Institutionenökonomik (Subject) / 5. Property Rights-Theorie (Lesson)

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5. Property Rights-Theorie

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  • Property Rights werden in Abhängigkeit vom sozialen Umfeld ausgeübt.
  • (Mit-)Entscheidend für das Verhalten der Individuen ist die Zuordnung des Eigentums. Diese individuellen Rechte zur Nutzung von Ressourcen bezeichnen wir als Eigentumsrechte oderProperty Rights. Dabei geht der Eigentumsbegriff deutlich über die juristische Abgrenzungdes Eigentums hinaus, da nicht nur die Rechtezuordnung und die Vertragsfreiheit geregeltsind. Vielmehr werden Eigentumsrechte unter Berücksichtigung sozialer Normen ausgeübt.Alchian, einer der Pioniere der Property Rights-Theorie schreibt hierzu:
  • Der Property Rights-Ansatz definiert Eigentum als Rechtebündel
  • Im Einzelnen werden unterschieden: • das Recht auf Nutzung (Ius usus),• das Recht auf Veränderung (Ius abusus),• das Recht, sich die Erträge aus dem Gut anzueignen (Ius fructus),• das Recht, eine Sache ganz oder teilweise zu veräußern und den Veräußerungsgewinn zubehalten (Ius abutendi).
  • Schließlich müssen wir zwischen absoluten und relativen Eigentumsrechten unterscheiden. Absolute Verfügungsrechte wirken gegenüber jedermann. Zum Beispiel wirkt das Eigentuman unserem Laptop gegenüber jedermann. Wir haben den Rechner ordnungsgemäß erworbenund können das Eigentum gegenüber jedem geltend machen, d. h. unsere vier Teilrechtedurchsetzen. Relative Verfügungsrechte begründen dagegen nur Ansprüche gegen Einzelne.Nehmen wir an, wir haben einen Anspruch auf BAföG. Dieser Anspruch stellt ohne Zweifelein Eigentumsrecht dar. Wir können ihn aber nicht gegenüber jedermann durchsetzen, sondernnur gegenüber dem Staat.
  • Property Rights sollten so definiert sein, dass den Individuen alle Kosten und Erträge einer Handlung zugeordnet werden.
  • Als effizient wird die Zuordnung der Eigentumsrechte dann bezeichnet, wenn demjenigen, dereine Handlung vornimmt, duldet oder unterlässt alle mit dieser Handlung verbundenenKosten und Erträge zufallen. Man spricht von Internalisierung.
  • Um entscheiden zu können, ob eine effiziente Rechtezuordnung vorliegt oder nicht, muss anhand der Betrachtung geeigneter Kriterien beurteilt werden. Die Property Rights-Theorie hat dazu drei Kriterien entwickelt, die eine effiziente Rechtezuordnung definieren. Diese sind: • Universalität,• Exklusivität und• Transferierbarkeit.
  • Universalität von Eigentumsrechten liegt dann vor, wenn jedes Gut jemandem gehört, alsoüber alle Güter hinweg jemandem die Verfügungsrechte zugeteilt sind. Ist dies nicht der Fall,kommt es zur Verschwendung und damit zu einer Fehlallokation von Ressourcen
  • Fehlende Universalität führt zu externen Effekten und Marktversagen.
  • Exklusivität sichert die individuelle Zuordnung aller Kosten und Erträge.
  • Transferierbarkeit von Eigentumsrechten Um hinreichende Voraussetzungen für eine effiziente Nutzung von Ressourcen zu schaffen,muss neben der Universalität und der Exklusivität der Rechtezuordnung auch deren Übertragbarkeitgesichert sein.
  • Sind Eigentumsrechte nicht vollständig zugewiesen, kommt es zu sogenannten externen Effekten.
  • Externe Effekte liegen dann vor, wenn der Nutzen eines Individuums oder die Produktions-und Gewinnmöglichkeiten eines Unternehmens sich durch Aktivitäten Dritter verbessernoder verschlechtern, ohne dass es dafür zu einer Kompensationszahlung kommt.Entsprechend unterscheiden wir:• positive externe Effekte und• negative externe Effekte.
  • Bei der Internalisierung externer Effekte werden Kosten und Nutzen dem jeweiligen Verursacher zugeordnet.
  • Wie oben bereits ausgeführt, müssen Eigentumsrechte nicht nur universal, exklusiv und übertragbar zugeordnet werden. Es müssen auch Mechanismen gefunden werden, die den Schutzder Eigentumsrechte ermöglichen. Diese jedoch sind mit Transaktionskosten verbunden, weswegeneine vollständige Spezifikation und Durchsetzung von Verfügungsrechten in der Realitätnicht vorkommt. Wie bei allen anderen ökonomischen Entscheidungen kommt es auchhier zu einer Gegenüberstellung der Kosten und des Nutzens einer Spezifizierung. Optimal istdie Tiefe der Spezifikation dann, wenn der resultierende Nutzen die anfallenden Transaktionskostenübersteigt.
  • Coase konstatiert dabei, dass es vollkommen unerheblich ist, in welcher Art und Weise Eigentumsrechtezugewiesen werden; Hauptsache sie werden zugewiesen. Bei vollkommener Spezifikation,so Coase, wird es immer zu einer Marktlösung kommen, durch die die Externalitäteninternalisiert werden.
  • Das zweite marktwirtschaftliche Instrument zur Internationalisierung externer Effekte stammt von Arthur Cecil Pigou, der eine Besteuerung von Aktivitäten favorisiert. Dabei wird derexterne Effekt quantitativ abgeschätzt und eine Steuer (Pigou-Steuer) in genau der Höhe festgesetzt,die notwendig ist, um die Produktion auf das gesamtwirtschaftlich effiziente Maß zureduzieren. Pigou erhöht durch die Steuer also die Kosten der Unternehmen, die externeEffekte produzieren, und will damit einen Produktionsrückgang auf das gesamtwirtschaftlichoptimale Maß verursachen.
  • Nichtausschließbarkeit liegt dann vor, wenn Konsumenten nicht oder nicht zu sinnvollenKosten vom Konsum eines Gutes ausgeschlossen werden können.
  • Nichtrivalität liegt vor, wenn der Konsum des Gutes durch eine Person den Konsum des gleichenGutes durch eine andere Person nicht behindert. Liegen beide Kriterien vor, sprechen wirvon einem öffentlichen Gut, liegt nur Nichtrivalität vor, handelt es sich um ein meritorischesGut. In beiden Fällen wird jedoch das private Angebot in der gesamtwirtschaftlich als paretooptimalerachteter Menge ausbleiben, weswegen der Staat in die Bresche springt. Solche Gütersind beispielsweise Landesverteidigung oder innere Sicherheit.