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Finanzbuchhaltung (Subject) / Abschluss- & Umbuchungsarbeiten (Lesson)
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- Woraus setzt sich der Jahresabschluss zusammen? Bilanz und GuV
- Innerhalb welcher Zeit ist der Jahresabschluss aufzustellen? innerhalb von 9 Monaten des nächsten Geschäftsjahres, bei Kapitalgesellschaften innerhalb von 5 Monaten
- Definiere Bilanzpolitik. Alle Manahmen und Entscheidungen zur bewussten und zweckorientierten Beeinflussung des Jahresabschlusses um bestimmte Unternehmensziele zu erreichen bzw. unternehmensspezifische Kennzahlen zu steuern.
- Erläutere die Auswirkungen des Bilanzierungsziels der Erfolgsminimierung auf die GuV-Rechnung und begründe die Auswahlentscheidung. möglichst niedriger Jahresüberschuss bzw. hoher -fehlbetrag um steuerliche Belastungen zu reduzieren
- Erläutere die Auswirkungen des Bilanzierungsziels der Erfolgsmaximierung auf die GuV-Rechnung und begründe die Auswahlentscheidung. möglichst hoher Ausweis eines Jahresüberschusses bzw. niedriger Ausweis eines -fehlbetrags um die Finanzierungsbonität zu erhöhen die Unternehmenssubstanz zu erhalten eine maximale Gewinnausschüttung
- Definiere bilanzpolitische Maßnahmen. Das Ausnützen von Bilanzansatz- und Bewertungswahlrechten, sowie die Prognose, Schätzung und Wahl der Darstellung und des Zeitpunktes vor bzw. nach dem Bilanzstichtag.
- Welche Abschlussarbeiten fallen an? Inventur, Wareneinsatzermittlung Bewertung von Aktiva bzw. Abschreibungen Bewertung von Forderungen Rechnungsabgrenzungen Bildung von Rückstellungen Bewertung von Verbindlichkeiten
- Nenne die Grundsätze ordnungsgemäßer Bilanzierung. Wahrheit Klarheit Vollständigkeit Abgrenzung Vorsicht Stetigkeit Unternehmensfortführung Die Generalnorm besagt, der Jahresabschluss hat ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln.
- Welche Posten sind in der Bilanz gesondert auszuweisen? Anlagevermögen Umlaufvermögen Eigenkapital Rückstellungen Verbindlichkeiten Rechnungsabgrenzungsposten
- Erläutere das Bilanzierungswahlrecht. Die Möglichkeit zu wählen, ob Werte in der Bilanz angesetzt werden oder sofort als Aufwand verbucht werden. Bei Erfolgsmaximierung werden die Werte angesetzt, bei -minimierung diese als Aufwände gebucht.
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- Erläutere und nenne Beispiele für das Bilanzierungsverbot. Erfassung muss immer als Aufwand erfolgen. Aufwendungen für Erweiterungen oder Instandsetzungen des Betriebes Gründungsaufwendungen Aufwendungen der Eigenmittelbeschaffung Unentgeltlich erworbenes, immeterielles Anlagevermögen