Süßungsmitteln und Bioethanol Herstellung von Zucker aus alternativen Pflanzen (zB. Ahorn oder Palmzucker)
  • Beschreibung der Wertschöpfungsketten für Süßungsmittel (Getreide, Zuckerrohr, Zuckerrübe) Getreide: -->Stärkeproduktion --> Ethanol         -->Stärkeproduktion--> Glukose, Isoglukose-->Lebensmittelindustrie und chemische Industrie-->Konsument Zuckerrohr: -->Rohzucker (Nebebprdukte: Melasse, Fasern, Alkohol) --> Konsument oder Saccharose-->Konsument oder Lebensmittelindustrie und chemische Industrie etc. -->Konsument Zuckerrüber: -->Saccharose (Nebenprodukte: Melasse, Fasern, Alkohol)--> Lebensmittelindustrie und chemische Industrie etc.--> Konsument Chemical components: --> chemische Süßungsmittel (Aspartame, Saccharin etc.)
  • Produkte der Zuckerrübenverarbeitung(5) -Saccharose -Alkohol -Zuckerrübensirup (Nebenprodukt) -Pressschnitzel (Nebenprodukt) -Gründüngung (Nebenprodukt)
  • Unterschied zwischen Rohr- und Rübenzucker Chemisch beides Saccharose, der einzige Unterschied ist, dass Rohrzucker aus Zuckerrohr gewonnen wir und Rübenzucker aus Zuckerrüben. Zuckerrohr deutlich günstiger
  • Unterschied zwischen Roh- und Weißzucker Rohzucker ist ein Halbfertigprodukt des Rohrzuckers/Rübenzuckers, seine Zuckerkristalle sind noch nicht vollständig von anhaftendem Sirup gefreit, dadurch erhält er seine braune Farbe. Dieser Zucker enthält noch Vitamine, Mineralien und Stoffe die dem Zucker zusätzliches Aroma verleihen. Weißzucker ist dagen vom Sirup befreit und besteht zu 99,9% aus Saccharose.
  • Beschreibung und ökonomischen Einordnung der Marktregelungen vor der Reform vor 2006. •Hoher Zollschutz•Absatzkontingentierung•Preis-und Absatzgarantie für festgelegte Mengen•Exportsubventionen•Mitverantwortungsabgaben zur Finanzierung der Exportsubventionen•Marktzugang durch Präferenzabkommen -Absatzkontingentierung (Produktionsobergrenzen für Mengen (QUOTEN)) (Zuteilung einer A-und B-Quote an jedes zucker- oder isoglukoseerzeugendes Unternehmen durch den jeweiligen Mitgliedstaat A-Quote: Grundquote, die dem Unternehmen für die Zeit vom 1.7.1980 bis zum 31.6.1981 gewährt wurde (2% MVA) B-Quote: entspricht der durchschnittl. Zuckererzeugung des jeweiligen Unternehmens während dreier Wirtschaftsjahre im Zeitraum 1975/76 bis 1979/80, mind. aber 10% der A-Quote, ermöglicht Spielraum für den Zuckerrübenanbau auf bevorzugten Standorten und dient dem Abfangen von Ertragsschwankungen (39,5% MVA) C-Zucker: alles was über Quote hinaus produziert wird, für Weltmarkt) -Preis-und Absatzgarantie für festgelegte Mengen -Mitverantwortungsabgabe (Produktionssteuer bezogen auf die Produktionsmenge-> Belastung für den Erzeuger, Umwälzung auf den Verbraucher) -Exportsubventionen -Marktzugang durch Präferenzabkommen (Marktzugang= Möglichkeit an einem Markt teilzunehmen z.B. durch Zölle verhindert-> Markteintrittsbarrieren) -> Contonou-Abkommen für AKP-Staaten (Zusammenfassung der Entwicklungsländer des afrikanischen, karibischen und pazifischen Raumes) Der zu EU-Inlandspreise AKP-Zucker wird wieder reexportiert                 ->EBA-Initiative: ab 2009 freier Marktzugang für LDC (= least developed countries) -Hoher Zollschutz
