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WISO Fachinformatiker (Subject) / Rechtsformen (Lesson)
Beschreibung und Definition veschiedener Rechtsformen
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- Offene Handelsgesellschaft (OHG) vertragl.Vereinigung mindestens zweier Personen keine Vorschrift über Kapital Gesellschafter (=Geschäftsführer) haften Gesamtschuldnerisch mit ihrem gesamten Vermögen ist eine Personengesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet ist und deren Gesellschafter den Gläubigern unmittelbar und unbeschränkt mit ihrem vollen Vermögen (Privat- und Gesellschaftsvermögen) für die Gesellschaftsschulden haften diese unbeschränkte Haftung ihrer Gesellschafter macht sie für den Markt sehr attraktiv, damit korrespondiert jedoch bei jenen ein entsprechendes Risiko Gewinnbeteiligung:4% der Einlagen als Kapitalverzinsung vom Reingewinn Vorteile:hoher Kreditrahmen,kein Mindestkapital Nachteile:Haftung für Schaden anderer,Haftung mit privatem Vermögen,Gewinnverteilung nicht angemessen
- Kommanditgesellschaft (KG) Personengesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet ist besteht aus einem oder mehreren persönlich haftenden Gesellschaftern (Komplementären) und mind. einem Gesellschafter, dessen Haftung auf die Einlage beschränkt ist (Kommanditist) Komplementäre sind Vollhafter (entscheidungsgewalt) wie bei einer OHG (=Geschäftsführer) Kommanditisten (Teilhafter,Kontrollfunktion) haften in Höhe ihrer Einlage (soweit noch nicht eingezahlt), haben keine Geschäftsführerbefugnis kein Mindestkapital Gewinnverteilung:jeder Gesellschafter bekommt 4% seines Kapitalanteils,Rest wird verteilt,Komplemetäre bekommen mehr Vertretung durch Komplementär Haftung:keine private Haftung für Kommanditist,nur ein Komplementär nötig Vorteil:Entscheidungsfreiheit Komplementär Nachteil:hoher Buchführungsaufwand,Kaufleute nur nach HGB
- Aktiengesellschaft (AG) nur eine Person nötig,Eintrag ins Handelsregister,Gesellschaftervertrag Unternehmen, dass durch die Ausgabe von Aktien Anteilseigner finanziell an Gewinn und Verlust beteiligt Haftung nur mit dem Kapital der Aktionäre Grundkapital: mindestens 50000€, Aktie mind. 1€ Geschäftsführung durch Vorstand Vertretung:Hauptversammlung (Zusammenkunft der Aktionäre als beschlussfähiges Organ), Aufsichtsrat (Kontrollorgan des Vorstandes),Vorstand (führt Geschäfte,durch Aufsichtsrat bestimmt) Gewinnverteilung:Auszahlung an Aktionäre als Dividende,Teil d.Jahresüberschuss wird reinvestiert um Wirtschaftsleistung d.Unternehmens zu steigern,steigt Wert des Unternehmens steigt Wert der Aktie über Nennwert=>Aktionär kann Aktie gewinnbringend verkaufen Vorteile: Beteiligung Wirtschaftsunternehmen auch ohne Kenntnisse Nachteile: Auf das Geld anderer (der Aktionäre) angewiesen wenn schwache Wirtschaftleistung =>Verlust bei allen Beteiligten
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) häufigste Form der Kapitalgesellschaft ist eine juristische Person, d.h., sie hat selbständig ihre Rechte und Pflichten; sie kann z.B. "als GmbH" – vertreten durch ihre Geschäftsführer – Eigentum erwerben oder vor Gericht klagen Organe: Geschäftsführer, Gesellschafterversammlung und manchmal ein Aufsichtsrat Haftung mit dem Vermögen der Gesellschaft Stammkapital: mindestens 25000€ Stammeinlage: min. 100€ Geschäftsführung durch Geschäftsführer
- Genossenschaft (eG) eine Gesellschaft bzw. juristische Person, mit nicht geschlossener Mitgliederzahl (mindestens 3 Mitglieder, § 4 GenG), deren Zweck darauf gerichtet ist, den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder oder deren soziale oder kulturelle Belange durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern Beispiel: Taxifahrer einer Stadt gründen eine Taxi-Genossenschaft, deren Zweck darin besteht, eine Taxizentrale zu betreiben und Taxifahrten zu vermitteln Anders als bei einer AG oder GmbH steht nicht eine Gewinnerzielung der Taxi-Genossenschaft, sondern die Unterstützung ihrer Mitglieder – der Taxifahrer – im Vordergrund Genossenschaft erhält ihre Rechtsfähigkeit als juristische Person durch die Eintragung in das Genossenschaftsregister; Genossenschaften gelten immer als Kaufleute i.S.d. HGB
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Wenn Sie sich mit einem oder mehreren Partnern zusammenschließen, bilden Sie automatisch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) (mindestens 2 Gesellschafter),Vertretung bei allen Gesellschaftern ist ideal für jede unkomplizierte Form der Geschäftspartnerschaft (Kleingewerbetreibende, Praxisgemeinschaften, freie Berufe, Arbeitsgemeinschaften) Formalitäten sind nicht erforderlich, schriftlicher Vertrag sinnvoll ohne Vertrag:alle Gesellschafter bekommen gleichen Gewinnanteil,tragen gleichen Anteil an Verlust,egal wie hoch Einlage war kein vorgeschriebenes Start/Mindestkapital GbR gehört zu den Personengesellschaften, d.h. ihre Gesellschafter haften jeweils mit ihrem Privatvermögen für alle Verbindlichkeiten der Gesellschaft (z.B. Steuerschulden) Vorteile:kein Mindestkapital nötig Nachteile: Haftung mit Privatvermögen,alle GEsellschafter haften zu gleichen Teilen
- Firma ist der Name, unter dem ein Kaufmann seine Geschäfte betreibt, seine Unterschrift leistet und unter dem er klagen und verklagt werden kann Markenrecht wird die Firma dem Begriff der Unternehmenskennzeichen zugeordnet
- Einzelunternehmen durch eine Person gegründet,mit werbender Tätigkeit nach außen kein Mindestkapital nötig,Einzelunternehmer haftet mit Privatvermögen Unternehmer erhält gesamten erzielten Gewinn Einzelunternehmer kann Handlungsbevollmächtigen / Prokuristen nennen Vorteile: gesamter Gewinn für Einzelunternehmer,selbstständige Entscheidungen,schnelle Entscheidungen =>flexibel,keine Rechenschaft gegenüber Organen Nachteile Haftung mit kompletten Eigenkapital geringe Kapitalstärke
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