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Das politische System der BRD (Subject) / Die Regierung (Lesson)
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- Definition Bundesregierung weiter Sinn: Verfassungsorgane, die das Regierungssystem bilde -> Parlament und Regierung (government) engen Sinn: Institution, der das Regieren obliegt (Abgrenzung von anderen Gewalten u politischen Funktionen)
- Regierung als Steuerungszentrum Leitung der Politik -> Herbeiführung von verbindlichen ENtscheidungen Leitung der öffentlichen Verwaltung und Durchführung
- Analyse der Regierung inhaltlich : Bewertung policies, parteipolitische Zusammensetzung technisch: Regierungsorganisation
- Innen Ansicht der Regierung und Verwaltung Dimensionen der Institutionalisierung: a, politisch-gouvernemental b, Bürokratisch-Verwaltend Amtsinhaber a, Politische Führung b, Bürokratische Führung Amt a, Regierungskunst b, Verwaltungskunst -> Regierung als Teil eines Prozesses
- Rechtsgrundlagen der Bundesregierung Art. 62 - 60 GG(Abschnitt VI) Art. 62 GG Bundesregierung besteht aus Bundeskanzler und Bundesminister weitere Regelungen: Art. 76 GG Gesetzesinitiativrecht Art. 113 GG Zustimmung zu finanzwirksamen Gesetzen Art. 43 GG Teilnahme an BTag Sitzungen Art. 53 GG Teilnahme an BRat Sitzungen BMinG regelt Rechtsverhältnisse der Regierungsmitglieder GeschOBReg
- Aufgaben der BundeskanzlerIn Vorsitzende der Bundesregierung Führung der Geschäfte Leitung der Sitzungen RIchtlinienkompetenz Verantwortlich für gesamtpolitische Richtung
- Wahl des Kanzlers Art. 63 GG Vorschlag durch Bundespräsidenten (meist von Mehrheitspartei vorgeschlagen) 1. Runde: Wahl mit Kanzlermehrheit 2. Runde: Wahl eines Bundeskanzlers durch BTag, vorgeschlagen von Mitte des Bundestages innerhalb 14 Tage 3. Runde: relative Mehrheit, Ernennung innerhalb 7 Tage durch BPräs, auch Minderheitskanzler oder Auflösung des BTags (Neuwahlen)
- Bundesminister Stimmberehtigte Mitglieder des Regierungskollegiums Leiter eines bestimmten Fachministerium Inkompatibilitäten und Pflichten: darf nicht MG einer LReg sein darf keinen anderen Beruf ausüben muss für die fdGo eintreten muss Deutscher sein Berufung und Ernennung auf Vorschlag der BKanzlerin durch BPräsidenten; Ablehnung nur aus rechtlichen Gründen
- Staatssekretäre keine MG der BReg, sind BKanzler oder BM zugeordnet beamte SS: Spitze des Verwaltungsapparates in einem Ministerium, Dienstvorgesetzter, höchster Beamter, Leitung und Aufsicht parlamentarischer SS (1967): ParlStG, MG des BTag Amt abhängig von Mandat und Minister Kontakt zum Parlament, Öffentlichkeit, ausländischen Instanzen nicht stimmberechtigt Bindeglied BTag und BReg
- Kanzlerprinzip Kabinettsbildungsrecht Richtlinienkompetenz Organisationsgewalt KanzlerIn legt Zahl und Geschäftsbereich der BMinister fest (14 Minister, 30 parlamentarische SS, 150 politische Beamte, 27 Beautragte der BReg Regierungspolitik in den Händen der Politiker Stabilität der Ministerialbürokratie
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- Bundeskanzleramt Umsetzung des Kanzlerprinzips Beratungsorgan der Kanzlerin Koordinationsinstanz der Regierungsarbeit fester Sockel an Berufsbeamten und politischen Beamten vgl. Office of the Prime Minister, White House Office
- Kanzleramtsminister Peter Altmaier Chef des Bundeskanzleramts -> Staatssekretär Kanzlerin untergeordnet aber auch Minister -> Kanzlerin gleichgeordnet Besetzung durch einer der KanzlerIn vertrauten Person Verindung von Parlament, BLändern, gesell.Gruppen information der Kanzlerin, koordination der Ministerien und Kabinettssekreteriat
- Strukturprinzipien der Bundesregierung Kanzlerprinzip Kabinettsprinzip Ressortprinzip
- Kabinettsprinzip BReg als Kollegialorgan: Gesetzgebungsprozess, regierungsinterne Streitschlichtung, einhellige Beschlussfassung Debattenstil: informell, in Krisen formale Abstimmungen Flaschenhals-Problem: Staus im Gesetzgebungsprozess wg. Zeitnot Kabinettsausschüsse
- Ressortprinzip Bundesminister haben eigene Verantwortung über ihren Geschäftsbereich -> keine Einmischung durch BKanzler Ministerien: klar abgegrenzte Einheiten Aufweichung durch politisch-motiverte Zuschnitte in den Ministerien Ministerien spiegeln Handlungsfelder des Staates wieder
- Warum ist regieren langsam und schwierig? inkonsistente und vage definierte Handlungsprogramme Mangel an Zeit, Info, Fachkenntnis... Belastung durch politisches Erbe und Verpflichtungen der alten Reg. Störung durch Krisen Abwarten und Nichtstun als verünunftige Alternative exzeptionelle demokratische Regierung: tiefgreifend verändernde Politikergebnisse Normalfall: Inkrementalismus
- Politische Steuerung in der BRD divided government: viele Vetospieler Korporatismus: Interessenverbände können bei Entscheidungen mitentscheiden Politikverflechtung: Mehrebenensystem, Entscheidungen auf vielen Ebenen Verhandlungsdemokratie ohne Politiküberraschungen
- Kanzlerdemokratie Position des Kanzlers ist herausgehoben, prägender Einfluss
- Kanzlerdemokratie in Deutschland? Kanzler hat führende Stellung Vorsitzender der Regierungspartei Durchsetzungskraft Einbindung aller in Mehrheitentscheidung Agiert auf außenpolitischer Bühne Personalisierung der Politik -> herausragende Fähigkeiten ABER: Regieren ist strukturell abgesichtert durch Gefolgschaft der Kanzlerpartei, loyale Regierungsmehrheit im Parlament, Erhalt des Regierungsvertrauens in der BV Kanzlerdemokratie ist Einigungszwängen der Verhandlungsdemokratie unterworfen
- Vetospieler individuelle, kollektive Akteure, deren Zustimmung Bedingung für einen Politikwechsel ist -> wichtig für Gesetzgebung BRat, BVerfG, Interessenorganisationen, Medien, Gewerkschaften
- Wo liegt das Entscheidungszentrum? Nicht im Kabinett, da: Kabinett politisches Führungsorgan/ Versammlung selbständiger Behördenleiter ist Suboptimale Bedingungen zur Entscheidungsfindung Durchsetzungskraft abhängig von Kabinettscharakter