Versicherungen (Subject) / Grundlagen (Lesson)

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Grundlagen des Versicherungsmanagement

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  • Unterstützungskasse Ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, die sich aus Zuwendungen eines oder mehrerer Trägerunternehmen sowie den Erträgen aus der Vermögensanlage finanziert. Die Unterstützungskasse gewärt den Versorgungsberechtigten ihrer Trägerunternehmen Versorgungsleistungen, ohne dass hierauf ein Rechtsanspruch entstehen muss. Die Dotierung erfolgt i.d.R. allein druch den Arbeitgeber. Entsteht bei der UK ein Fehlbetrag, kann es zu einer Einstandspflciht des AG kommen (sog. Subsidiärhaftung).
  • Pensionskassen Ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung, die im Wege des Kapitaldeckungsverfahrens Leistungen der betrieblichen Altersversorgung für einen AG zugunsten von Versorgungsberechtigten erbringt, wobei diesen ein eigener Rechtsanspruch auf Leistungen gegen den Fonds eingeräumt wird. Der Fonds wird über Beitragszahlungen des AG und der Versorgungsberechtigten finanziert.
  • Direktversicherung Bezechnet eine Lebensversicherung, die ein AG auf das Leben eines Versorgungsberechtigten abschließt und bei der dieser oder dessen Hinterbliebene hinsichtlich der Leistungen bezugsberechtigt sind. Der AG ist Versicherungsnehmer und Beitragszahler. Er hat durch Entrichtung der Versicherungsprämien die Erfüllung der Pensionsleistungen zu gewährleisten. Im Versorgungsfall werden die Leistungen direkt von der Lebensversicherung an den Begünstigten gewährt.
  • Versorgungskassen Sind Träger der tarfivertraglich geregelten betrAltV der Beschäftigten im öffentlichen Dienst (z.B. die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder als Zusatzversorgungskasse). Sie ähneln in der Funktionsweise den Pensionskassen, stellen jedoch i.d.R Körperschaften des öfftl. Rechts dar. Wird eine Zusatzversorgungskasse zwischengeschaltet, liegt eine mittelbare Pensionsverpflichtung vor. 
  • Versicherungsfrei Sind nach § 5 Abs. 2 und 4 SGB VI u.a. Personen, die als Unternehmer anzusehen sind, eine geringfügige Beschäftigung ausüben oder eine Vollrente wegen Alters aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen.