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Energiefachwirt (Subject) / Recht (Lesson)

Wirtschaftliche Qualifikationen

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  • Mietvertrag Welche Verpflichtungen hat der Mieter, welche der Vermieter? Welche Ansprüche können bei Mängeln geltend gemacht werden? Vermieter: Verpflichtung Gebrauch in vertragsgemäßen Zustand während der Mietzeit zu gewähren und diese auch in gutem Zustand zu halten (Instandhaltungspflicht), außerdem die auf der Mietsache lastenden Kosten zu tragen § 535 Abs. 1 BGB. Mieter: Verpflichtung den Mietzins zu bezahlen, § 535 Abs. 2 BGB Nebenpflicht zur Sofgfalt und Anzeige von Mängeln. bei Mängeln: Anspruch auf Mängelbeseitigung, § 535 BGB (kein Verschulden erfoderlich), Minderungsrecht § 536 BGB, Schadenersatzanspruch / Aufwendungsersatz § 536 a BGB Pachtvertrag wie Mietrecht
  • Darlehensvertrag -Sachdarlehen -Gelddarlehen -Verbraucherdarlehensvertrag Verpflichtungen, besondere Merkmale Sachdarlehen §§ 607 ff BGG: Darlehensgeber verpflichtet sich zur Überlassung der Sache, Darlehensnehmer verpflichtet sich zur Zahlung des Entgelt und zur Rückgabe von Sachen gleicher Art, Güte und Menge  Gelddarlehen §§ 488 ff BGB: Darlehensgeber verpflichtet sich zur Überlassung von Geld, Darlehensnehmer verpflichtet sich zur Zahlung von Zinsen und der Rückzahlung ordentliche Kündigung nur für den Darlehensnehmer und nur wenn kein fester Zinssatz vereinbart wurde (3 Monate) außerordentliche Kündigung für beide möglich Verbraucherdarlehensvertrag §§ 491 ff BGB: Besondere Schutzvorschriften für Verbraucher als Darlehensnehmer bei Unternehmen als Darlehensgeber.                                                                                                  
  • Wie lauten die drei Vertragsfreiheiten des deutschen Rechts? Abschlussfreiheit Formfreiheit Inhaltsfreiheit
  • Was sind allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und wie werden diese wirksam? AGB sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorvormulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrages stellt. Wirksamkeit von AGB wenn: der Verwender muss ausdrücklich auf die AGB hinweisen oder diese durch einen sichtbaren Aushang am Ort des Vertragsabschlusses aushängen die andere Vertragspartei muss die Möglichkeit haben, in zumutbarer Weise von den ABG Kenntnis nehmen zu können die andere Vertragspartei muss mit der Geltung der AGB einverstanden sein Überraschende Klauseln § 305 BGB, mehrdeutige Klauseln und Klauseln, die gegen Treu und Glauben verstoßen sind unwirksam.
  • Wie lautet der Grundsatz von Treu und Glauben? Grundsatz, den jedermann in Ausübung seiner Rechte und Pflichten zu beachten hat: Verpflichtung zur Rücksichtsnahme auf die Schutzwürdigen Interessen anderer und zu redlichem und loyalem Verhalten im Rechtsverkehr.
