27

ur (Subject) / BAO (Lesson)

Bundesabgabenordnung

This lesson was created by StefanieMoik.

Learn lesson

Advertisement
  • Meldepflichten bei Neugründung an Finanzbehörde §119: Offenlegung§121: binnen 1 Monat
  • Zuständigkeit Finanzamt §52 iVm §13 AVOG iVm §20 AVOG: Wohn-Finanzamt §52 iVm §15 AVOG iVm §21 AVOG: Betriebs-Finanzamt
  • Prüfung des Unternehmens vor Auszahlung des Guthabens §144: Nachschau§147: Außenprüfung
  • Möglichkeiten der Verwendung eines Umsatzsteuerguthabens §90a: elektronische Einsicht FinanzOnline §239: Rückzahlung beantragen§239 (2): Sperre §211 (1) lit.g: Umbuchung oder Überrechung
  • Erstreckung der Frist zur Abgabe der Erklärungen Folgen bei nicht Einhaltung der Frist §134 (1): Abgabenerklärung ist bis Ende April schriftlich oder bis Ende Juni Online §134 (2): wenn Verlängerung nicht stattgegeben §135: 10%§205: Anspruchszinsen
  • Form und Inhalt der Erklärungen §133 (1) iVm (2): amtliche Vordrucke oder Elektronisch§137 iVm §44 (3) EStG: Beilagen bei Anforderung einreichen
  • Wer kann noch Erklärungen einbringen? §80 (1) iVm §84: Vertreter
  • Folge bei Nichtabgabe von Erklärungen §111 (2) iVm (3): mit Strafe drohen §135: 10% des festgelegten Abgabewertes §184: Schätzung
  • Möglichkeiten zur Prüfung der Abgabenerklärung seitens der Finanzbehörde §143: Auskunftspflicht trifft jeden§144: Nachschau§137: Außenprüfung§161 (1): Ergänzungsauftrag§161 (2): Bedenkenvorhalt
  • Zeugen, Sachverständige §169ff: Zeugen §177ff: Sachverständige
  • Advertisement
  • Folgen, wenn Honorarempfänger nicht bezeichnet §162 (1) iVm (2): Beantrage Absetzungen nicht anerkannt bei GmbH: §22 KStG
  • Annahme Briet Berechtigung/Zustellung §98: Verweis auf Zustellgesetz Wer: §13 ZustellG: AnnahmeWo: §2 Z4 iVm Z5 ZustellG
  • Wann gilt ein Bescheid als zugestellt? §26 (1) iVm (2) ZustellG: ohne Nachweis 3 Werktage§13 (4) ZustellG: mit Nachweis §21 ZustellG: zu eigenen Handeln§23 ZustellG: Tag der HInterlegung§17 ZustellG: Hinterlegung
  • Mindestinhalt Bescheid §93 (1)-(3): normaler Bescheid§198: Abgabenbescheid
  • Folgen bei Fehlen von Angaben im Bescheid §93 (4)-(6)
  • Bekämpfung des Bescheids §243: Bescheidbeschwerde§245: Einbringung der Beschwerde (1 Monat)§250: Inahlt und Wirkung§262: Beschwerdevorentscheidung§264: Vorlageantrag§272ff: Verfahren
  • Zahlung von Schuld für den mit Rechtsmittel bekämpften Betrag hinausschieben §212a
  • Wann ist die Steuer fällig? Möglichkeiten um Nachzahlung zu erstrecken? Inhalt des Ansuchens? Folgen bei Nichtzahlung von Raten? §210 (1): 1 Monat nach Bekanntgabe§211 (2): Respiro Frist --> 3 Tage§212 (1) iVm (2): Stundung oder Raten Bei Nichtzahlung sofort fällig!
  • Folgen bei zu später Zahlung §205
  • Hat Finanzbehörde ein Recht auf Prüfungen? Wie erfolgt die Auswahl? §147: Außenprüfung Gründe: Zufall, Hinweis, Ungereimtheiten Recht: §114 iVm §115
  • Vorgehen bei Prüfung §148 (1) - (5)§149: Schlussbesprechung
  • Wo finden die Prüfungen statt? in der Regel im Betrieb des Geprüften
  • Kosten für Zeugen oder Sachverständige §169: Zeugen§170: Sachverständige §181§312 iVm §313: wer bestellt der zahlt
  • Informationen von anderen Steuerpflichtigen §143 (1): jedermann§165: erst, wenn Ergebnisse noch zu keinen Ziel geführt haben
  • Bericht der Prüfung von Finanzbehörde §149: Schlussbesprechung§150: schriftlicher Bericht
  • Wann hat die Finanzbehörde zu schätzen? §184 (1): keine Unterlagen§184 (2): keine Informationen§184 (3): keine Richtigkeit
  • Finanzstrafgesetz §33 und §34 bei: wenn Guthaben ungerechtfertigt Fehlerhafte Abgaben bei Vorauszahlung Ungerechtfertige Vertretung Nichtaufzeichung der Umsätze