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Siedlungsabfallwirtschaft (Subject) / 7 (Lesson)

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  • Nennen Sie 2 Ziele für die Ablagerung von Abfällen, die in der Verordnung über die umweltverträgliche Ablagerung von Siedlungsabfällen formuliert wurden. Minimierung der Deponiegasbildung Minimierung der Sickerwasserbelastung durch organische Stoffe
  • Wie sind Abfälle nach dem KrWG zu beseitigen? Abfälle sind so zu beseitigen, dass das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird. Eine Beeinträchtigung liegt insbesondere dann vor, wenn1. Die Gesundheit der Menschen beeinträchtigt wird, 2. Tiere oder Pflanzen gefährdet werden, 3. Gewässer oder Böden schädlich beeinflusst werden, 4. Schädliche Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen oder Lärm herbeigeführt werden 5. Die Ziele oder Grundsätze und sonstigen Erfordernisse der Raumordnung nicht beachtet oder die Belange des Naturschutzes, der Landschaftspflege sowie des Städtebaus nicht berücksichtigt werden 6. Die öffentliche Sicherheit oder Ordnung in sonstiger Weise gefährdet oder gestört wird.
  • Welche Bedeutung hat die Barriere „Abfall“ im Rahmen des Multibarrieren-konzeptes bei der Abfalldeponierung? Begründen Sie Ihre Antwort. Barriere „Abfall“ ist die wichtigste Barriere, d. h. der Abfall muss so weitvorbehandelt werden, dass der GV ≤ 5 % wird. Bei Abfällen aus MBA gelten entsprechende andere Kriterien.Durch eine weitgehende Verminderung des organischen Materials in den Abfällen werden nur noch weitgehend inerte Abfälle abgelagert. Dadurch wirken Deponien nicht mehr wie großräumige Bioreaktoren mit Emissionen in die Luft und in das Grundwasser. Aus Vorlesung: Abtrennung gefährlicher Stoffe und Verringerung der organischen Stoffe durch eine Behandlung um die Emissionen von Sickerwasser und Gas infolge der biochemischen Abbau-und Umsetzungsprozesse in den Deponien zu minimieren bzw. ihre Entstehung zu verhindern.
  • Nennen Sie 3 Deponiekriterien für die Beschaffenheit von mechanisch-biologisch behandelten Abfällen. TOC < 18 % (1) maximal zulässiger Heizwert ( Ho): 6000 kJ/kg (2) Atmungsaktivität: < 5 mg O2/g TS
  • Nach der Ablagerungsverordnung sind Deponien so zu planen, dass die Freisetzung und Ausbreitung von Schadstoffen durch mehrere voneinander unabhängig wirksame Barrieren nach dem Stand der Technik verhindert wird. Nennen Sie vier verschiedene Barrieren und geben Sie stichwortartig deren Aufgaben an. • Geologische Barriere: natürlicher Untergrund, der aufgrund seiner Eigenschaften und Abmessungen die Schadstoffausbreitung maßgeblich behindert. (Voraussetzung: Undurchlässige Schichten) • Basisabdichtung: Abdichtung des Deponiekörpers gegenüber dem Untergrund und dem Grundwasser. • Sickerwasserfassung und -ableitung und gezielte Reinigung vor der Einleitung in die Kanalisation oder den Vorfluter. • Deponiegasfassung und -ableitung mit Verwertung.
  • Welche Abfälle dürfen auf den Deponieklassen 0, I, II und III abgelagert werden? DK 0 = inerte und unbelastete Abfälle (z.B. Erdaushub)DK I = schadstoffarme und weitgehend mineralisierte Abfälle (z. B. Bauschutt)DK II = höher schadstoffbelastete Abfälle (z. B. Siedlungsabfälle)                                                                 DK III = gefährliche Abfälle (z. B. Sonderabfälle aus Industrie und Gewerbe)
  • Beim Deponiebetrieb werden verschiedenen Phasen unterschieden. Nennen Sie diese Phasen. Wann beginnt und wann endet die jeweilige Phase? Betriebsphase (Ablagerungsphase und Stilllegungsphase): Beginn bis zum Ende der Verfüllung einer Deponie bzw. eines Teilabschnittes einer Deponie. Nachbetriebsphase: Zeit vom Ende der Verfüllung einer Deponie bzw. eines Teilabschnittes bis zum Abklingen des Deponieverhaltens auf standortspezifisch tolerierbare oder im Planfeststellungsbescheid festgelegte Richtwerte für das Deponieverhalten. Nachsorgephase: Zeit vom Ende der Nachbetriebsphase. Das Ende der Nachsorgephase ist unbestimmt.
  • Welche Emissionsdaten sind während des Betriebs einer Deponie zu erfassen? Sickerwassermenge/zusammensetzung Oberflächenwassermengen/zusammensetzung
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