  • Was ist eine Willenserklärung? Eine Willenserklärung ist auf einen rechtlichen Erfolg gerichtete Willensäußerung. Die Erklärungsabgabe kann ausdrücklich (per E-Mail, pers. Gespräch), schlüssiges Handeln (im Bus einsteigen, Kopfnicken) oder Schweigen sein (nur bei Kaufleuten eine Zustimmung)
  • Wie ist die Bindung an ein Angebot und durch welche Taten erlischt diese? Bindung an ein Angebot: Angebot unter Anwesenden (z. B. Telefonat) kann nur sofort angenommen werden § 147 BGB Angebot unter Abwesenden, Antragende zu welchem der Eingang der Antwort unter regelm. Umständen erwartet werden kann § 147 BGB Die Bindung an ein Angebot erlischt nach: rechtzeitigem Widerruf Ablehnung des Empfängers nicht rechtzeitige Annahme abweichende Annahme (neues Angebot)
  • Wie ist die Anfechtbarkeit eines Vertrages und welche Grunde gibt es hierfür? -Formvorschriften -Anfechtungsfrist Durch eine entsprechende Erklärung kann ein Vertrag angefochten werden. Der Vertrag gilt danach als nie zustande gekommen. Der Anfechtende kann schadenersatzpflichtig sein. Die gewährten Leistungen sind nach dem Wegfall der vertraglichen Grundlage zurück zugewähren § 812 BGB.   Anfechtungsgründe: Irrtum beim Anfechtenden (Inhalt, Erklärung, Eigenschaft) Anfechtungsfrist: § 121 BGB unverzüglich nach Kenntnis des Grundes Willensbildung des Anfechtenden wurde beeinflusst (arglistige Täuschung, Drohung) Anfechtungsfrist: § 124 BGB ein Jahr nach Kenntnis des Grundes
  • Welche Rechtsformen gibt es? Einzelunternehmen Personengesellschaften (OHG, KG, stille Gemeinschaft, GbR) Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, KGaA) Kombinierte Rechtsformen (GmbH & Co. KG, Doppelgesellschaften) sonstige Rechtsformen (Stiftung, Genossenschaft, Verein)
  • Merkmale einer Einzelunternehmnung - Gründung - HR-Eintrag - Vertretung - Haftung - Auflösung z. B. Landwirt oder Freiberufler Gründung: 1 Person ist erforderlich Entstehung durch seine erste rechtskräftige Handlung HR-Eintrag: nicht vorgeschrieben, wenn eingetragen dann mit dem Zusatz "e. Kfm" oder "Kfr" Führung: Einzelunternehmer führt die Geschäfte unter seinem Namen auf seine Rechnung und eigenes Risiko. Er kann sie auch durch einen Angestellten führen lassen, wenn er Handlungsvollmacht oder Prokura erteilt. Haftung: Der Einzelunternehmer haftet uneingeschränkt mit seinen mit seinem gesamten Vermögen für alle Schulden seines Unternehmens. Der Gewinn steht ihm allein zu. Auflösung: Durch Tod des Inhabers, Insolvenz oder Umwandlung in eine andere Rechtsform
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  • Merkmale einer BGB-Gesellschaft (GbR) - Gründung - HR-Eintrag - Vertretung - Haftung - Ergebnisverteilung - Auflösung Personengesellschaft die entsteht, durch den Zusammenschluss mehrerer Personen, die beabsichtigen ein gemeinsames Ziel zu verfolgen. Die Gründung erfolgt durch den Gesellschaftsvertrag von mind. 2 Gesellschaftern HR-Eintrag: nein Vertretung: Geschäftsführung gemeinschaftlich, Abweichungen im Gesellschaftsvertrag geregelt Haftung: unbeschränkt, unmittelbar und solidarisch Ergebnisverteilung: gleiche Anteile an Gewinn und Verlust, Abweichung im Vertrag geregelt Auflösung: Auflösungsvertrag, Ereichen des vereinbarten Ziels, Insolvenzeröffnung eines Gesellschafters, Tod oder Kündigung eines Gesellschafters
  • Kaufvertrag -Verpflichtung -Gewährleistung -Rechtsfolge bei Mängeln -Verjährung Verkäufer: Verpflichtet sich die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln für die vereinbarte Zeit zu übergeben. Sachmangel: Sache hat nicht die vereinbarte Beschaffenheit oder nicht die übliche Beschaffenheit, Sache ist für die vertragliche verenbarte Verwendung ungeeignet Rechtsmangel: Dritter hat Rechte an der Sache z. B. ein Patent Käufer: Verpflichtet sich den Kaufpreis zu zahlen und die Ware abzunehmen Rechtsfolge bei Mängeln: Nacherfüllung (mit Fristsetzung) Rücktritt bei erheblichen Mangel, erfolgl. Fristsetzung oder scheitern der Nachbesserung Schadenersatz Minderung Ersatz vergeblicher Aufwendungen Verjährung: bei beweglichen Sachen ist die Verjährungsfrist 2 Jahre ab Übergabe
  • Produkthaftung nach ProdHaftG - wann Haftung - weitere Merkmale Produkte (bewegl. Sachen) fehlerhaft sind = Sicherheitserwartung nicht erfüllt Personenschäden und Schäden an anderen als der fehlerhaften Sache entstanden sind sehr weiter Herstellerbegriff unter Umständen kann auch der Importeur Herrsteller sein gesetzliche und vertragliche Haftung
  • Wie viele und welche Gerichtsbarkeiten hat die deutsche Judikative? 5 verschiedene Gerichtsbarkeiten ordentliche Gerichtsbarkeit (Zivil-Straf- und Registergericht) Verwaltungsgerichtsbarkeit (Streitigkeiten zwischen und mit Behörden) Arbeitsgerichtsbarkeit (Streitigkeiten mit AG, Tarifparteien) Sozialgerichtsbarkeit (Streitigkeiten mit Sozialversicherungsträgern) Finanzgerichtsbarkeit (Streit aus Abgaben- und Steuerrecht)
  • Gerichtsstand von natürlichen und juristischen Personen Der allgemeine Gerichtsstand einer natürlichen Person befindet sich an deren Wohnsitz. Bei juristischen Personen an dem Sitz der Verwaltung. Weiteres: Wahlrecht des Klägers bei besonderen Gerichtsstand z. B. bei Erfüllungsort. Bis 5000 Euro Streitwert Antsgericht darüber Landgericht.
