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Strafrecht (Subject) / atypischer Kausalverlauf (Lesson)
- Definition der eingetretene Erfolg soll völlig außerhalb dessen liegen, was nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge und nach der allgemeinen Lebenserfahrung noch in Rechnung zu stellen ist.
- Verneinung des objektiven Deliktstatbestands im Falle eines völlig atypischen Kausalverlaufes Prüfungskriterien sind Schutzzweck der Norm Pflichtwidrigkeitszusammenhang Werk-Formel Unterbrechung des Zurechnungszusammenhangs, wenn Dritter in das Geschehen eintritt, der seinerseits eigenverantwortlich (fahrlässig oder vorsätzlich) handelt
- Haftungsbegrenzung auf Ebene des subjektiven Tatbestandes wesentliche Abweichung zwischen vorgestelltem und wirklichem Kausalverlauf --> lassen gem. § 16 I Vorsatz entfallen Vorhersehbarkeit des Geschehensablaufs