Patientenrechtegesetz
Februar 2013 in Kraft getreten Umfassende Aufklärung über Behandlung und Diagnose vor dem Eingriff Einsichtsnahmerecht: Jederzeit in gesamte Patientenakte (außer therapeutische Gründe oder Verletzung Dritter) Beweislastumkehr: bei groben Behandlungsfehlern oder Doku-Lücken kehrt sich die Beweislast um Frist für Genehmigungsverfahren ggü. Krankenkassen (zu lange warten, automatisch als genehmigt)
Atypische Depression
Gekennzeichnet durch affektive Schwingungsfähigkeit und zusätzlich mindestens zwei der folgenden Symptome: Deutliche Gewichtszunahme Vermehrtes Schlafbedürfnis Bleierne Schwere der Extremitäten Erhöhte Kränkbarkeit bei Zurückweisung
Riskanter Gebrauch
Frauen 20 g reiner Alkohol/Tag, Männer 30-40 g/Tag an mehr als 5 Tagen/Woche noch keine körperlichen Schäden eingetreten Risiko, schädlichen Gebrauch zu entwickeln