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Bürgerliches Recht (Subject) / Klausurfragen 1 (Lesson)

Alle 30 Fragen, die in der ersten Recht Klausur drankommen könnten.

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  • 3 Hauptrechtsgebiete Öffentliches Recht - Über- und Untergeordnetes Verhältnis- Materie steht im Strafgesetzbuch geschrieben (zb. Was ein Mörder ist) - Verfahren steht in der Verfahrensordnung - Staatsrecht im GG: Unterteilt in Grundrechte (Art. 1-19) und Staatsorganisationsrecht (ab Art. 20, beinhaltet Organisation des Staates zb. Wahlen, Schulen, was darf Präsident etc)- Verwaltungsrecht (Schankerlaubnis) zb. Bauverbote, Öffnungsgenehmigungen,    Waffenscheine etc. → Verwaltungsprozessrecht 
  • 3 Hauptrechtsgebiete Zivilrecht (=Privatrecht) dazu gehören auch: Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht, Handelsrecht- Gleichrangigkeit der Parteien- Zivilrechtordnung, Schadensersatz, alles mit GELD, (zb. Schmerzensgeld), Ehescheidung, Familienrecht.. - Kernfrage: WER WILL WAS VON WEM WORAUS??
  • 3 Hauptrechtsgebiete Strafrecht - Über- und Untergeordnetes Verhältnis der Verfahrensbeteiligten - Gesetze im Gesetzbuch geschrieben- Strafprozessrecht/-ordnung → "Spielregeln" stehen in der Strafprotessordnung/Verwaltungsordnung/ZivilprozessordnungBSP: Diebstahl, Mord, Todschlag, Steuerhinterziehung
  • Welche Rechtsquellen gibt es? - Rechtsquellen = Gesetze, Verfassung (GG) → Instrument vor Gericht (wie man auf ein Urteil kommt) - Art. 31 Bundesrecht bricht Landesrecht ⇒ GG ist immer höher rangiges Recht (zb. hessische Todesstrafe wiederspricht GG) BGB, AGB  Geschriebene Rechtsquellen:- Verfassung- Gesetze- Rechtsverordnung - Satzung Ungeschriebene Rechtsquellen:- Gewohnheitsrecht (gleichmäßige Ausübung einer Tätigkeit, die alle für richtig halten)Vergehen: Beleidigen Verbrechen: Mord, Todschlag; mdst 1 Jahr GefängnisstrafeMordmerkmale: Heimtücke (wer Hab- und Währlosigkeit ausnutzt), Habgier, niedrige Beweggründe (Zb. Rache, Eifersucht, ect) Befriedigung des Geschlechtstriebs (Vergewaltigung und Mord)
  • Wozu dienen Gesetzeskommentare? Kommentare zu Gesetzestexten dienen dazu, die häufig unverständlich, kompliziert formulierten Gesetze einfacher auszudrucken
  • Deliktsfähigkeit = Strafmündig, Taten werden bestraft. Die Fähigkeit für eine unerlaubte Handlung verantwortlich gemacht zu werden.  - bis 7 keine Deliktsfähigkeit- 7-10 keine Deliktsfähigkeit, wenn man Unfall mit Auto oder Bahn fahrlässig verursacht- 7-18 ohne Einsicht nicht verantwortlich- ab 18 voll verantwortlich 
  • Geschäftsfähigkeit Geschäftsunfähig:- Minderjährige unter 7 Jahre- Menschen mit Behinderung - Menschen mit vorübergehender BehinderungEGZustimmung (Einwilligung, Genehmigung) - ab 7 Jahre grundsätzlich bis 18 Jahre nur beschränkt Geschäftsfähig, Taschengeldparagraph, Einwilligung der Eltern - ab 18 voll Geschäftsfähig (es sei denn "Banane") 
  • Strafmündigkeit - Minderjährige unter 14 Jahre sind schuldunfähig, strafunmündig- Jugendliche zwischen 14 und 18 sind strafrechtlich verantwortlich, wenn sie reif genug sind das Unrecht der Tat einzusehen und nach ihrer Einsicht zu handeln
  • Wie kommen Verträge wirksam zustande? - durch beidseitige Willenserklärung, Angebot und Annahme1.) Angebot: ist bindend2.) Annahme: muss rechtzeitig sein und mit dem Angebot übereinstimmen, verspätete Annahme ist ein neuer Vertrag      → Privatautonomie: keiner ist verpflichtet ein Angebot anzunehmen, außer Vorvertrag        → Schweigen gilt nicht als Annahme, außer vorherige Vereinbarung3.) Einigung 
  • "Invitatio ad offerendum" - Einladung zur Abgabe eines Angebotes - Einladung, ein Angebot bei einem Kaufvertrag unverbindlich abzugeben, richtet sich noch nicht an eine bestimmte Person - Anbieter hat freie Wahl des Vertragspartners Wenn ich in einen Laden gehe und ein Angebot sehe, TV 100€, der Kunde muss das Angebot annehmen oder ablehnen und Verkäufer muss annehmen 
