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Verwaltungsrecht (Subject) / Formen des Verwaltungshandelns (Lesson)
Formen des Verwaltungshandelns
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- Verordnungen Verordnungen sind an einen generellen Adressatenkreis gerichtete und allgemein-abstrakte Fälle erfassende Regelungen (zB Geschwindigkeitsbeschränkungen, Studienpläne, Studienbeitragsverordnungen). --> Gesetze im materiellen Sinn.
- Bescheid Bescheide sind an individuelle Adressaten in konkreten Fällen gerichtete, auf Grund eines - wenn auch zT verkürzten - Verwaltungsverfahrens förmliche Entscheidungen (zB Verleihung der Staatsbürgerschaft, Erteilung einer Baubewilligung, Verleihung eines akademischen Grades...) Folgende Arten von Bescheiden lassen sich unterscheiden: 1. Leistungsbescheide - begründen Verpflichtung zu einem Tun/Dulden/Unterlassen zB Steuerbescheid2. Rechtsgestaltungsbescheide - begründen Rechtsverhältnisse (Verleihung akademischer Grad / Staatsbürgerschaft)3. Feststellungsbescheid -stellen das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechts oder Rechtsverhältnisses verbindlich fest.
- Akte der unmittelbaren verwaltungsbehördlichen Befehls- und Zwangsgewalt 1. Entweder Anordnungen (zB Anhalten eines Autolenkers) oder 2. Zwangsmaßnahmen (Abschleppen des Autos)
- Weisungen sind verwaltungsinterne Anordnungen, die von vorgesetzten Verwaltungsorganen (Organwaltern) nachgeordneten Verwaltungsorganen (Organwaltern) gegenüber erlassen werden. Sie können individuell-konkret sein oder generell-abstrakt. (=Erlässe!) --> Erlässe sind demnach generell-abstrakte verwaltungsinterne Anordnungen, die von vorgesetzten VErwaltungsorganen an nachgeordnete Verwaltungsorganen gegenüber erlassen werden.
- Privatwirtschaftsverwaltung Man spricht von Privatwirtschaftsverwaltung, wenn VErwaltungsorgane wie Private handeln, also wenn sie zB privatrechtliche Verträge abschließen oder Unternehmen führen.
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