Klinische Psychologie II (Subject) / VL 4 // Recht (Lesson)

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rechtliche Rahmenbedingungen der PT: Berufs-, Zivil- und Strafrecht

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  • Welche beiden Rechtssyteme werden grundlegend unterschieden und was regeln sie? Berufsrecht- Regelt was "PPT" ist- Voraussetzungen zur Approbation- Schutz der Bezeichnung "PPT" Sozialrecht- Versorgung und Vergütung von psychotherapeutischen Leistungen im sozialrechtlichen Gesundheitssystem mit Krankenkassen
  • Was sind wesentliche Inhalte des PsychThG? einheitliche Kriterien zur Zulassung zum Beruf des PPT und KJP Schutz der Berufsbezeichnungen Übergangsvorschriften für psych.thera. tätige Personengruppen Krankenversicherungsrechtliche Gleichstellung von PPT und Ärzten Ausübung von PT ist Anwendung wissenschaftlicher Verfahren zur "Heilung o. Linderungen von Störungen bei denen PT indiziert ist"
  • Was ist ein Behandlungsfehler? Nicht-Beachtung von:a) Sorgfaltb) Sachkunde Verletzungsbeispiela) keine sorgfältige Dokumentationb) ambulante Versorgung anorektischer Pat. mit krit. BDI
  • Was versteht man unter "informed consent"? Selbstbestimmungsrecht des Pat. Heileingriff ist zunächst Körperverletzung nicht rechtswidrig, wenn Pat. explizt eingewilligt hat Voraussetzung: informierte Aufklärung (informed consent) dh. versäumte oder unzureichende Aufklärung = Eingriff bleibt rechtswidrigdh. in Dokumentation festzuhalten!
  • Was sind Aufklärungsinhalte des "informed consent"? Vorstellung- Name- Funktion- Qualifikation Diagnose nach ICD-10/DSM-V Indikationsstellung- auch Kontraindikation Erläuterung eigenes Therapieverfahren- Vorgehensweise, Wirkprinzipien, Art und Dauer Interventionen Art, Umfang und Aufwand, Ablauf der BehandlungzB. Sitzungsdauer und -frequenz, Gesamtdauer, Einzel vs Gruppe Erfolgsaussichten- Prognose- Risiken- Nebenwirkungen BehandlungsalternativenzB. stationär/ambulant, adjuvante Verfahren, pharmakologische Behandlungen mögliche Folgen Nichtbehandlung/Behandlungsabbruch institutionelle Rahmenbedingungen Rechtsrahmen und Vertragsregelungen
  • Was versteht man unter Dokumentationsverpflichtung? Vertragspflicht gegenüber dem Patienten Nichtbeachtung: beweis- und haftungsrechtliche Konsequenzen Form- handschriftlich- computergestützt
  • Welche Daten sind in der Dokumentation festzuhalten? 1. Kerndaten- Datum- Anamnesedaten- Diagnose- sonstige erhebliche Befunde- Indikationsstellung- Therapieziele- Therapieverlauf- Therapieplan 2. Sonstige Inhalte- informed consent- qualifizierte Einwilligungserklärung des Pat.- therapierte Themenbereiche- therapeutische Anordnungen, zB. Facharztbesuch- therapeutische Interventionen und Ergebnis- unerwartete oder ungewöhnliche Zwischenfälle, zB. Annäherungsversuche des Pat.- Verweigerung, non-compliance, Beschwerden
  • Welche Form sollte eine rechtssichere Dokumentation haben? duale Dokumentation Trennung objektiver Daten von persönlichen Aufzeichnungen des Therapeuten
  • Welche Kriterien werden an eine ordnungsgemäße Dokumentation gestellt? richtig umfassend angemessen hinreichend leserlich
  • Wie ist das Einsichtsrecht des Patienten in seine eignen Krankenunterlagen geregelt? grundsätzlich: Einsichtsrecht für Patient und seine Bevollmächtigten- gilt für objektive Daten nicht für persönliche Aufzeichnungen des Therapeuten- Recht auf leserliche HandschriftzB. Berichte üb. Behandlungsmaßnahmen, Medikation Beschränkungen aus therapeutischen Gründen werden anerkannt Patient kann gegen Kostenerstattung Fotokopien verlangen nach Tod geht nur bei Prozesslage Einsichtsrecht auf Erben über
  • Welche Inhaltsbereiche umfasst die Schweigepflicht? Tatsache des Behandlungsverhältnisses persönliche Daten des Patienten therapierelevanten DatenzB. Anamnese, Diagnose therapiebezogene Akten und BefundunterlagenzB. Tests schriftliche und verbale Mitteilungen des Patienten fremdanamnestische AngabenzB. Krankenakten aus Vorbehandlungen
  • Wie ist die Schweigepflichtentbindung in Deutschland geregelt? Weitergabe von Privatgeheimnissen generell NUR zulässig, wenn Patient einwilligt- Form: schriftliche explizite Schweigepflichtentbindung Verschwiegenheitsverpflichtung gilt auch gegenüber anderen Behandlernaußer: Pat. wird durch mehrere Ärzte/Pat. gleichzeitig behandelt; Entbindung von Schweigepflicht da Einverständnis anzunehmen ist Übermittlung Daten an Hausarzt, Psychater, andere PT- nur wenn Pat. explizit schriftlich einwilligt- dann: Übermittlungspflicht zw. Behandlern Verschwiegenheitspflicht grundsätzlich auch gegenüber AG und Angehörigen
  • Welche besonderen Auflagen haben KJP's hinsichtlich der Schweigepflichtentbindung in Deutschland? Güteabwägung- Erziehungsrecht der Eltern und Selbstbestimmungsrecht des Kindes hat Kind ausreichende Einsichts- und Urteilsfähigkeit > dann Persönlichkeitsrechte vorrang vor Erziehungsrecht- ABER engere Auslegung bei lebensgefährlichen Krankheiten eingeschränkte Offenbarungspflicht in der KJP- abh. von Einsichts- und Entscheidungsfähigkeit der Kinder
  • In welchen Fällen liegt keine Schweigepflichtverletzung vor? SGB-Informationspflicht des PT- Konsiliarbericht- Abrechnung bei GKV OffenbarungspflichtzB. Bundesseuchengesetzt rechtfertigender NotstandzB. Lebensbedrohliche Lage des Pat., akute Selbst- und Fremdgefährdung Schutz höherrangiges RechtsgutzB. Kindeswohlgefährdung Selbstschutz des TherapeutenzB. Schadensersatzklage
  • In welchen Fällen besteht für PT Offenbarungspflicht? geplante Straftaten sind für alle Bürger anzeigepflichtigABER: für Berufsgeheimnisträger Straffreiheit, wenn Pat. ernsthaft versucht werden von der Tat abzubringen folgende Straftaten bleiben anzeigepflichtig:- Mord, Totschlag, Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Geiselnahme bei anderen Straftaten: keine Anzeigepflicht, aber Anzeigerecht (und damit Bruch der SP) Straftaten der Vergangenheit sind unabhängig von ihrer Schwere niemals anzeigepflichtig, aber anzeigeberechtigt
  • Was ist ein rechtfertigender Notstand? Drohnung unmittelbarer Gefahr für Leib und Leben des Patienten der DritterzB. Kindesmisshandlung Bruch der Schweigeflicht bleibt nur straffrei, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft
  • Welche Regeln gelten für das Zeugnisverweigerungsrecht? grundsätzlich auskunftspflicht bei Gericht Zeugnisverweigerungsrecht für bestimmte Berufsgruppendh. Auskunftsverweigerung für Tatsachen die der PT im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit erlangt hat gilt auch für Berufshelfer, wie Sekretärinnen
  • Welche Ausnahmen vom Zeugnisverweigerungsrecht gibt es? PT auskunftpflichtig, bei Schweigepflichtentbindung durch den Patienten Minderjährige/beschränkt Geschäftsfähige- können Erklärung auch gegen den Willen des gesetzlichen Vertreters abgeben- Voraussetzung: geistige Reife zum Erkennen der Tragweite
  • In welchen Organisationen besteht für PT Pflichtmitgliedschaft in welchen ist diese fakultativ? obligatorisch- berufsständige Kammer fakultativ- Fachverbände, zB. DGPs, DGPPN
  • Die Weitergabe von Patientendaten, an Kollegen die selbst unter Schweigepflicht stehen ist generell zulässig? Nein - stillschweigendes Einverständnis des Patienten nur  wenn Kollege in Weiter- oder Nachbehandlung bereits eingebunden wurde
  • Betreibe ich meine Praxis mit anderen Kollegen zusammen, können diese die Patientendaten nicht in jedem Fall einsehen. richtig - Einverständnis nur bei Gemeinschaftspraxis > Behandlungsvertrag mit dieser!- Praxisgemeinschaft > getrennte Aktenschränke!!
  • An privatärztliche Verrechnungsstellen außerhalb der Praxis darf ich die zur Abrechnung erforderlichen Patientendaten in jedem Fall geben? falsch - nur zulässig, wenn Patient vorher explizit eingewilligt hat UND- Pat. muss Einwilligung klar entnehmen, dass er sich später an diese Abrechnungsstelle wenden muss, auch bei Rechtsstreitigkeiten
  • Es ist zulässig bei einer Praxisübergabe/-verkauf die Patientendatei dem Nachfolger zu übergeben? falsch - jeder Pat. muss einwilligen- gleiches Problem bei Zusammenschluss zu Gemeinschaftspraxis 
  • Dem Ehepartner darf man nicht unbeschränkt erzählen, was man in der Praxis tagsüber erlebt hat? richtig - auch Ehepartner gegenüber gilt Schweigepflicht- man darf nur erzählen wenn Anonymität gewahrt bleibt, sonst nicht
  • Der Krankenhausträger und die - aufsicht haben jederzeit Einsichtsrecht in die Patientenunterlagen? falsch - bei klinikinterner Verrechnungsstelle okay- alle anderen Einsichtsweisungen zB zu Kontrolle und Qualitätssicherung bedürfen das vorherige Einverständnis des Patienten
  • Angehörige und Eltern von Minderjährigen darf man in jedem Fall informieren. falsch - Schweigepflicht generell auch gegenüber Familienangehörigen- Einzelfallabwägung
  • Fragen Versicherungsgesellschaften Patientendaten unter Berufung auf die ihnen vorliegende Erklärung zur Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht ab, ist die Datenweitergabe an diese Versicherungen nicht immer zulässig. richtig - idR. wird Entbindung beim Versicherungsvertrag mit abgeschlossen- bei nicht-Routinefragen beim Patienten rückversichern
  • Außerhalb der Einwilligung des Patienten ist die Datenweitergabe an Dritte unzulässig. falsch - nicht in dieser Allgemeinheit richtigzB. Offenbarungspflichten nach Bundesseuchengesetz, aktue Selbst- und Fremdgefährdung
  • Welche Phasen hat die diagnostische Beurteilung? Wahrnehmung- von Krankheits- und Störungsanzeichen Beurteilung- dieser Zustände als "gestört" und "abweichend" Überprüfung von Hypothesen- Krankheits- und Störungshypothese