Schuldrecht BT (Subject) / Widerruf der Schenkung, §§ 530 I, 531 II, 812 ff (Lesson)
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§§ 530 I, 531 II, 812 ff
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- 0. Widerruf der Schenkung, §§ 530 I, 531 II, 812 ff (Aufbauschema) 1. Schenkung iSd § 516 2. Widerrufserklärung, § 531 I 3. Widerrufsgrund, § 530 I 4. Kein Ausschluss, § 532 ff 5. Rechtsfolge, § 531 II iVm § 812 ff
- 1. Schenkung iSd § 516 Schenkung ist jede unentgeltliche Zuwendung, durch die jemand aus seinem Vermögen einen anderen bereichert.
- 2. Widerrufserklärung, § 531 I Erfolgt mittels konkludenter oder ausdrücklicher Erklärung gegenüber den Beschenkten, § 531 I BGB.
- 3. Widerrufsgrund, § 530 I Voraussetzung für den Widerruf der Schenkung ist eine schwere Verfehlung des Beschenkten gegen den Schenker und die Verfehlung Ausdruck einer Gesinnung ist, die in erheblichen Maße die Dankbarkeit vermissen lässt, die der Schenker erwarten darf, also eine tadelnswerte auf Undankbarkeit deutende Gesinnung an den Tag legt. Schwere Verfehlung ist gegeben bei: körperliche Misshandlung schwere Beleidigung oder Drohung grundloser Strafanzeigen Nichterfüllung übernommener Pflichten (Einräumung eines Wohnrechts) Ehebruch strittig
- 4. Kein Ausschluss, § 532 ff Verzeihung der Verfehlung, § 532 I 1 Alt.1 BGB Ablauf der Jahresfrist, § 532 I 1 Alt. 2 BGB Tod des Beschenkten, § 532 I 2 BGB Verzicht auf Widerrufsrecht, § 533 BGB Pflicht- oder Anstandsschenkungen, § 534 BGB (Geburtstags-, Hochzeits-, Weihnachtsgeschenke)
- 5. Rechtsfolge, § 531 II iVm 812 ff Rechtsfolge ist die Herausgabe des Geschenks nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung. (Rechtsfolgenverweisung!)
