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Strafrecht (Subject) / Grundlagen Definitionen (Lesson)

AG Strafrecht Thomas Spindler

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  • Unmittelbares Ansetzen Nach der Zwischenaktstheorie setzt der Täter zur Tatbestandsverwirklichung unmittelbar an, wenn die Handlungen im Falle ungestörten Fortgangs ohne wesentliche Zwischenakte unmittelbar zur Tatbestandsverwirklichung führen oder im unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit ihr stehen und der Täter subjektiv die Schwelle zum „Jetzt geht es los“ überschreitet
  • Verdeckungsabsicht Der Täter tötet einen Menschen, um seine eigene oder eine fremde Bestrafung zu vereiteln oder auch um nur außerstrafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden
  • Vorsatz Wille zur Verwirklichung eines Straftatbestandes in Kenntnis aller seiner objektiven Tatumstände (unpräziser: Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung)
  • Waffe Gebrauchsbereite Werkzeuge, die nach der Art ihrer Anfertigung nicht nur geeignet, sondern auch allgemein dazu bestimmt sind, Menschen durch ihre mechanische oder chemische Wirkung körperlich zu verletzen
  • Wegnahme (i.S.d. § 242 StGB) Wegnahme ist der Bruch fremden und die Begründung neuen, nicht notwendig tätereigenen Gewahrsams
  • Wehrlosigkeit Wehrlos ist, wer infolge seiner Arglosigkeit in seiner Abwehrbereitschaft oder Abwehrfähigkeit erheblich eingeschränkt ist
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