  • Beschreibung und ökonomische Einordnung der (Zucker)Marktregelungen seit 2006 (inkl. Restrukturierungsprogramm) Preise und Direktzahlungen 1.Abschaffung des Interventionsmechanismus -innerhalb von 4Jahren Interventionspreis durch Referenzpreis ersetzt + um 36% gesenkt -Beschränkung der Interventionsmenge, ab 2010/11 abgeschafft und Einführung privater Lagerhaltung 2.Landwirte erhalten als Kompensation Direktzahlungen -Entkoppelung in die Betriebsprämienregelung einbezogen + an die Einhaltung anderer Verpflichtungen gebunden (Cross Compliance) -Für max. 5 Jahre zusätzl. Beihilfe mögl. für Länder mit Quotenaufgabe von 50% Quoten - A- und B-Quote werden zusammengeführt -Quotenkürzung freiwillig, dachte führt zu Reduktion (hat sich nicht erfüllt) -nach 4 Jahren dann pauschale Quotenkürzung (nicht mehr freiwillig), wo noch erforderlich -Bereitstellung zusätzl. Quoten für C-Zuckerproduzenten Freiwillige Umstrukturierungsregel ZIEL: Erleichterung des Ausstiegs aus Zuckerrübenproduktion GEWÄHRUNG: 1. einer zeitl. degressiv gestaffelten Ausstiegsprämie: wird für die Schließung der Fabrik und die Aufgabe der Produktionsquote gewährt, soziale und ökolog. Folgen der Umstrukturierung bewältigen 2. Zusätzl. Zahlung für Zuckerrübenanbauer, die Fabrik beliefern, welche Umstrukturierungshilfe annimmt und schließt 3. Finanzierung von Diversifizierungsmaßnahmen in den von der Zuckerreform am meisten betroffenen Regionen FINANZIERUNG: spez. Betrag, der auf alle Zucker/Isoglucose/Insulinsirupquoten erhoben wird Non-Food-Bereich -Zucker für Chemie/Pharmaindustrie + Bioethanol nicht im Quotensystem - können Stilllegungsprämien für Flächen und Energiepflanzenbeihilfen gezahlt werden Maßnahmen zur Sicherung des Marktgleichgewichtes 1. Übertragungsmechanismus= Produktionsmenge, die Quoten überschreitet auf folgende Jahr übertragbar von Zuckerfabrik 2. Marktrücknahmemechanismus= Kommission kann Zucker einlagern bei Marktungleichgewicht 3. Regelung der privaten Lagerhaltung= sobald Marktpreis unter Referenzpreis 4. Ausbau von alternativen Absatzmögl. für Nichtquotenzucker Entwicklungsländer -präferentieller Zugang am EU-Markt erhalten -Unterstützungsprogramm für AKP-Staaten
  • Hintergrund und Entscheidung des WTO- Panels zur EU- Zuckermarktpolitik vor. August 2003: Brasilien klagt EU vor WTO an: EU reexportiert und gibt dabei fast 2 milliard Dollar aus. • Überproduktion und somit künstl. Gedrückter Weltmarktpreis + Exportsubventionen übersteigen in Uruguay Runde festgelegten Limits • erhebl. Verluste für Zuckerproduzenten in anderen Ländern C-Zucker: profitiert durch Kreuzsubventionierung von A-und B-Zucker. Dies ermöglicht den Produzenten C-Zucker zu Weltmarktpreisen anzubieten. Implizit wird dieser Zucker somit staatlich subventioniert. Problem: impliziten Exportsubventionen nicht bei WTO gemeldet, noch wurden sie reduziert Urteil: EU exportiert subventioniert mehr Zucker als sie darf , dies betrifft auch Reexporte => EU muss Zuckermarktpolitik reformieren
  • Präferentieller Zugang zum EU Zuckermarkt -Etablierung eines Unterstützungsprogramms im Umfang von 40 Mio. € im Jahr2006 für AKP- Staaten, die wegen der Präferenzerosion eine Hilfe benötigen. Für die Jahre 2007 bis 2013 sind weitere langfristige Unterstützungsmaßnahmen vorgesehen •Everything but Arms Agreement (EBA)•Economic Partnership Agreements (EPAs)•CXL Concession1sugar: (resultiert aus den traditionellen Handelsbeziehungen der Neuen Mitgliedsstaaten)•Central European Free Trade Agreements (CEFTA
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  • Nennen Sie Besonderheiten des Welthandels mit Zucker Das Welthandelsvolumen liegt bei ungefähr 51 Mio. t (2006/07), wobei dieses ungefähr 30% der Zuckerproduktion entspricht. 1/5 der Exporte läuft über Präferenzabkommen. (9Mio. t) 5 Länder tätigen knapp 70% der Exporte (Brasilien, EU, Australien, Thailand, Kuba) 5 Länder vereinen etwa 35% der Importe (EU, Rußland, Japan, Südkorea, Indonesien)