  • Verjährungsfristen und Verjährungsbeginn regelm. Verjährungsfrist 3 Jahre, Grundsätzlich alle Ansprüche solange keine andere Verjährungsfrist gilt, beginnend ab dem Ende des Jahres in dem der Anspruch entstand. 10 Jahre Verjährung bei Ansprüchen an einem Grundstück und Ansprüche auf die Gegenleistung, Fristbeginn mit Entstehung des Anspruchs 30 Jahre bei Herausgabeansprüchen aus Eigentum, Familien- und Erbrechtliche Ansprüche, Fristbeginn mit Entstehung der Rechtskraft der Entscheidung
  • Nenne Nichtigkeitsgründe bei einem Vertrag gesetzl. Formvorschriften wurden nicht eingehalten Verstoß gegen gute Sitten gesetzl. Verbot wurde nicht eingehalten
  • Wie ist die Bindung an ein Angebot? Wann erlischt die Bindung? Angebot unter Anwesenden (Telefonat) kann nur sofort angenommen werden Angebot unter Abwesenden ist so lange bindet, wie der Eingang der Antwort unter regelm. Umständen erwartet werden darf Bindung erlicht wenn: rechtzeitiger Widerruf Ablehngung des Empfängers nicht rechtzeitige Annahme des Empfängers abweichende Annahme des Empfängers (neues Angebot)
  • Was sind Willenserklärungen? Eine Willenserklärung ist auf einen rechtlichen Erfolg gerichtete Willensäußerung. Erklärungsabgabe ausdrücklich (Gespräch, E-Mail), schlüssiges Handeln (Kopfnicken, einsteigen im Bus), Schweigen (nur bei Kaufleuten eine Zustimmung) Zugang = Möglichkeit der Kenntnisnahme Zustandekommen eines Vertrages durch Angebot und Annahme.
  • Was sind Rechtsgeschäfte? Und welche Arten gibt es? Rechtsgeschäfte bestehen aus einer oder mehreren Willenserklärungen, die eine gewollte Rechtsfolge herbeiführen. Einseitige Rechtsgeschäfte = Kündigungen > Beendigung des Vertrages Zweiseitige Rechtsgeschäfte = Kaufvertrag > Recht auf Zahlung und Lieferung mehrseitiges Rechtsgeschäft = Gesellschafterbeschluss zur Erhöhung des Stammkapitals bei einer GmbH > Verpflichtung zur Zahlung
  • Erkläre die Wirksamkeit eines Vertrages bei geschäftsunfähigen und beschränkt geschäftsfähigen Geschäftsunfähigkeit = nur die gesetzlichen Vertreter (Eltern, Vormund) können Rechtsgeschäfte für Geschäftsunfähige vornehmen > Vertrag nichtig beschränkte Geschäftsunfähigkeit = Verträge sind schwebend unwirksam außer:  vorherige Einwilligung des gesetzlichen Vertreters lechtlich vorteilhaftes Rechtsgeschäft spätere Einwilligung des gesetzl. Vertreters Vollständige Bezahlung mit freiem vom gesetzl. Vertreter überlassenen Mitteln (Taschengeldparagraph)
  • Was versteht man unter Geschäftsfähigkeit und wer ist geschäftsfähig? Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit wirksam Rechtsgeschäfte vornehmen zu können. Die Rechtsordnung unterscheidet drei Stufen: geschäftsunfähig = Kinder unter 7 Jahren, Verträge sind nichtig beschränkt geschäftsfähig = Kinder und Jugendliche von 7-18 Jahren, Verträge sind schwebend unwirksam voll geschäftsfähig = natürliche und juristische Personen ab 18 Jahren, Verträge sind voll wirksam
  • Was versteht man unter Rechtsfähigkeit? Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein (Können nur natürliche und juristische Personen sein).
  • Was/ Wer sind - natürliche, juristische Personen - Sachen Natürliche Personen = Jeder Mensch mit Vollendung seiner Geburt Juristische Personen = Personenzusammschschlüsse oder Vermögensmassen die aufgrund gesetzlicher Anerkennung Träger von Rechten und Pflichten sind. (Juristische Personen des Öffentlichen Rechts = Bund, Länder; Juristische Personen des Privatrechts = GmbH, AG) Sachen = körperliche Gegenstände, der Bestandteil einer Sache ist dann wesentlich wenn dieser nicht ohne Zerstörung entfernt werden kann (Fenster im Haus)
  • Was sind Rechtssubjekte? Rechtssubjekte sind Personen im Rechtssinne also Träger von Rechten und Pflichten: natürliche und juristische Personen Sachen und Rechte
  • Was regelt das BGB und wie setzt es sich zusammen? Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt die grundlegenden Verhältnisse des Zivilrechts und besteht aus 5 Büchern: Allgemeiner Teil Schuldrecht Sachenrecht Familienrecht Erbrecht
  • Verpflichtungen beim Werkvertrag - Ansprüche bei Mangelhaftigkeit Unternehmer = mangelfreies Werk herzustellen (Erfolg ist geschuldet) Besteller = vereinbarte Leistung zu bezahlen Ansprüche bei Mangelhaftigkeit: Nacherfüllung (Wahlrecht) Selbstvornahme und Aufwandsentschädigung Rücktritt Minderung Schadenersatz Zurückbehalt bei Nachbesserung
  • Verpflichtungen beim Dienstvertrag Der Dienstleistungsvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag in dem sich der eine Teil zur Leistung der versprochenen Dienste und der andere zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
  • Welche Arten von Finanzierungssicherheiten gibt es und wozu dienen sie? Finanzierungssicherheiten dienen dazu, erbrahte Leistungen vor allem bei Kreditvergaben abzusichern. Es gibt zwei Arten: Personensicherheiten: Bürgschaft, Garantie Sachsicherheiten: Grundschuld, Hypothek, Pfand, Sicherungsübereignung
  • Erkläre die Sicherungsübereignung Sache bleibt beim Sicherungsgeber, Eigentum geht nur zur Sicherheit auf den Erwerber über- Besitzkonstitution, nicht akzessorische Sicherheit
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  • Erkläre die Bürgschaft Bürge verpflichtet sich gegenüber dem Gläubiger eines Dritten, für die Erfüllung der Verbindlichkeiten des Dritten einzustehen.
  • Erkläre das Pfandrecht nicht akzessorische Sachsicherheit zur Sicherheit einer Forderung, Befriedigung aus einer Sache
  • Zurückbehaltung Leistungsverweigerungsrecht bis zur Erfüllung der Schuld des anderen, wenn gleiches Rechtsverhältnis besteht Verkäufer kann die bestellte Warenlieferung eines Kunden zurückhalten, bis der seine alten Schulden aus einer früheren Bestellung beglichen hat
  • Abtretung einer Forderung Abtretung einer Forderung vom Sicherungsgeber an einen Sicherungsnehmer z. B. die Lohnabtretung bis zum Pfändungsfreibetrag
  • Unterschied Hypothek und Grundschuld Die Hypothek gilt nur für eine bestimmte Forderung ist also eine akzessorische Sicherheit während die Grundschuld nicht an einer Forderung gebunden ist. Das Pfand bei der Grundschuld bezieht sich nur auf das Grundstück während bei der Hypothek eine persönliche Haftung besteht.
  • Nenne Gründe für eine Insolvenz und deren Eröffnung Wann Eröffnung? Eine Insolvenz ist eine Gesamtvollstreckungsmaßnahme deren Gründe können sein: Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit Überschuldung Eröffnung der Insolvenz, wenn: Antrag Insolvenzgrund Deckung der Verfahrenskosten vorliegt
  • Welchs Gericht ist für die Insolvenz zuständig? Zuständigkeit Amtsgericht des Wohnortes / Geschäftssitz
  • Erkläre: Insolvenzmasse Insolvenzquote Insolvenzmasse: Alle Forderungen gegen den Schuldner bis zur Eröffnung des Verfahrens sind Tabellenforderungen. Insolvenzquote: Die Insolvenzmasse wird am Ende des Verfahrens gleichmäßig auf alle Gläubiger verteilt
  • Begriff des Kaufmanns Die Kaufmannseigenschaft nach dem HGB richtet sich nach dem Umfang der Geschäftstätigkeit, dem Eintrag ins Handelsregister oder der Rechtsform der Gesellschaft.
