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Privatrecht (Subject) / Mängel des Vertragsschlusses (Lesson)

III Fehlerhafte Willenserklärungen

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  • Welche Mängel des Rechtsfolgewillens gibt es? 1. Mentalreservation -> der Erklärende erklärt (absichtlich) etwas anderes als er eigentlich will; er macht einen rechtlich unerheblichen geheimen Vorbehalt. Der Erklärende ist rechtsgeschäftlich gebunden und hat keine Möglichkeit, den Vertrag zu beseitigen. 2. Scherzerklärung -> Fehlt einer Willenserklärung der Geltungswille, liegt lediglich eine unverbindliche Äußerung = "Scherzerklärung" vor. Der Erklärende ist daran grundsätzlich nicht gebunden (sofern dies dem Empfänger objektiv erkennbar war). Ein Vertrag kommt nicht zustande. 3. Scheingeschäft: Es gilt das verdeckte Geschäft, sofern es nicht rechtsiwdrig ist. Ist es gesetzwidrig, gilt auch das verdeckte Geschäft nicht. 4. Umgehungsgeschäft: Das geschlossene Geschäft ist so gewollt, nur der wirtschaftliche Zweck ist ein anderer. Das Umgehungsgeschäft ist gültig, sofern der Inhalt nicht gesetzwidrig ist.
  • Welche Mängel der freien Willensbildung gibt es? 1. Drohung -> Voraussetzungen:a.) "Gegründete Furcht" = Übel muss geeignet sein, den Bedrohten einzuschüchtern.b.) Widerrechtlichkeit = dh Androhung unerlaubter Mittel (Mörd, Körperverletzung) aber auch erlaubte Mittel sofern diese inadäquat sind zB Strafanzeige wenn er nicht unterschreibt). c.) Kausalität der Drohung für den Vertragsabschluss. 2. List -> Voraussetzungena.) die VErursachung eines Irrtums, dh einer unzutreffenden Vorstellung von der Wirklichkeit und Kausalität des Irrtums für den Vertragsabschluss. b.) Verursachung durch Vorspiegelung falscher Tatsachen oder das Verschweigen wahrer Tatsachen.c.) List, dh mindestens dolus eventualisList rechtfertigt eine Vertragsanfechtung!! 3. Irrtum: