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Erbrecht (Subject) / Berliner Testament (Lesson)

Berliner Testament

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  • Was bezeichnet man unter Berliner Testament? Als Berliner Testament bezeichnet man ein gemeinschaftliches Testament, bei dem sich die Ehegatten gegenseitig und einen Dritten (meist Kinder) zum Erben des überlebenden Ehegatten einsetzen. Dabei bestehen zwei Auslegungsmöglichkeiten, die die einzelnen Positionen der Akteure bestimmen: a) Einheitslösung b) Trennungslösung
  • a) Einheitslösung Nach der Einheitslösung setzt jeder Ehegatte den anderen zum Vollerben und den Dritten (Kinder) als Schlusserben ein. Dabei verschmilzt das Vermögen des Erstverstorbenen mit dem Vermögen des überlebenden Ehegatten zu einer Einheit. Bei dieser Lösung hat der erstbedachte überlebende Ehegatte hinsichtlich des Vermögens eine starke Stellung, da dieser frei darüber verfügen kann. Ein Kind als Dritter wird bzgl des Nachlasses enterbt und hat daher lediglich einen Pflichtteilsanspruch nach § 2303 BGB
  • b) Trennungslösung Nach der Trennungslösung setzt jeder Ehegatte den anderen zum Vorerben und den Dritten (Kinder) zum Nacherben (§ 2100) ein. Bei dieser Lösung verschmilzt der Nachlass nicht mit dem Vermögen des überlebenden Ehegatten zu einer Einheit wie bei der EInheitslösung, sondern die beiden Vermögensmassen bleiben voneinander getrennt und der überlebende Ehegatte unterliegt den Verfügungsbeschränkungen der Vorerbschaft gemäß § 2113 ff. Ein Kind als Dritter ist bei der Trennungslösung nicht enterbt, kann daher den Pflichtteil nur dann verlangen, wenn er die Erbschaft ausschlägt, §§ 2306 I, II BGB