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Abgabenordnung (AO) (Subject) / Grundlegende Verfahrensprinzipien (Lesson)
steuerliches Veranlagungsverfahren aus verfahrensrechtlicher Sicht
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- Legalitätsprinzip Bezeichnet den Grundsatz, dass im Steuerrecht grundsätzlich keine Vereinbarung über die Höhe der Steuer getroffen werden dürfen ("Steuervertrag"). Dazu § 85AO
- tatsächliche Verständigung Abweichend vom Legalitätsprinzip ist es dem FA und SP gestattet sich über einen Lebenssachverhalt zu einigen. Diese tatsächliche Verständigung unterliegt allerdings einigen Vorraussetzungen: zulässige sind nur Verständigungen über Lebenssachverhalte und nicht über Rechtsfragen nur in Fällen erschwerter Sachverhaltsermittlung erlaubt auf Seiten der Finanzverwaltung können nur zur Steuerfestsetzung berufene Amtsträger tatsächliche Verständigungen eingehen erzeugt Bindungswirkung, allerding nur für die unmittelbar Beteiligten, also z. B. nicht für andere Finanzbehörden
- Untersuchungsgrundsatz § 88 AO vom Legalitätsprinzip zu unterscheiden Finanzbehörde ermittelt den SV von Amts wegen