Kriminalistik (Subject) / Klausur (Lesson)
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Definitionen, Abläufe und ähnliches
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- Vernehmung ist jede unmittelbar oder mittelbar durch ein Strafverfolgungsorgan herbeigeführte mündliche wie schriftliche Äußerung einer Auskunftsperson zum Zweck der Strafverfolgung und des Erkenntnisgewinns
- Kontaktgespräch "Eisbrecher" keine Belehrung notwendig ein lockeres Gespräch, um eine Beziehung zu dem Vernommenen aufzubauen
- Vorgespräch "ich habe Sie heute als Zeugen geladen ..." Erklärung der Situation und der Vernehmung, dabei erfolgt auch die Belehrung
- Anhörung Vernehmung eines Kindes, Belehrung notwendig, diese richtet sich aber an den Erziehungsberechtigten
- informatorische Befragung Überblick verschaffen >> was ist überhaupt los? Klärung des Status der Personen - keine Belehrung notwendig
- Spontanäußerung ohne eigene Frage ist die Äußerung verwertbar. Sobald der Polizist nachfragt oder sich selbst äußert, folgt ein Beweisverwertungsverbot. Heilbar ist dieses durch eine qualifizierte Belehrung.
- Zeuge Jede Person, die Auskunft in einem Strafverfahren geben kann, dass nicht gegen sie selbst gerichtet ist. Gilt als Personalbeweis
- Sachverständiger bestimmte Sachkenntnis auf einem Fachgebiet. unterstützt den Richter, Erfahrungswissen vermitteln, Gutachten erstellen, Schlussfolgerungen
- sachverständiger Zeuge Zeuge, der zufällig auch ein gewisses Spezialwissen hat.
- Zeugnisverweigerungsrecht persönliche Gründe (Schutz der Familie) berufliche Gründe (Ärzte, Rechtsanwälte, Pfarrer/ Priester, etc.)
- Verfahrensgrundsätze (4) nemo tenetur - Recht auf ein faires Verfahren, keine Wahrheitsfindung um jeden Preis Beschleunigungsgebot Recht auf rechtliches Gehör Belehrung
- Vernehmung zur Person Eckdaten (Name, Alter, etc.) Glaubwürdigkeit abklären (Vorstrafen) Beruf, auch vorherige Berufe und Spezialkenntnisse wirtschaftliche Situation
- verbotene Vernehmungsmethoden körperlich: Misshandlung, Ermüdung, körperlicher Eingriff, Verabreichen von Mitteln seelisch: Quälerei, Täuschung, Hypnose sonstig: Drohung mit unzulässiger Maßnahme, Verspreche eines nicht vorgesehenen Vorteils, Beeinträchtigung von Erinnerungsvermögen und Einsichtsfähigkeit
- Beschuldigtenbelehrung - Status der Person - Tatvorwurf - Aussageverweigerungsrecht - Anwalt kein Täterwissen in die Belehrung ; sonst sinkt der Wert des Geständnisses
- Vernehmung von Minderjährigen Eltern Vermerk zur Verstandesreife Zeugnisverweigerungsrecht (bis gewisser Verstandesreife reicht auch bspw.: "Papa soll nicht ins Gefängnis")
- Verwertungsverbot - gewonnene Beweise dürfen nicht zur Urteilsfindung herangezogen werden - mittelbare Verwertung zulässig, entgegen der "fruit of the poisonous tree doctrine"
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- Vorbereitung einer Vernehmung 1. Dimension : wie viel Aufwand investiere ich tatsächlich 2. Personen : Vernehmer (allein/ Team, stimmt die Chemie, Fachkenntnisse, Geschlecht, etc.); Vernommener (Geschlecht, Alter, Gruppe, Beruf, Vorkenntnisse, Status, Intellekt,...); andere Personen (Anwalt, Eltern, StA, Richter, Dolmetscher, Schreibkraft) 3. Gegenstand: Akten- und Beweislage, Sachverhaltskenntnisse, Vorhaltematerial, Subsumtionsvorbereitung, detaillierte Ortskenntnisse, Kenntnis handelnder Personen 4. Zeit: möglichst zeitnah, Beschuldigter als letzter, voraussichtliche Dauer, Pausen, Zeiten sind zu notieren, mit Dritten abstimmen 5. Ort : Dienststelle (Heimvorteil), Vernehmungsraum (Vorteil <> Nachteil); Störungsfreiheit sicherstellen, Eigensicherung beachten, fluchtverhidernde Maßnahmen,
- Def. Wiedererkennungsverfahren Die Gegenüberstellung als Teil der Vernehmung ist die unmittelbare, offene oder verdeckte Konfrontation von Zeugen und beschuldigten Personen sowie deren Aussagen (verdeckt ist besser als offen > weniger psych. Belastung beim Zeugen)
- Durchführung Wiedererkennungsverfahren geeignete Räumlichkeit (venezianischer Spiegel), Lichtverhältnisse Vergleichspersonen: mindestens 5; besser wären 7 >> optische Mitte vermeiden
- Def. der Erste Angriff umfasst die Summe aller unaufschiebbaren Maßnahmen und Anordnungen zur Sicherung des objektiven und subjektiven Tatbefundes nach Bekanntwerden einer kriminalistisch bedeutsamen Tat Anfahrt, Tatortarbeit, Vernehmung, Fahndung/ Festnahme, Durchsuchung, Sicherstellung/ Beschlagnahme, Maßnahmen auf der Dienststelle
- Erster Angriff (Bestandteile) Sicherungsangriff: dient der Gefahrenabwehr und der Erhaltung des Tatortes in seiner Ursprünglichkeit zur alsbaldigen Auswertung durch die dafür zuständigen Kräfte Auswertungsangriff: Sicherung und Auswertung von Personal- und Sachbeweisen.
- Beginn d. ersten Angriffes "Ich gehe davon aus, dass ich meine FEM vor Dienstantritt auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit überprüft habe" "Ich quittiere die Übernahme des Einsatzes"
- Maßnahmen auf der Anfahrt Beachtung der Daueraufträge : Eigensicherung LF 371, Melden relevanter Ereignisse, lückenlose Dokumentation bin ich in zivil unterwegs > möglicherweise über Funk vermelden Entscheidung über Sonder- und Wegerecht > begründen ich stimme mich über taktische Maßnahmen mit meinem Streifenpartner ab spätestens jetzt ziehe ich meine Schutzweste an ich achte während der Anfahrt auf tatrelevante Umstände koordinierte Anfahrt? wenn, dann sternförmig Entscheidung über Parkplatz > außerhalb des Sichtfeldes, mit Auto die Wegfahrt verhindern?
- Ende des Ersten Angriffs - Tatort freigeben, versiegeln oder beschlagnahmen - abschließende Maßnahmen auf der Dienststelle (TO Bericht, Spuren, ...)
- Def. Durchsuchung Die Durchsuchung ist die planmäßige, lückenlose Suche nach Personen, Tieren, Sachen, Daten oder Spuren zum Zweck der Strafverfolgung, Gefahrenabwehr oder Eigensicherung.
- warum planmäßig durchsuchen? - erhöhte Erfolgschancen: Überraschungsmoment und Ausschluss blinder Flecken - Eigensicherung - optimale Kräftelage
- warum lückenlos durchsuchen? kein Beenden der Suche, nur weil etwas gefunden worden ist. Ekelstellen werden nicht ausgespart auch Vorhänge werden zur Seite geschoben
- Durchsuchungsbeschluss die Polizei regt an die Staatsanwaltschaft beantragt der Richter erlässt den Durchsuchungsbeschluss