Recht (Subject) / a15. Kapitel (Lesson)

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Grundbuch

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  • Grundbuch Grundsätze? geregelt im Grundbuchgesetz geführt von Bezirksgericht öffentliches Register jeder hat recht hineinzuschauen
  • Für wen wird ein Grundbuch angelegt? für Katastralgemeine ein Gerichtsbezirk umfasst mehrere Katastralgemeinden
  • Grundbuch besteht aus? Hauptbuch und Urkundensammlung Löschungsverzeichnis Hilfseinrichtungen
  • Prinzipe des Grundbuches? • Publizitätsprinzip: jedermann kann Einsicht nehmen• Eintragungsprinzip: Rechtserwerb und Änderung anunbeweglichen Vermögens kann nur durch Eintragungerfolgen• Vertrauensprinzip: Gutgläubiger kann auf die Richtigkeitund Vollständigkeit der Eintragung vertrauen• Prioritätsprinzip: siehe unten• Antragsprinzip: Eintragungen erfolgen nur aufgrund vonAnsuchen;– wer Recht aufgibt, muss eine ausdrückliche,beglaubigte unterfertigte Willenserklärung abgeben =Aufsandungserklärung
  • Aufbau des Grundbuches? Gutbestandblatt (A-Blatt): Bezeichnung des Grundstückes, Adresse Fläche.. Eigentumsblatt (B-Blatt): Eigentümer und Anteile, persönliche Beschränkungen Lastenblatt (C-Blatt): Belastungen wie Pfandrecht, Dienstbarkeiten
  • Grundbuch Eintragungsarten: Einverleibung: unbedingte Eintragung Vormerkung: befristet, löschung bei nicht einhaltung der Frist Anmerkung: rechtlich bedeutsame Umstände Ersichtlichmachung: Schulrechtliche Verhältnisse können durch EIntragung ins Grundbuch verdinglicht werden
  • Kataster wird von wem geführt? Vermessungsämter
  • Kataster Grundsätze? öffentlcihes Verzeichnis zur Ersichtlichmachung tatsächlihcer Grundstücksverhältnisse verbindlicher Nachweis der Grenzen soweit halt angelegt wurde
  • Kataster umfasst: • Koordinatenverzeichnis: Unterlagen zurLagebestimmung der Festpunkte und derGrundstücksgrenzen• Pläne und Luftbilder: Unterlagen zurErsichtlichmachung von Tatsachen• Katastralmappe: zeichnerische Darstellung derGrundstücke• Grundstücksverzeichnis: enthält für jedesGrundstück die Grundstücksnummer, Benützungsartoder Benützungsabschnitte (zB Baufläche, Gartenetc) und das Ausmaß der Fläche