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Bauwirtschaft VO (Subject) / Bauwirtschaft in Österreich und international (Lesson)

BW

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  • Was bedeuten die Begriffe: Bauwirtschaft, gutes Wirtschaften, Projektentwicklung, Projektabwicklung, Baubetrieb, Baumanagement (Projektmanagement)? • Bauwirtschaft: Wissenschaft und Lehre von der wirtschaftlichen Abwicklung onBauvorhaben mit besonderem Augenmerk auf die Frage der Ausschreibung,Vergabe und Abrechnung (AVA), der Baukalkulation, der Preisbildung und desVertragsrechts• gutes Wirtschaften: Disponieren über knappe Güter, die direkt oder indirektgeeignet sind, menschliche Bedürfnisse zu erfüllen (Schierenbeck)• Projektentwicklung: Phase aller Vorgänge von der Projektidee, bis zumEntschluss, zum Beginn der Entwurfsplanung (Grundstücksbeschaffung,Grundlagenermittlung, Wettbewerb, Finanzierungsüberlegung, ...)• Projektabwicklung: Phase aller Vorgänge vom Beschluss bis zur Inbetriebnahmeeines Bauwerks (Vorentwurf, Entwurf, Genehmigungsplanung, Ausschreibung,Ausführungsplan, Ausführung, Abnahme, Übernahme, Inbetriebnahme,Dokumentation)• Baubetrieb: Lehre von der Bautechnologie und den untrennbar damitverbundenen betriebswirtschaftlichen Fächern• Baumanagement (Projektmanagement): Wissenschaft und Lehre von derAnwendung der Managementwissenschaften auf die Abwicklung vonBauprojekten; umfasst Teile des Fachbereiches Bauwirtschaft; Management;Organisation und Dokumentation von Bauprojekten
  • Charakterisierung Baumarkt und Produkt Baumarkt: äußerst schwierige Bedarfsprognose Preise der Konkurrenz weitgehend unbekannt Absatzsteigerung durch Werbung, Vertreter oder Sonderaktionen nicht möglich Vergabeverfahren nach theoretischem Bestbieterprinzip (praktisch nach Billigstbieterprinzip) keine Produktion auf Lager möglich Produkt: Verbindung mit Grund und Boden wechselnde Produktionsbedingungen erschwerte Finanzierung Auftragsfertigung (Änderung jederzeit möglich) Einzelanfertigung (jedes Bauwerk ein Prototyp) meist Trennung von Planung und Ausfährung
  • Marktteilnehmer • Bauherr• Architekt• Ingenieure• Berater und Konsulenten• Behörden• Nutzer• Ausführende Unternehmen• Investoren• Projektentwickler
  • Unternehmereinsatzformen • Generalunternehmer (GU): erbringt aller erforderlichen Bauleistungen imAuftrag des Bauherrn, im Allgemeinen zu einem fixen Preis. Ist dem Auftraggebergegenüber alleine verantwortlich für seine Leistungen und die seinerSubunternehmer.• Generalübernehmer (GÜ): im Gegensatz zum GU erbringt er die Bauleistungennicht selbst, sondern vergibt alle anfallenden Arbeiten an Subunternehmer. In derRegel erbringt er die Ausführungsplanung selbst, nicht aber die Entwurfs- undGenehmigungsplanung. Eigentlich nur Managementleistung, allerdings mit vollerrechtlicher, terminlicher, technischer und wirtschaftlicher Verantwortung demGU gegenüber. Grenzenzwischen GÜ und TÜ oft fließend!• Totalunternehmer (TU): erbringt alle erforderlichen Planungs- und Bauleistungenim Auftrag des Investors, im Allgemeinen zu einem Fixpreis. Ist dem Investorgegenüber alleine verantwortlich für alle seine Leistungen und die seinerSubunternehmer.• Totalübernehmer (TÜ): Im Gegensatz zum TU erbringt er weder Bau- nochPlanungsleistungen selbst, sondern vergibt alle anfallenden Arbeiten anSubunternehmer. Eigentlich nur Managementleistung, allerdings mit vollerrechtlicher, terminlicher, technischer und wirtschaftlicher Verantwortung demInvestor gegenüber. Erbringt oft Projektfinanzierungen selbst.
  • Auftragnehmerformen Hauptunternehmer: Auftragnehmer Direkte Übernahme des Auftrags für Planungs- und Bauleistungen für die Hauptarbeit vom Bauherrn direktes vertragliches Verhältnis zum Bauherrn Nebenunternehmer: Auftragnehmer Direkte Übernahme des Auftrags für Planungs- und Bauleistungen für die Nebenarbeit vom Bauherrn direktes vertragliches Verhältnis zum Bauherrn Subunternehmer: Nachunternehmer Durchführung von Planungs- und Bauleistungen für einen Bauträger, General-Unternehmer, Generalübernehmer. keinerlei vertragliche Beziehungen zum Bauherrn, sondern nur zu seinem Auftraggeber.
  • Definitionen von Unternehmergemeinschaften Leistungsgemeinschaft: Gemeinschaft mehrerer Unternehmer mit dem Ziel, eine Bauleistung gemeinsam auszuführen. geringer Umfang rechtlicher Beziehungen und gemeinschaftlicher Haftung Bietergemeinschaft: Zusammenschluss mehrerer Unternehmen zum Anbieten der gemeinsamen Ausführung eines bestimmten Bauvorhabens Zusammenschluss auf ein bestimmtes Projekt bezogen. Auftragsfall: Bietergemeinschaft --> Arbeitsgemeinschaft (ARGE). Arbeitsgemeinschaft (ARGE): Zusammenschluss mehrerer Auftragnehmer zu einer Gemeinschaft bürgerlichen Rechts Ziel der gemeinsamen Durchführung eines bestimmten Bauauftrages. Verpflichtung der Auftragnehmer dem Bauherrn gegenüber zum gesamtschuldnerischen Erbringung und Haftung der Bauleistung. Konsortium: Unternehmerzusammenschluss auf vertraglicher Basis Bildung zur Durchführung einer bestimmten, genau abgegrenzten Aufgabe Auflösung nach Erfüllung dieser Aufgabe  Zweck der Risikoverteilung bei der Übernahme von Großaufträgen
  • Unterschied Konsortium / ARGE • Konsortium: Solidarhaftung• ARGE: keine
  • 3 große Bauunternehmer in Österreich und international • Österreich: STRABAG, Alpine Bau GmbH, PORR AG• International: VINCI (Frankreich), ACS (Spanien), Hochtief (Deutschland)
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