Recht (Subject) / 4. Kapitel (Lesson)

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Verwaltung

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  • Definition Verwaltung? Ist nach dem Gewaltentrennungsprizip jede Staatstätigkeit, die nicht Gesetzgebung oder Gerichtsbarkeit ist.
  • Wer entscheidet ob es Verwaltungs oder Gerichtssache ist? einfacher Gesetzgeber
  • Grundsätze der Verwaltung? Trennung von Justiz und Vewaltung in allen Instanzen Amtshaftung und Organhaftung Weisungsbefungnis gegenüber untergeorneten Organen Gesetzmäßigkeit: Strikte Bindung der VW organe an Gesetz
  • Obersten VW-Organe der Bundes? Bundespräsident Bundeskanzler Bundesregierung als Kollegialorgan Bundesminister
  • Bundespräsiden Grundsätze? auf 6 Jahre Gewählt Aufgabe: Ernennung und Angelobung, Oberbefehl über Bundesheer, Beurkundung des verfassungsmäßigen Zustandekommen der BG, Vertretung der Republick nach Außen, Abschluss von Staatsverträgen, Auflösung von NR und LT. Verantwortlichkeit: Absetzung durch Volksabstimmung, Anklage durch BUndesversammlung Immunität: behördiche Verfolgung ist nur mit Zustimmung der Bundesversammlung möglich
  • Bundesregierung Zusammensetzung Aufgaben? Bundeskanzler, Vizekanzler, Bundesminister wird vom Bundespräsidenten angelobt Aufgabe: besorgen der obersten Geschäfte, Beschluss von Gesetzesvorschläge an den NR Verantwortlichkeit: politisch. Mißtrauenvotum des NR rechtlich: verantwortlch vor dem Verfassungsgerichthof.
  • unmittelbare Bundesverwaltung: eigene Bundesländer eingerichtet für Aufgaben, Finanzämter, Denkmalschutzamt, Miltiärkommando
  • mittelbare Bundesverwaltung: Landesbehörde wird funktionnal als Bundesbehörde tätig und vollziehen somit Bundesgesetzte
  • Arten der Verwaltungsorgane? unmittelbare, mittelbare Bundesvervaltung Landesverwaltung Selstverwaltung
  • Landesverwaltung Grundsätze? Landesregierung wird vom Landtag gewählt Landeshauptmann: Vorsitz über Landesregierung Amt der Landesregierung: zur Führung der Landesverwaltung Bezirkshauptmannschaften bzw Statutarsstädte ( Städte mt eigenem Statut)
  • Arten der Selbstverwaltung Prinzip der Subsidiarität: übergeordeneter Verband soll keine AUfgabe übernehem die ein daruntergeordneter ebenso gut kann Im eigenen Wirkungsbereich Weisungsfrei Kommunale Selbstverwaltung: Gemeinden, Gemeinderat, Gemeindevorstand, Bürgermeister Berufliche Selbstverwaltung. Kammern, Wirtschafts Arbeiter..
  • Privatwirtschaftsverwaltung? VW-Organe bedienen sih privatrechtlicher Handlungsformen keine Hoheitsgewalt weil keine einseitige Anordnungsbefugis vorliegt
  • Bereiche der Privatwirtschatsverwaltung? Beschaffungswesen: Vergabe öffentlicher Aufgaben Administrative Hilfsgeschäfte: Sachmittel Bedarfdeckung
  • Hoheitsverordnung verwaltet? Verordungen Bescheid Akte unmittelbarer verwaltungsbehördlihcer Befehls und Zwangsgewalt
  • Privatwirtschaftsverwaltung verwaltet? idR Vertrag
  • Definition Verordnung? generell- abstrakte hoheitlicher Verwaltungsakt, der von VW_Organen erlassen wir und einen generellen Adressatenkreit hat Darf nur auf Grund der Gesetze erlassen werden.