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Grundlagen des Insolvenzrechts (Subject) / Teil B (1) (Lesson)
- Was sind die Zwecke eines Insolvenzverfahrens? mit §§§ - Bestimmt sich nach §1 InsO - Hauptziel ist die bestmögliche Gläubigerbefriedigung a) Befriedigung aller Gläubiger gem §1 S.1 Alt. 1 InsO - Ziel ist eine gemeinsame, gleichmäßige und anteilige Befriedigung durch Verwertung des Vermögens und Verteilung des Erlöses. - Es gilt der Grundsatz der Gleichbehandlung b) Ordnungsfunktion (in §208 InsO vorausgesetzt) - Ordnungsgemäße Abwicklung des Schuldnervermögens - Insolvenzverwalter trägt Verantwortung für, Buchhaltung, Abgabe der Steuererklärungen, Rückgabe von Räumlichkeiten. - Insolvenzwidrige Vermögensverschiebungen vor der Krise können rückabgewickelt werden (z.b Anfechtung §§129 ff. InsO) c) Förderung und Sanierung gem. §1 S.1 Alt. 2 (Sanierungsfunktion) - Neben der gleichmäßigen Befriedigung besteht die Möglichkeit zur Erhaltung des Unternehmens durch einen Insolvenzplan - ggf. auch Erhaltung von Arbeitsplätzen möglich - ggf. Insolvenzgeld d) Restschuldbefreiung (Entschuldungsfunktion) nach §1 S.2 InsO
- Wie ist der allgemeine Ablauf eines Insolvenzverfahrens? 1. Antrag auf Eröffnung 2. Insolvenzeröffnungsverfahren 3. Eröffnung des Verfahrens oder Abweisung mangels Masse 4. Berichtstermin/ Prüfungstermin 5. Verwertung des Verwertungserlöses 6. Aufhebung des Verfahrens
- Nennen Sie die Arten eines Insolvenzverfahrens! §§§ Regelinsolvenzverfahren §§1 ff. Verbraucherinsolvenzverfahren §§304 ff. Nachlassinsolvenzverfahren §§315 ff. Vefahren betr. Gütergemeinschaft §§ 332 ff.
- Für wen ist das Regelinsolvenzverfahren §§ 1 ff. und in welche weitere Verfahren kann es aufgeteilt werden? - Für Unternehmensinsolvenzen Es teilt sich in zwei weitere Verfahren auf: 1. Regelverfahren = Masseverwertung und Masseverteilung nach gesetzlichen Vorschriften (Kombinierbar mit Vefahren zur RSB) 2. Insolvenzplanverfahren = Masseverwertung und Masseverteilung entsprechend der Einigung zwischen Gläubigern und Schuldnern
- Für wen ist das Verbraucherinsolvenzverfahren und was beinhaltet es? - Schuldner ist natürliche Person und übt keine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit aus oder seine Vermögensverhältnisse sind trotz früherer Selbstständigkeit überschaubar. beinhaltet teilweise: a) außergerichtlichen Versuch einvernehmlicher Schuldenbereinigung b) gerichtlich moderierten Versuch einvernehmlicher Schuldenbereinigung c) Reguläres Vefahren (kombinierbar mit Vefahren zur RSB)
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