Was gilt IMMER bei der Bewertung des Umlaufvermögens?
Das Niederswertprinzip
Wie gehe ich vor bei der gewogenen Durchschnittsbewertung?
1. Anfangsbestand (Stk.) und Zugänge mal den jeweiligen AK je Stück 2. Zusammenrechnen der Gesamtwerte und der Gesamtmengen 3. Durchschnitt ausrechnen (Gesamtwert : Gesamtmenge) 4. Verlgeich des Durchschnitts mit dem Tageswert 5. Das NIEDRIGERE MUSS GENOMMEN WERDEN ! (Niederswertprinzip) 6. Den Druchschnitt/Tageswert mal der Inventurmenge nehmen = der Wert, der in der Bilanz ausgeschrieben wird.
Wie gehe ich bei der permanenten Durchschnittsbewertung vor?
Bsp.:
01.01. Anfangsbestand 600 - 15,-€/Stk
01.02. Zugang 150 Stk. - 14,50€/Stk
06.02. Abgang 60 Stk
15.02. Endbestand 690
1. Anfangsbestand 600Stk x 15 € = 9000€ 2. Dann addiere ich den Zugang 150Stk x 14,50 = 2175 3. Nun rechne ich (9000+2175) 11175€ durch (600+150) 750Stk um den Durchschnittswert zu bekommen, der dann wäre= 14,90€ 4.Jetzt subtraiere ich den Abgang 60Stk x (Durchschnittswert) 14,90 = 894 5. Nun rechne ich wieder (11175 - 894) 10281 durch (750-60) 690 um den Durchschnittswert zu bekommen, der dann wäre=14,90 6. Und nun weiß ich das der Endbestand 690 ist, dessen Gesamtwert 10281€ berägt und dessen Durchschnittswert 14,90€ REGEL: Sobal ein Zu/Abgang entsteht, wird der Durchschnittspreis pro Stück ausgerechnet.