Recht (Subject) / 9. Kapitel (Lesson)
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Gewerberecht
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- Merkmale einer gewerblichen Tätigkeit? Ertragsabsicht regelmäßig selbsbständig rechtlich erlaubt
- von der GewO ausgenommen? • Land- und Forstwirtschaft• Bergbau• Literarische Tätigkeit• freie Berufe: Architekten, Rechtsanwälte,Ärzte etc.• Künstler, Vortragende, Heilkunde inkl. Psychound Physiotherapeuten, Wohlfahrt,Speisenverabreichung bei Veranstaltungen vonKörperschaften des öffentlichen Rechts• etc.
- Systeme der GewO? 1. Reglementierte Gewerbe: Eine besondereQualifikation ist erforderlich Befähigungsnachweis2. Freie Gewerbe: KeinBefähigungsnachweis erforderlich!(„frei“ vom Nachweis einer Befähigung
- Gewerbe Arten? Freie Gewerbe: Keine Qualifikation erfordelich Beginn mit Anmeldung zb Handel Reglement.Gewerbe1 Befähigungsnachweis erforderlich Meisterprüfung Beginn mit Anmeldung Bäcker Reglement. Gewerbe2: Befähigungsnachweis und Zuverlässigkeit erforderlich beginn mit Bescheiderklärung Baumeister Waffenhändler
- Allgemeine Voraussetzungen für die Gewerbeausübung? EWR- oder Schweizer Staatsbürger oderAufenthaltstitel, der zur Ausübung einerselbständigen Tätigkeit in Ö berechtigt • Volljährigkeit (18) • keine Gewerbeausschlussgründe
- Gewerbeausschlussgründe? Abweisung eines Konkurses Vorstrafen Verluste der Zuverlässigkeit Nachsicht unter bestimmten Umständen möglich aber nicht für Baummeister
- Befähigungsnachweiß? Befähigungsnachweis bei reglementierten Gewerben:Meisterprüfung oder sonstige QualifikationzB bestimmte technische Schulen plus Praxis(Befähigungsna
- Individuelle Befähigung? Individuelle Befähigung:falls erforderliche (Meister)Prüfungen zwar nichtabgelegt wurden, aber trotzdem „volle Befähigung“vorhanden (zB lange Praxis) ist; wird vonGewerbebehörde mittels Bescheid festgestellt
- Gewerberechtlicher Geschäftsführer verpflichtet für? – Einzelunternehmer ohne erforderlichenBefähigungsnachweis– Gesellschaften
- Gewerberechtlicher GF bei reglementierten Gewerben muss ... – persönliche Voraussetzungen erfüllen und– entweder ein mindestens zur Hälfte derwöchentlichen Normalarbeitszeit beschäftigterDienstnehmer oder ein vertretungsbefugtes Organbei Gesellschaften (hr. GF bei GmbH oder pers.haft. Ges. bei OG und KG) sein
- Gewerberechtlicher Geschäftsführe Haftung/ Ausscheidung? • Haftung: Gew.GF ist sowohl dem Arbeitgeberals auch der Gewerbebehörde zur Einhaltungdes Gewerberechts verpflichtet;für VW-Strafen persönlich haftbar • Ausscheiden des Gew.GF ist Gewerbehördeunverzüglich mitzuteilen;Einzelunternehmer: Neubestellung innerh. 1Monat; Gesellschaften: innerh. von 6 Monaten
- Betriebslangengenehmigung? • Genehmigungspflicht bei Neubau/Änderungvon gewerblichen Betriebsanlagen wegenVerwendung von Maschinen und Geräten • theoretischen Gefährdungen oderBelästigungen für Personen, Nachbarn undUmwelt (siehe unten) • Bei Zweifel über die Genehmigungspflicht:Erkundigung bei der BezirksVwbehörde undFeststellung per Bescheid
- Betriebsanlagengenehmigung 2.0? • anlagenbezogen• muss vor Betriebsaufnahme vorliegen• Fehlen der Genehmigung: Strafen bis hinzur Sperre des Betriebes• Baustellen gelten nicht als Betriebsanlage• Baubewilligung ersetzt nicht BAGenehmigung (bei gewerblichen Gebäudenwerden Verfahren tw zusammengeführt)
