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Umweltrecht (Subject) / Umweltrecht I - Einführung (Lesson)

Entwicklung des Umweltschutzes: Rechtsquellen, allgemeine Prinzipien und Instrumente sowie Rechtsschutz Immissionsschutzrecht: anlagenbezogener Umweltschutz produkt-, verkehrs- und gebietsbezogene Umweltschutzmaßnahmen

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  • Was versteht man unter Umwelt? natürliche Umwelt: elementare Lebensgrundlagen des Menschen Umweltmedien: Luft, Boden, Wasser Tiere, Pflanzeb, Mikroorganismen, Lebensräume, natürliche Lebensmittel ferner Bodenschätze, klimatische Bedingungen, Ozonschicht -->Beziehung zum Menschen urwüchsige + gestaltete, bebaute Umwelt
  • Was versteht man unter Umweltschutz? Umweltschutz umfasst alle Maßnahmen, die dazu dienen: Umweltschäden zu beseitigen (reparativ-wiederherstellend) gegenwärtige Umweltbelastungen beseitigen, mindern (repressiv-zurückdrängend) künftige Umweltbelastungen vorbeugen (präventiv-vorsorgend)
  • Chrakteristika von Umweltrecht Reaktion auf aktuelle Probleme/Missstände technisches Recht in der Regel behörden- nicht bürgerorientiert neues/neuartiges Recht zersplittertes Recht (überwiegend) mediales Recht (bezogen auf Umweltmedien Boden, Wasser, Luft)
  • Kategorisierung von Umweltrecht traditionell: öffentliches (inkl. Strafrecht) und Privatrecht Steuerungsperspektive/Wirksamkeit: bessere Steuerungsimpulse durch Verlagerung oder Kombination der Teilrechtsordnung Anwender-, Betroffenerperspektive/Interessenlage
  • Rechtsbereiche des Umweltrechts öffentliches Umweltrecht: Summer aller öffentlich-rechtlichen Normen, die Umweltschutz dienen Umweltstrafrecht: §§324 ff. StGB "Verwaltungsakzessorietät Umweltprivatrecht: §§ 903, 1004 BGB: nachbarbezogenes Sachenrecht, Beseitigung- und Unterlassungsanspruch Umwelthaftungsgesetz: Gefährdungshaftung §22 WHG
  • Typisierung Umweltschutz medialer Umweltschutz: Schutz der Umweltmedien durch medienspezifische Umweltgesetze des Bundes mittelbare medienschützende Gesetze (Bsp.: Baugesetzbuch) kausaler Umweltschutz: an Ursache/Verursacher gerichtet setzt an Gefahren für Menschen und Umwelt an vitaler Umweltschutz: dient unmittelbar dem Schutz des Lebens von Fauna und Flora (Bsp.: Artenschutz, Landschaftschutz)
  • Integrierter Umweltschutz Konkurrenz des Umweltschutzes mit anderen (gegenläufigen) Aufgaben und Zielen Bsp.: Raumordnungsrecht, Bauplanungsrecht -->Energiewende, weniger Atomkraft, Artenvielfalt Konvergenz (Ergänzung) des Umweltschutzes mit gleichgerichteten Zielen und Aufgaben z.B. technisches Sicherheitsrecht, Arbeitsschutzrecht, Gesundheitsrecht
  • Prinzipien des Umweltrechts Verursacherprinzip: Verantwortlichkeit des Verursachers für Gefahrenvermeidung und Schadensbeseitigung -->Beseitigung oder Kosten tragen Vorsorgeprinzip: Präventiver Schutz des Menschen und der Umwelt vor Gefahren und Risiken -->Gefahrenabwehr Kooperationsprinzip: Zusammenarbeit von Verwaltung, Unternehmen, Bürgern sowie Wirtschafts- und Umweltverbänden
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