2

Strafrecht (Subject) / Die Notwehrprovokation (Lesson)

zu prüfen in der Gebotenheit der Notwehrhandlung a) absichtliche Herbeiführung d. Notwehrlage b) vorwerfbare Herbeiführung d. Notwehrlage

This lesson was created by MisterM.

Learn lesson

  • absichtlich Provozierender will den Angreifer unter dem Deckmantel d. Notwehr verletzen a) Provokateur soll volles Notwehrrecht haben  + Rechtsordnung verlangt vom Angegriffenen, dass er der Provokation widersteht b) Täter steht volles Notwehrrecht zu, soll aber über actio illicita in causa wegen schuldhafter, vorsätzlicher Herbeiführung der Notwehrlage aus Vorsatzdelikt bestraft werden  + Täterstrafbarkeit könnte ohne gleichzeitige Aushöhlung des Notwehrrechts nach Regeln von Kausalittät und Zurechnungszusammenhang begründet werden  dagegen: Handeln wäre rechtmäßig und rechtswidrig c) h.M. : versagt im Fall d. Absichtsprovokation das Notwehrrecht  + Schranke ist der Rechtsmissbrauch +Einwilligung in die Rechtsverletzung --> Risikoübernahme  + Erfolg über gefahrauslösendes , qualifiziertes Vorverhalten zurechenbar (Ingerenz) + Sonderform des Verschuldens gegen sich selbst
  • vorwerfbare Herbeiführung der Notlage nur schuldhaft herbeigeführte Notwehrlage --> Ablehnung der vollständigen Einschränkung der Notwehrrechts  Rechtsprechung --> h.M. abgestuftes Notwehrrecht 1. ausweichen 2. Defensivnotstand ("Schutzwehr") 3. Aggressivnotstand ("Trutzwehr")