AWL (Subject) / Wirtschaftslehre (Lesson)

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Rechtsformen,

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  • Handelsvertreter Handelsvertreter ist gem. § 84 Abs. 1 S. 1 HGB, wer als selbständiger Gewerbebetreibender ständig damit beauftragt ist für einen anderen Unternhemer Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen Selbstständig ist, wer im Wesentlichen frei seine Täigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann. Ein Vermittlungsvertreter vermittelt lediglich Verträge zwischen seinem Auftraggeber und seinem Kunden. Ein Abschlussvertreter schließt im Namen und für Rechnung des Auftraggebers Verträge ab. Ein Handelsvertreter wird auf Grund eines Handelsvertretervertrags tätig. Dies ist ein eschäftsbesorgungsvertrag (Dienst- oder Werkvertrag nach (§ 875 Abs. 1 BGB) In der Regel wird dieser Vertrag unbefristet abgeschlossen, sodass das Dienstvertragsrecht (§§ 611 ff BGB) Anwendung findet. Bei nur gelegentlichen Tätigkeiten liegt ein Werkvertrag (§§631 ff BGB) vor.
  • Handelsvertreter Pflichten & Rechte Pflichten: Bemühungspflicht Benachrichtigungspflicht Sorgfaltspflicht Verschwiegenheitspflicht Wettbewerbsverbot Rechte: Unterstütungsrecht Provosionsanspruch Inkassoprovision Delkrederprovision Ausgleichsanspruch