Management Basics SS13 (Subject) / Recht (Lesson)

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  • Wann ist jemand Kaufmann nach &1 HGB? Kaufmann nach objektiven Kriterien ist jeder der ein Handelsgewerbe betreibt. Das bedeutet, er muss die Kriterien eines Gewerbetreibenden erfüllen und die eines Handelsgeschäfts -> Kaufmann gem. §1 HGB. -> Handelsgewerbe, wenn folgende Kriterien efülltt sind: Gewinnerzielungsabsicht, kein freier Beruf (Arzt, Anwalt, Architekt, Künstler od. Steuerberater), Selbstständigkeit, Tätigkeit muss auf eine gewisse Dauer ausgerichtet sein, darf nicht sittenwidrig sein / erlaubte und nach aussen gerichtete Tätigkeit -> Handelsgeschäft, bei Vorliegen von: Buchführungspflicht, > Umsatz 500 000 Euro, mehrere Standorte und Mitarbeiter, keine Barzahlung der Geschäftsfälle -> Kontokurrent
  • Unterscheidung: deklatorische und konstitutive Handelsregistereintragung > konstitutive Handelsregistereintragung: - rechstbegründete Eintragung (gem. § 2,3 u, 6 HGB),  durch die Eintragung erlangt eine Gesellschaft (z.B. GmbH) erst die Rechtsfähigkeit -> deklatorische Handelsregistereintragung (§1): - rechtsbekundete Eintragung, Rechtswirkung ist schon vor dem Rechtsakt eingetreten,  es wird lediglich das Bestehen der Rechtsverhältnisse festgestellt (z.B. Kaufmann n. §1 HGB) war schon vor dem Eintrag Kaufmann. Im Gegensatz zu § 2 können sich Kaufleute nach § 3 HGB nicht ohne weiteres aus dem HR austragen lassen.
  • Scheinkaufmann und Formkaufmann > Scheinkaufmann: Nach §5 HGB ist ein Kaufmann "Scheinkaufmann", wenn bei ihm objektiv das Gewerbe wegfällt z. B. wg. Insolvenz und er sich noch nicht aus dem HR ausgetragen hat. Ein Dritter kann deshalb davon ausgehen, dass er noch Kaufmann ist. > Formkaufleute: Nach §6 HGB sind Formkaufleute Gesellschaften aufgrund ihrer Rechtsform (OHG, KG, KGaA, AG und GmbH).
  • Begriffe: negative und positive Publizität > negative Publizität (§15, Abs. 1 HGB): - bedeutet, wenn einzutragende Tatsachen, die nicht eingetragen wurden, keine Wirkung gegen Dritte entfalten > positive Publizität (§15 Abs. 3 HGB): - wenn jemand eine im HR einzutragende Tatsache, die falsch bekannt gegeben wurde, gegen sich gelten lassen muss
  • Handelsregister HR werden für Bezirke eingerichtet und bei den zuständigen Amtsgerichten geführt. >Abteilung A: - Einzelkaufleute und Personengesellschaften > Abteilung B: - Kapitalgesellschaften
  • Prokura - Handlungsvollmacht (§§ 46 - 53 HGB),  kein Anstellungsverhältniis notwendig - Prokurist ist berechtigt den gesamzen Geschäftsverkehr zu regeln ( Wechse zeichnen, Prozesse führen, Verbindlichkeiten eingehen, Vergleiche schliessen, Handlungsvollmachten erteilen, Erwerb, Vermietung und Verpachtung Erteilung: - Antrag HR, nur duch gesetzlichen Vertreter od. d. Kaufmann Löschung: - Antrag HR, bei Tod d. Prokuristen ( nicht bei Tod des Geschäftsherrn -> postmortale Vollmacht), Wechsel d. Geschäftsinhabers, Verlust der Kaufmannseigenschaft des Geschäftsherrn, Widerruf des Geschäftsherrn gegenüber Prokurist od. Drittem, Beendigung des Grundverhältnisses zwischen Geschäftsherrn und Prokurist,
  • Arten der Handelsvollmacht 1) Prokura -> §§ 46 - 53 HGB 2) Handlungsvollmacht -> §§ 54 - 58 HGB 3) Ladenvollmacht -> § 56 HGB
  • Grundsätze der Firmenbildung - Firmeneinheit - Firmenunterscheidbarkeit - Firmenöffentlichkeit - Firmenwahrheit - Firmenbeständigkeit