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  • Wann sind Verträge unwirksam? - Formfehlern/ -mängeln- gegen ein gesetzliches Gebot verstoßen - Wucher (zu teurer Preis) - Irrtumsbehaftet (zb. X verkauft ein rotes Kleid, Y denkt es ist blau → über Inhalt des gekauften im Irrtum - sittenwidrig
  • Schuldverhältnisse - hat nichts mit "schuldig" oder "bestraft" zu tun oder einer Straftat- dadurch gekennzeichnet, dass jemand einem anderen etwas verschuldet (Schadenersatz, Auffahren im Verkehr etc)- wenn sich jemand ungerechtfertigt bereichert (zb. Müll in Nachbarstonne)- Parteien sind "Schuldner" und "Gläubiger" WER WILL WAS VON WEM WORAUS (woraus = Anspruchsgrundlage; Vertrag o. Gesetz)
  • Leistungsstörungen - Umstände, die die Leistung innerhalb eines Schuldverhältnisses hindern oder beeinträchtigen - Nichtleistung (Leisungsverzögerung) - Annahmeverzug- Schlechtleistung/Gewährleistungman haftet, wenn die Leistungsstörung schuldhaft verursacht wurde - Pannen- Beschädigung- Lieferung im Verzug  IMMER MAHNEN !! es sei denn es steht im Vertrag wann geliefert werden soll
  • Kreditsicherheit 1. Personalkredit - Blankokredit (keine Kreditsicherheit)- Bürgschaftskredit (neben KN haftet noch eine weitere Person für Einlösung d. Forderung)- Zession (Abtretungvertrag) 2. Sachkredit- Verpfändung (Ware&Wertpapiere dem KG übereignet, bleibt aber Eigentum des KN)- Sicherungsübereignung (Gegenstand wird Eigentum des KG, bleibt bei KN; Maschinen)- Eigentumsvorbehalt (Ware erst nach Bezahlung; Warenlieferung) - Hypothek (Verpfändung eines Grundstückes zur Sicherung einer Forderung) - Grundschuld ("Grundschuld ohne Schuldgrund"
  • Aufteilung BGB 5 Bücher in einem: - Allgemeiner Teil (1-240, enthält Vorschriften, die für alle 4 Bücher gelten "Klammerfunktion" )- Schuldrecht- Erbrecht- Sachenrecht- Familienrecht
  • Was sind AGB im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches? ABG (=Allgemeine Geschäftsbedingungen) sind vertragliche Klauseln die zur Standardisierung und Konkretisierung von Massenverträgen dienen Sie werden von einer Vertragspartei einseitig gestellt und bedürfen daher einer besonderen Kontrollem, um Missbrauch zu verhindern 
  • Verjährung - regelmäßgie Verjährung nach 3 Jahren - rechtskräftig festgestellte Forderungen 30 Jahre (zb Urteil, Vollstreckungsbescheidm etc)  - Schadensersatzansprüche 30 Jahre (wegen Verletzung an Leben, Körper, ..)  - Gewährleistungsansprüche aus Kaufvertrag allg. 2 Jahre; Fristbeginn ab Übergabe der Sache  - Gewährleistungsansprüche aus Werkvertrag allg. 2 Jahre; Fristbeginn ab Abnahme der Sache - Reisevertragsrecht 2 Jahre; Fristbeginn ab geplanter Reisetermin 
  • Wann verjähren Ansprüche aus einem Kaufvertrag, wann aus sog. unerlaubter Handlung? 1. Kaupreisforderung 3 Jahre 2. Verletzung an Leben und Körper etc
  • Begriff "Unmöglichkeit" im Sinne des zivilrechtlichen Leistungsstörungsrechts - Unmöglichkeit der Leistung liegt vor, wenn eine geschuldete Leistung nicht erbracht werden kann 1.) Schuldverhältnis2.) Pflichtverletzung 3.) Vertretenmüssen 4.) Verzug5.) Verzug: Leistungsstörungs- und Nebenpflichtverletzung
  • 5 Vertragstypen, die der Gesetzgeber im BGB berücksichtigt hat 1.) Dienstvertrag - Arbeitsvertrag- Heilbehandlungsvertrag - Studienvertrag- Mietvertrag 2.) Ehe- und Lebensvertrag 3.) Erbbaurecht4.) Schenkungsvertrag5.) Werkvertrag (Häuser bauen; wenn ein Besteller ein Werk von einem U. verlangt,..)
  • Privatautonomie - Vertrags- Abschlussfreiheit (Bsp mit Kneipe und Wirt)- Vertrags- Inhaltsfreiheit- Vertrags- Formfreiheit- Vertrags- Gestaltungsfreiheit