  • Wie lauteten die Kaufmannseigenschaften? Istkaufmann: wer ein Handelsgewerbe betreibt (Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb außer er ist zu klein) Kannkaufmann: sind Gewerbebetreibende nicht kraft Gesetzes Kaufleute oder sonst nicht verpflichtet sich ins HR eintragen zu lassen, besteht aber die Berechtigung sich ins HR einzutragen Formkaufmann: jede Handelsgesellschaft ist Kaufmann (OHG, KG, KGaA, GmbH) Kaufmann kraft Eintragung: wer seine Firma ins HR eingetragen hat
  • Merkmale beim Handelsgeschäft unverzügliche Untersuchungs- und Rügepflicht bei beidseitigem Handelskauf Schweigen kann Willenserklärung sein beim Kaufmännischen Bestätigungsschreiben und bei Schweigen auf Angebote
  • Vertretungsbrechtigte wer ist eine unselbstständige kaufmännische Hilfsperson? Als unselbstständige kaufmännische Hilfsperson gelten der Prokurist, der Handlungsbevollmächtigte und der Ladenangestellte. Sie sind Angestellte, deren Rechte und Pflichten gegenüber dem Kaufmann durch das Arbeitsgesetz bestimmt werden.
  • Merkmale eines Prokuristen Umfassende handelsrechtliche Vertretungsmacht ist die Prokura. Sie ermächtigt den Prokuristen zu allen Arten von gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäften und Rechtshandlungen, die der Betrieb eines Handelsgewerbes mit sich bringt. Ernennung durch den Inhaber wird ins HR eingetragen keine Grundstücksverkäufe oder Verkauf der Firma = Prinzipalgeschäfte Unterzeichnung mit p.p.a.
  • Merkmale Handlungsbevollmächtigter Der Umfang der Vollmacht kann sich auf alle Geschäfte und Rechtshandlungen (Generalvollmacht), auf eine Art von Geschäften (Artvollmacht) oder auf die Vornahme einzelner Geschäfte (Spezialhandlungdvollmacht) erstrecken, die der Betrieb eines Handelsgewerbes gewähnlich mit sich bringt. Ernennung durch den Inhaber oder den Prokurist Vollmacht umfasst nicht Grundstücksgeschäfte, Prozessvertretung, Wechselgeschäfte und Darlehensaufnahme
  • Was ist das Handelsregister? Das Handelsregister ist ein öffentliches Register, welches über bestimmte Tatsachen und Rechtsverhältnisse Auskunft gibt. Funktionen: Publizitätsfunktion (Offenlegung) Beweisfunktion Kontrollfunktion Negative Publizität: was nicht im HR steht ist nicht passiert (wenn Prokura MA entzogen wurde dieses aber noch nicht im HR geändert wurde, sind Rechtsgeschäfte weiterhin wirksam) Positive Publizität: was im HR steht das gilt
  • Aufbau eines Handelsregisters Abteilung A: Einzelkaufleute, Personengesellschaften Abteilung B: Kapitalgesellschaften
  • Wer hat eine Eintragungspflicht im HR? Was muss gemeldet werden Kann-Kaufmann Inhaber / Gesellschafter Geschäftssitz, Zweigniederlassung, Verlegung des Hauptsitzes Eintragung und Änderungen der Firma Eintragung Rechtsform Insolvenzverfahren Prokura etc.
  • Merkmale Handelsvertreter Handelsvertreter ist wer ständig für ein anderes Unternehmen Geschäfte vermittelt oder in dessen Namen abschliesst (in fremden Namen und auf fremde Rechnung).
  • Was versteht man unter den Begriff Firma? Firma ist der Name eines Kaufmanns unter welchem Verträge geschlossen und Gerichtsverfahren geführt werden können. Eine Firma muss stets die Rechtsform des Kaufmanns wiedergeben.
  • Arbeitsrecht wichtige Merkmale beim Arbeitsvertrag -Form Der Arbeitsvertrag ist eine Sonderform des Dienstleistungsvertrages > unselbstständige, weisungsabhänige Dienstleistung gegen Entgelt. grundsätzlich Formfrei ABER: AG muss AN spätestend einen Monat nach Beschäftigungsbeginn die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich und unterschriben vorlegen keine Verstäße gegen gute Sitten oder Gesetze