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Das politische System der BRD (Subject) / Grundentscheidung für die Demokratie (Lesson)
Grundentscheidungen für die Demokratie, Verfassungsprinzipien
This lesson was created by LorenaSarter.
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- Demokratieprinzip Art. 79 III GG : unveränderlich Art. 28 I GG: gilt auch für die Länder Art. 23 I GG: Voraussetzung für die Beteiligung an der EU Grundsatz der Volkssouveränität Ausübung der Staatsgewalt durch das Volk oder besonders demokratisch legitimierte Organe Ausübung durch Wahlen und Abstimmungen Legitimierte Organe des Bundes ⇒konsequent parlamentarische Demokratie wehrhafte Demokratie: unvereinbar mit allen autoritären und totalitären Herrschaftsformen (antitotalitäter Grundkonsens) Widerstand, Grundrechte verwirken, Parteiverbot, Ausschluss vom öffentlichen Dienst, Einsatz bundesübergreifender Polizei, BWehr, Parteiverbot
- Freiheitlich demokratische Grundordnung - BVerfG Grundlegende demokratische Prinzipien der BRD Ausschluss jeglicher Gewalt- und Willkürherrschaft rechtsstaatliche Herrschaftsordnung Achtung der Menschenrechte Volkssouveränität Gewaltenteilung Verantwortlichkeit der Regierung Gesetzmäßgikeit der Verwaltung Unabhängigkeit der Gerichte Mehrparteienprinzip Chancengleichheit der Parteien Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition ⇒beruft sich auf unaufgebbares Naturrecht Mehrdimensionales Demokratieverständnis: Mehrheitsentscheid, Volkssouveränität, liberal-rechsstaatliche und menschenrechtliche Komponente
- Grundentscheidungen für den Rechtsstaat Grundrechte Gewaltenteilung Rechtsbindung aller staatlichen Organe Grundsatz des Gesetzesvorbehalt Rechtsschutz Staatshaftung Sraf- und Strafprozessrechtsgrundsätze Rechtssicherheit und Verhältnismäßigkeit Verfassungsbindung des Gesetzgebers
- Änderung des GG Änderung von Art. 1 und Art. 20 GG, Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung, Gliederung des Bundes in Länder: unzulässig Rest: nur inhaltliche Änderungen oder Ergänzung, Zustimmung 2/3 Bundestag und 2/3 Bundesrat
- Grundentscheidungen für den Sozialstaat GG ist zurückhaltend Staat soll gestaltend im sozialen und wirtschaftlichen Bereich tätig werden Leistungen erbringen soziale Sichherheit und sozialen Ausgleich schaffen Art. 14 GG: Eigentum verpflichtet seit den 50er: Kontinuität der sozialen Marktwirtschaft Der einzelne soll nicht seinem Schicksal dauerhaft überlassen sein
- Grundentscheidungen für den Bundesstaat Bundesrepublik Bestand der Länder nicht gesichtert Verteilung der Kompetenzen: Beteiligungsföderalismus/kooperativer Föderalismus (v.a. Exekutiv) BLänder haben Exekutive inne, Aufgabenverteilung zwischen Bund und Länder
- Fazit und Kritik GG GG ist geprägt von machtverteilender Demokratie zu Lasten politischer Handlungsfähigkeit, ausgewogen durch Kooperation und konsensuale Politik Entscheidungsmodus: Verhandeln Kritik: Legitimationsmangel (erarbeitung durch Verfassungsgebende Versammlung, keine Zustimmung durch Volksabstimmung) Dafür: lange Bewährung
- Strukturprinzipien für die BRD ergeben sich aus dem GG Grundentscheidungen bestimmen politische Ordnung, geben dem Staat charakteristisches Gepräge (materiell und formell) Art. 1 und Art 20 GG (Bezug in 23 I, 28 I GG), Schutz vor verfassungsändernden Gesetzgeber Art. 79 III GG - Ewigkeitsklausel
- Artikel 1 GG Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Eigenwert des Menschen steht im Vordergrund antropozentische Grundlage des Staatslebens Staat ist des Menschen wegen da Absage zum totalitären Staat
- Art. 20 GG Verfassungsgrundsätze - Widerstandsrecht (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volk aus. ...
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- Entstehung des GG Staatsgründung eingeleitet durch Frankfurter Dokumente 49 provisorisches GG durch Parlamentarischen Rat angenommen am 8.05.49, unterzeichnet am 23.05.49
- Grundentscheidung für die Republik kein dynastisch begründeter oder durch Erbfolge bestimmter Monarch
- Gruppen der Grundrechte liberale Abwehrrechte gegenüber dem Staat demokratische Mitwirkungsrechte am öffentlichen Leben institutionelle Garantien