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MedienKE (Subject) / V_8.1 (Lesson)
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- Aussagenpsychologische Begutachtung -- Rechtlicher Hintergrund Die Beurteilung der Glaubhaftigkeit einer Aussage ist ureigenste richterliche Aufgabe Beauftragung von Sachverständigen nur unter besonderen Umständen,wenn das Gericht nicht über genügend Sachkunde verfügt: in Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen ohne objektive Beweismittel (häufig bei Sexualdelikten) hier aber auch nur, wenn Besonderheiten in der Persönlichkeit des Zeugen liegen (insbesondere kindliche Zeugen) „Würdigung“ vor Gericht: Richter sind verpflichtet, das Gutachten eines Sachverständigen einer selbstständigen, eigenverantwortlichen Prüfung zu unterziehen
- Rechtlicher Hintergrund -- Aussagenpsychologische Begutachtung wo? Aussagenpsychologische Begutachtung wird v.a. in Deutschland (und Schweden) angewandt. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 30.07.1999 (BGH 1 StR 618/98), u.a. als Folge der sog. Wormser Prozesse (1993-1997): BGH definierte unter Einholung psychologischer Expertisen wissenschaftliche Anforderungen an Glaubhaftigkeitsgutachten, die der aussagepsychologischen Vorgehensweise entsprechen Seitdem müssen alle Glaubhaftigkeitsbegutachtungen dieser Vorgehensweise folgen
- Was definierte der BGH in einem Urteil vom 30.07.1999 u.a. als Folge der Wormser Prozesse? BGH definierte unter Einholung psychologischer Expertisen wissenschaftliche Anforderungen an Glaubhaftigkeitsgutachten, die der aussagepsychologischen Vorgehensweise entsprechen Seitdem müssen alle Glaubhaftigkeitsbegutachtungen dieser Vorgehensweise folgen
- Begutachtungsauftrag Typische juristische Beweisfrage bei Beauftragung des Gutachtens: „Kann die Aussage der Zeugin X zu den dem Beschuldigten angelasteten Tathandlungen aus aussagepsychologischer Sicht als glaubhaft beurteilt werden?“ Glaubhaftigkeit einer Aussage aus psychologischer Perspektive: „Könnte diese Zeugin mit den gegebenen individuellen Voraussetzungen unterden gegebenen Befragungsumständen und unter Berücksichtigung der imkonkreten Fall möglichen Einflüsse von Dritten diese spezifische Aussagemachen, ohne dass sie auf einem realen Erlebnishintergrund basiert?“ ≠ Glaubwürdigkeit einer Person
- Könnte diese Zeugin mit den gegebenen individuellen Voraussetzungen unter den gegebenen Befragungsumständen und unter Berücksichtigung der im konkreten Fall möglichen Einflüsse von Dritten diese spezifische Aussage machen, ohne dass sie auf einem realen Erlebnishintergrund basiert?“ Glaubhaftigkeit einer Aussage aus psychologischer Perspektive:
- Kann die Aussage der Zeugin X zu den dem Beschuldigten angelasteten Tathandlungen aus aussagepsychologischer Sicht als glaubhaft beurteilt werden?“ Typische juristische Beweisfrage bei Beauftragung des Gutachtens:
- Typischer Ablauf Beauftragung (durch Richter, Staatsanwalt)⇓Aktenanalyse⇓Exploration (bei Bedarf auch Testdiagnostik)⇓Gutachtenanfertigung⇓Hauptverhandlung (mit erneuter Beurteilung)⇓Mündlicher Gutachtenvortrag
- Vorgehensweise (stark vereinfacht) Semi-strukturiertes Gespräch mit dem Zeugen/ der Zeugin Merkmalsorientierte Inhaltsanalyse, die die Qualität der Zeugenaussage systematisch einschätzt Anwendung eines Fragenkatalogs (Validitätscheckliste), um das Ergebnis derMerkmalsorientierten Inhaltsanalyse zu evaluieren
- Hypothesengeleitetes Vorgehen mittels Prüfschema Hypothesen Unwahrheitshypothese vs WahrheitsannahmeDie Ausage des Zeugen ist nicht Erlebnis fundiert Die Ausage des Zeugen ist Erlebnisfundiert »Nullhypothese« (BGH) Alternativhypothese Startpunkt: In dubio Pro reoPrüfe alle in FragekommendenHypothesen, dass essich um eine unwahreAussage handelt Findet sich keine Evidenzfür eine derUnwahrheitshypothesen,verwerfe sie und nehmedie Wahrheitsannahme an
- Prüfschema Hypothesengeleitetes Vorgehen Zu untersuchende Unwahrheitshypothesen: Die Aussage ist nicht erlebnisfundiert, sondern eine bewusste Falschbeschuldigung Produkt suggestiver Einflüsse Produkt von Persönlichkeitsbesonderheiten ,,,
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- Drei Teilfragestellungen Aussagetüchtigkeit: Verfügt der Zeuge über die kognitiven Voraussetzungen, die für eine gerichts-verwertbareAussage erforderlich sind? Aussagequalität: Enthält die Aussage Qualitätsmerkmale, die nicht (oder nur selten) in erlebnisfernen Aussagen zu finden sind? Aussagezuverlässigkeit: Gibt es Störfaktoren, die wahrscheinlich zu nicht-intentionalen Aussageverfälschungen (z.B. Suggestion) geführt haben?
- Drei Teilfragestellungen -- Wozu Aussagetüchtigkeit Prüfung der Frage, ob eineAnalyse der Zeugenaussageüberhaupt zulässig ist
- Drei Teilfragestellungen -- Wozu Aussagequalität Kernstück derBegutachtung, sofern es umdie Prüfung der bewusstenFalschbeschuldigung geht
- Drei Teilfragestellungen -- Wozu Aussagezuverlässigkeit Hiervon hängt die Interpretation der Ergebnisse der Merkmalsorientierten Inhaltsanalyse ab Tip aus der Praxis: Es kann sinnvoll sein, die Zuverlässigkeit vor den anderen Fragen zu klären, um das u.U. belastende Erheben von Daten zu vermeiden, die wegen Störfaktoren nicht mehr interpretierbar sind