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Das politische System der BRD (Subject) / Föderalismus (Lesson)

Das politische System der BRD

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  • Föderalismus - Verfassungsprinzipien und Strukturen Art. 20 Abs. 1 i.V.m. Art. 79 Abs. 3 GG : unantastbares Verfassungsprinzip Art. 29 GG: Neugliederung des Bundesgebiets -> Länder besitzen Staatsqualität, Ordnung muss republikanisch, demokratisch, sozial und rechtsstaatlich ein (Art. 28 Abs. 3) -> Homogenität Art. 31 GG: Bundesrecht bricht Landesrecht -> Durchbrechung durch Abweichungsgesetzgebung nach Art. 72 Abs. 3 (Jagdwesen, Naturschutz, Landschaftspflege, Bodenverteilung, Raumordnung, Wasserhaushalt, Hochschulzulassung/-abschlüss (Föderalismusreform 2006) Art. 37 GG: Bundeszwang Art. 87 a GG: Streitkräfte bei innerem Notstand Grundsatz der Kooperaton und des wechselseitigen Treueverhältnisse: - Rücksicht auf Gesamtinteresse des Bundesstaates und Belange der Länder bei Erfüllung der Kompetenzen  -> Verbundscharakter erfordert Kooperation
  • Föderalismus - Verteilung der Aufgaben Art. 30 GG - Hoheitsrechte der Länder -> Lebenslüge der Bundesstaaten Art 72 Abs. 2 GG - Konkurrierende Gesetzgebung "Bedürfnisklausel" -> Gesetzgebung beim Bund: Einheitliche Regelung um gleichwertiger Lebensverhältnisse herzustellen oder Wahrung der Rechts- und Wirtschaftseinheit Funktionale Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern in der Verwaltung, ausschließliche Gesetzgebung der Länder nur bei Bildung, Kultur, Verwaltung
  • Der Bundesrat - föderatives Verfassungsorgan Art. 50 GG "Durch den Bundesrat wirken die Länder bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes und in Angelegenheiten der Europäischen Union mit" BRat vertritt die Länder auf Bundesebene ständiges Verfassungsorgan/Bundesorgan nimmt an politischer Willensbildung teil erfüllt das Bundesstaatsprinzip
  • Zusammensetzung des Bundesrates Art. 51 GG aus Mitgliedern der Landesregierungen Bestellung/Abberufung durch Landesregierungen Vertretung durch Regierungsmitglieder Regierungswechsel -> Wechsel der Vertretung im Bundesrat
  • Stimmenabgabe im Bundesrat Mischung der egalitären Stimmenabgabe (jedes Land gleiche Stimme) mit der proportionalen Stimmenabgabe (Stimme entsprechend BV) ⇒ Staffelung nach Einwohnerzahl, zwischen 3 bis 6 Bundesratmitgliedern ⇒ Stimmabgabe einheitlich durch anwesende Mitglieder Art. 51 GG ⇒ keine Einigung -> Stimmenthaltung; vorherige Festlegung; Mandat der Vertreter ist imperativ ⇒ insgesamt 69 Mitglieder ⇒absolute/parlamentarische Mehrheit bei 35 Stimmen Stimmenthaltungen -> Entscheidung durch Nichtentscheid -> NEIN bei Zustimmungsgesetzen: Ablehnung - Nein zum Gesezt bei Einspruchsgesetzen: Akzeptanz - Nein zum Veto
  • Bundesrat - Organisation Plenum: alle 69 Mitglieder Ausschüsse: Hauptarbeit, bürokratisches Element (Minister werden meist durch Beamte vertreten) Europakammer: Ausschuss für Europaangelegenheiten seit 1992, Beschlüsse ohne Plenum möglich Präsident des Bundesrates Art. 57 GG: Vertretung des Bundespräsidenten Wahl jährlich aus der Mitte des Bundesrates, 1.11 bis 31.10 Stanislaw Tillich, CDU, Sachsen 1. Vize: Volker Bouffier, CDU, Hessen 2. Vize: Malu Dreyer, SPD, RP
  • Kompetenzen des Bundesrates Gesetzgebung/Legislative Gesetzesinitiativrecht - Art. 79 I GG Recht der Stellungnahme bei Gesetzesinitiativen der BReg Art. 76 II GG suspensives Veto bei EInspruchsgesetzen Art. 77 GG absolutes Veto bei Zustimmungsgesetzen (betreffen Länderangelegenheiten) Exekutive weitreichende Kompetenzen Schutz der Länderinteressen Zustimmungspflicht zu allen Rechtsvorschriften der Bundesregierung, Vollzug durch Landesbehörden Judikative Anrufung des BVerfG Beteiligung bei der Wahl der Richter im Richterwahlausschuss Art. 94 I GG
  • Politikverflechtung politische Entschiedungen können nur im Verbund der Systemebenen getroffen werden Verhandlungslösungen unter den beteiligten Akteuren Wahrnehmung horizontal oder vertikal, in Zusammenarbeit
  • Kompetenzverflechtung legislative Kompetenzen der Länder sind bescheiden administrative Kompetenzen: Bund braucht Länder zur Ausführung ⇒Gesetzgebungskompetenz v.a. beim Bund, administrativer Vollzug durch Länderverwaltung (Vollzugsföderalismus)
  • Ressourcenverflechtung Finanzordung: hohe Verflechtung Länder ohne Einnahmenautonomie, Bund-Länder-Finanzausgleich
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  • Entscheidungsverflechtung ebenenübergreifend Kooperation und Verflechtung der politischen Systemebenen Mitwirkungsrechte der Länderregierungen an der Bundesgesetzgebung durch Bundesrat Länderkooperation auf dritter Ebene
  • Föderalismusreform 2006 Abschaffung Rahmengesetzgebung Präzisierung der europäischen Mitwirkungsrechte des BRat nationaler Stabilitätspakt keine Strukturveränderung/Politikentflechtung ⇒ vom kooperativen Bundesstaat zum europäischen Mehrebenensystem
  • Einführung Föderalismus Organisationsprinzip gegliederter Gemeinwesen Zusammenschluss grundsätzlich gleichberechtigter und eigenständiger Mitglieder zu einer übergreifenden politischen Einheit Ziel: Verbindung einer gewissen Einheit mit einer gewissen Vielfalt Föderalismus > Bundesstaat Föderalismus: pluralistisches Organisationsprinzip mit Autonomie und Selbstbestimmung kleinerer Einheiten Bundesstaat: institutionelle Ausprägung des Prinzips auf verfassungsrechtlicher und staatsorganisatorischer Ebene Funktion: Integration unterschiedlicher Einheiten, Aufteilen von Macht, Berücksichtigung regional unterschiedlicher Präferenzen
  • Pfadabhängigkeit politische Institutionen sind kontextgebunden Wandel ist abhängig von Entstehungs- und Ausgangsbedingungen und den vorgelegten Pfad i.d.R. Anpassungs-/Modernisierungsmaßnamen, kein Strukturwandel Beibehalten weniger effizienter Lösungen durch Anpassungskosten und Beharrungsvermögen des Bestehenden