Klausuren (Subject) / Medienrecht / Medienökonomie (Lesson)

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Übungen für Klausur

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  • Private Güter Ausschlussprinzip Rivalität im Konsum
  • Öffentliche Güter Nicht-Anwendbarkeit des Ausschlussprinzips Nicht-Rivalität im Konsum
  • Meritorische Güter Produktion und Konsum gesellschaftlich erwünscht z.B. Bildung
  • Demeritorische Güter Produktion und Konsum gesellschaftlich nicht erwünscht z.B. Drogen
  • Wertschöpfungskette in Medienunternehmen 1. Einführung 2. Beschaffung von Informationen und Inhalten / Akquisition von Werbung (z.B. Kauf von Beiträgen, Beschaffung von Werbebeiträgen) 3. Produktion und Aggregation von Content / Platzierung von Werbung (z.B. Produktion von Beiträgen, Verarbeitung von Werbebeiträgen) 4. Packaging der Produkte (Auswahl der Produktbestandteile, redaktionelle Bearbeitung) 5. Technische Produktion (Druck etc.) 6. Distribuntion (Verkauf etc.) 7. Rezipient
  • Intermediation Ein Step in der Mitte kommt dazu Ziel: Kosten senken z.B Suchmaschinen
  • Disintermediation Steps in der Mitte fallen weg / mehrere werden durch einen neuen ersetzt z.B E-Commerce ersetzt Großhändler und Einzelhändler
  • Diversifikation Horizontal/Brand & Content related online activities: neue Produkte, alte Märkte (z.B. bei Spotify: Musikvideos) Vertikal: alte Produkte, neue Märkte (z.B. bei BILD: geografisch USA) Lateral: neue Produkte, neue Märkte (z.B. bei BILD: Lexikon) Diagonal: neue Produkte, neue Märkte (z.B. bei Springer Verlag: Reederei) 
  • Prüfungsschema Recht am eigenen Namen 1. Liegt ein Name im Sinne des § 12 BGB vor? 2. Wird der Name gebraucht (Zuordnungsverwirrung)? 3. Erfolgt der Namensgebrauch unbefugt? - Gestaltung? - Öffentliche Informationsinteressen? - Namensgleicheit? 4. Werden schutzwürdige Interessen des Namensträgers verletzt? 5. Rechtsfolgen
  • Fall - verhüllter Reichstag 1. Besteht ein Urheberrecht an dem Gebäude? -> Ja nach § 2 I Nr. 4, II UrhG (Werk der bildenen Künste) 2. Wird in das Urheberrecht eingegriffen? -> Ja nach § 16 I UrhG (Vervielfältigung) und § 17 I UrhG (Verbreitung) 3. Ist der Eingriff gerechtfertigt? -> § 59 I Urhg ? -> "bleibend"? NEIN! Zweck ist entscheidend. Hier nur vorrübergehende Ausstellung. Grds enge Auslegung der Schranken 4. Rechtsfolgen -> Strafrecht § 106 UrhG, Zivilrecht § 97 UrhG
  • Die dreifache Schadensersatzabrechnung 1. Genaue Berechnung des Schadens (entgangener Gewinn) 2. Herausgabe des Verletzergewinns 3. Lizenzanalogie
  • Inhaber des Leistungsschutzrechts Derjenige, der das Leistungsschutzrecht realisiert (z.B. ausübender Künstler); kann auch ein Unternehmen sein
  • Bedarf es einer Eintragung des Urheberrechts? Nein
  • Ist die Aufzählung der Werkarten in § 2 Abs. 1 UrhG abschließend? Nein
  • Das deutsche UrhG 1. Urheberrechtsschutz 2. Leistungsschutzrechte
  • Schutzvorraussetzungen für einen Urheberrechtsschutz 1. Persönliche Schöpfung 2. Geistige Inhalte 3. Individualität 4. Wahrnehmbare Formgestaltung
  • Wie entsteht Markenschutz 1. Registermarke durch Eintragung (bundesweiter Schutz) 2. Benutzungsmarke durch Benutzung mit Verkehrsgeltung (u.U. regional begrenzt)
  • Verfahren im Markenrecht 1. Anmeldeverfahren / Eintragungsverfahren 2. Widerspruchsverfahren 3. Nichtigkeitsverfahren 4. Verletzungsverfahren
  • Wie wird die Verwechslungsgefahr bei Marken geprüft? 1. Zeichenidentität / -ähnlichkeit -klanglich -bildlich -begrifflich 2. Waren- und Dienstleistungsidenttät / -ähnlichkeit 3. Kennzeichnungskraft der Zeichen
  • Wettbewerbsrecht 1. Kartellrecht 2. Lauterkeitsrecht
  • Das duale System im Rundfunkrecht 1. Öffentlich-rechtlicher Rundfunk 2. Privater Rundfunk
