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WISO Fachinformatiker (Subject) / Vertragsarten (Lesson)
Beschreibung der sieben verschiedenen Vertragsarten
This lesson was created by bt_salewski.
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- Darlehnsvertrag Darlehn = schuldrechtlicher Vertrag,durch den einem Darlehensnehmer Geld oder vertretbare Sachen auf Zeit zum Gebrauch überlassen werden Kreditgewerbe: mittel- und langfristige Kredite, die in einer Summe ausgezahlt und für die eine regelmäßige Tilgung vereinbart werden Darlehnsvertrag: es verpflichtet sich der Darlehensgeber, dem Darlehensnehmer einen Geldbetrag in vereinbarter Höhe zur Verfügung zu stellen und zur Nutzung zu überlassen Darlehensnehmer ist wiederum verpflichtet, den geschuldeten Zins zu entrichten und bei Fälligkeit den Geldbetrag zurückzuzahlen und ,sofern vereinbart, Sicherheiten zu bestellen
- Dienstvertrag liegt vor, wenn sich eine Vertragspartei zur Leistung von bestimmten Diensten und der andere Teil zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet hat darunter fallen selbständige oder nichtselbständige; abhängige, eigenbestimmte oder fremdbestimmte Dienstleistungen Beispiel: Arbeitsvertrag, es schuldet der Dienstverpflichtete beim Arbeitsvertrag nicht selbständige Dienste Beispiel: Behandlungsvertrag, Mandatsvertrag, Unterrichtsvertrag (Fernschule/Uni),Telekommunikationsvertrag,Versicherungsvertrag regelt nicht nur Arbeitsverhältnis sondern jede Art der Dienstleistung gegenseitiger Vertrag, durch den der eine Teil zur Leistung der versprochenen Dienste und der andere Teil zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet wird Parteien des Vertrages heißen Dienstberechtigter (der Gläubiger der Dienstleistung) und Dienstverpflichteter (Schuldner)
- Kaufvertrag schuldrechtlichen Vertrag mit dem Ziel des Eigentumswechsels an einer Sache oder des Inhaberwechsels an einem Recht, wobei der Wechsel entgeltlich erfolgt, also eine Gegenleistung, regelmäßig in Form einer Geldzahlung erfordert Vertragsparteien werden als Verkäufer und Käufer bezeichnet erfolgt müdnlich, schriftlich oder durch schlüssiges Verhalten (Handschlag)
- Leihvertrag liegt vor, wenn eine Sache unentgeltlich zum Gebrauch überlassen wird (zeitlich begrenzt) Nach Ablauf der Leihzeit oder nach Vertragskündigung durch den Verleiher hat der Entleiher dem Verleiher die entliehene Sache zurückzugeben, im Gegensatz zum Darlehensvertrag hat dies dieselbe Sache zu sein
- Mietvertrag schuldrechtlicher Vertrag, der die entgeltliche Gebrauchsüberlassung einer Sache zum Gegenstand hat Vermieter wird durch den Mietvertrag verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren Mieter ist dagegen verpflichtet, dem Vermieter den vereinbarten Mietzins zu zahlen Mietsache: Wohnraum, Geschäftsraum, bewegliche Sachen
- Pachtvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag, durch den sich der Verpächter verpflichtet, dem Pächter auf Zeit die Nutzung des Pachtgegenstandes gegen Entgelt zu gewähren (Grundstück, Waldstück, Feld) Gebrauchsüberlassung eines Gegenstandes auf Zeit mit der Möglichkeit Früchte anzubauen, wofür dem Eigentümer ein Entgelt zusteht Pacht ist von der Miete abzugrenzen, diese unterscheidet sich darin, dass der Mieter im Gegensatz zum Pächter nicht die Möglichkeit der Fruchtziehung hat
- Werkvertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande, die darauf gerichtet sind, einen körperlichen oder unkörperlichen Werkerfolg gegen Entgelt herzustellen es wird demnach der Unternehmer zur Herstellung des versprochenen Werkes und der Besteller zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet privatrechtlicher Vertrag über den gegenseitigen Austausch von Leistungen, bei dem sich ein Teil verpflichtet, ein Werk gegen Zahlung einer Vergütung (Werklohn) durch den anderen Vertragsteil (Besteller) herzustellen In Abgrenzung zum Dienstvertrag wird nicht (nur) die Leistung, sondern auch und gerade der Erfolg (Werkerfolg) einer Leistung geschuldet
- Leasing es überlässt der Leasinggeber als rechtlicher Eigentümer dem Leasingnehmer den Gebrauch bzw. die Nutzung eines Vermögensgegenstandes (Leasingobjekts) für einen vereinbarten Zeitraum gegen die Zahlung von Leasingraten Leasingnehmer erwirbt kein zivilrechtliches Eigentum an dem Leasingobjekt, für den Leasingnehmer steht vielmehr das Recht auf Nutzung im Vordergrund direktes Leasing vom Hersteller: Auto, Drucker indirektes Leasing von Leasinggesellschaften geeignet: langfristig und selbständig verwendbare und verwertbare Vermögensgegenstände, d.h. z.B. Maschinen, Kfz, Computer, Software oder Immobilien (Anlagevermögen) nicht geeignet: Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens (z.B. Vorräte) oder Vermögensgegenstände, die z.B. durch Ein- oder Umbau oder die Verbindung mit Grund und Boden ihre Selbständigkeit verlieren Vorteil: steuerlich absetzbar, keine Notwendigkeit der Stellung von Sicherheiten, Nutzung der immer neuesten Modelle (nach 3 Jahren neuer Laptop,neuer Drucker, neues Auto) Nachteile: kaum Flexibilität während Vertragslaufzeit (kein austausch ohne hohe Kosten) Belastung durch Raten
- Grundstückskaufvertrag entgeltlicher Kauf / Verkauf eines Grundstücks (Einigung und Eintrga in das Grundbuch) Übergang von Eigentum durch Auflassung und Eintragung ins Grundbuch Übergang Rechte und Pflichten gemäß Vereinbarung im notariell beurkundeten Kaufvertrag
- Werklieferungsvertrag Herstellung eines Werkes gegen Vergütung, zu dem der Unternehmer den Stoff / die Mittel zur Herstellung liefert
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- Gesellschaftervertrag Grundlage für die Rechtsverhältnisse der Gesellschafter untereinander
- Schenkungsvertag unentgeltliche Zuwendung aus dem Vermögen des Schenkers zur Bereicherung des Beschenkten
- Tauschvertrag Hingabe eines Tauschgegenstandes gegen den Empfang eines anderen
- Verwahrungsvertrag unentgeltliche und entgeltliche Verwahrung einer beweglichen Sache mit der Verpflichtung sie jederzeit zurückzugeben
- Rahmenvertrag Vertrag, in dem in einem definierten Zeitraum eine festgelegte Menge eines bestimmten Produkts vom Abnehmer in festzulegenden Teilmengen abgerufen wird Es werden Qualität der Ware sowie Liefer- und Zahlungsbedingungen fest vereinbart Vorteil: Qualität,Lieferzeiten und Zahlungsbedingungen werden fest vereinbart Bedingungen müssen eingehalten werden (Lieferant kann nicht plötzlich 30% mehr verlangen) festgelegter Zeitraum (genaues Wissen darüber,wann man andere Anbieter kontaktieren kann), keine plötzliche Kündigung möglich Nachteil: während der Vertragslaufzeit kann kein anderer Anbietervertrag unterschrieben werden ohne Strafzahlungen es kann nicht ohne weiteres gewechselt werden (z.B. bei Unzufriedenheit)
- Einzelvertrag Einzel- oder Selektivvertrag ist ein Vertrag einer Partei mit einem einzelnen Vertragspartner, also nicht mit mehreren einzelner, gesonderter [zu besonderen Bedingungen abgeschlossener] Vertrag