  • Unter welchen Anforderungen darf ich senden? 1. Achtung der Menschenwürde 2. Einhaltung der journalistischen Sorgfalt 3. Klare Trennung von Programm und Werbung
  • Rundfunkrecht Umfasst Hörfunk und Fernsehen Befasst sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen der Rundfunkveranstaltung
  • Economies of Scope Kostenersparnisse durch Synergieeffekte
  • Economies of Scale Kostenersparnisse durch Skaleneffekte Abnehmende Kosten pro Stück
  • Crossmedia Imperative Nutzung aller Medienkanäle
  • Prüfungsschema Recht am eigenen Bild 1. Liegt ein (erkennbares) Bildnis vor? 2. Hat der Abgebildete seine Einwilligung erteilt? 3. Liegt ein Ausnahmebestand des § 23 I oder § 24 KUG vor? 4. Verletzt die Verbreitung im Falle des § 23 KUG dennoch berechtigte Interessen des Abgebildeten gem. § 23 II KUG (Interessensabwägung) 5. Rechtsfolgen
  • Zivilrechtliche Rechtsfolgen beim Verstoß gegen das Recht am eigenen Bild / am eingenen Namen 1. Unterlassungs 2. Zahlungsansprüche 3. Berichtigung 4. Gegendarstellung
  • Media Triangle 1. Werbemarkt (Geld; Aufmerksamkeit / Zielgruppe) 2. Content Markt (Geld, Inhalte) 3. Konsumentenmarkt (Inhalte; Aufmerksamkeit / Zielgruppe) In der Mitte: Medienunternehmen
  • Metcalfs Law Je mehr Teilnehmer das System hat, dest größer die Vernetzung unter den Teilnehmern  und umso stärker  der Nutzen des Systems Interaktionsmöglichkeiten steigen durch zahlreiche Anlaufpunkte z.B. Telefon
  • Long Tail Theorie, die besagt, dass Nischenprodukte im Zeitalter des Internets sehr profitabel sind Durch Internet Anbieten von allen möglichen Produkten kostengünstig möglich Massenmarkt verliert an Bedeutung
  • Schutzvorraussetzungen für Patentrecht 1. Neuheit 2. Erfinderische Tätigkeit 3. Gewerbliche Anwendbarkeit
  • Warum schützt die Rechtsordnung geistiges Eigentum? Belohnungs- und Anreizfunktion
  • Sie kaufen ein Gemälde, was erwerben Sie? Sacheigentum am Gemälde Nicht aber das Urheberrecht oder Nutzungsrechte
  • Zwei Arten von Geschmacksmustern auf europäischer Ebene 1. Eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster 2. Nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster
  • Können Ideen geschützt werden? Nein
  • Kann ein Businessplan geschützt werden? Ja, bei konkreter Ausführung
  • Wer ist der Rechtsinhaber des Urheberrechts? Der Schöpfer
  • Intramediärer Wettbewerb Direkter Wettbewerb im eigenen Markt zwischen Medienprodukten der gleichen Kategorie z.B. FAZ und die WELT
  • Intermediärer Wettbewerb Indirekter Wettbewerb im eigenen Markt zwischen zwei verschiedenen Medienkategorien z.B. Print und TV
  • Extramediärer Wettbewerb Indirekter Wettbewerb mit Interessen außerhalb des Medienmarktes z.B. Zeitung und Sport
  • Geistiges Eigentum: Bestandteile 1. Urheberrecht 2. Gewerblicher Rechtsschutz 3. Ergänzender Rechtsschutz
  • Schutzdauer / Schutzrechte Patent: 20 Jahre Gebrauchsmuster und Kennzeichen: 10 Jahre Design: 25 Jahre Urheberrecht: 70 Jahre nach Tod
  • Territorialitätsprinzip Registerschutzrechte gelten nur in den Ländern, in denen sie registriert sind
  • Grundfreiheiten der EU 1. Warenverkehrsfreiheit 2. Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit 3. Kapitalverkehrsfreiheit 4. Arbeitnehmerfreizügigkeit
  • Wie viele EU Mitgliedstaaten gibt es, wie viele haben den Euro? Mitgliedsstaaten: 28 Euro: 19
  • Organe der EU 1. Das europäische Parlament 2. Der Rat der EU 3. Die europäische Komission 4. Der europäische Rat 5. Der Gerichtshof der EU 6. Die europäische Zentralbank 7. Der Rechnungshof
  • Die drei Hauptaufgaben der europäischen Komission 1. Initiativrecht in der Gesetzgebung 2. Einzig politisch unabhängige Executive 3. Union Watch Dog
  • Rechtsetzungsgewalt Europäisches Parlament, Rat der EU, Europäische Kommission
  • Hauptgesetzgebung der EU Der Rat der EU