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Banking 1 (Subject) / Vorlesung 2 (Lesson)

Vorlesung 2

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  • Finanzkontrakte Ansprüche auf gegenwärtige und zukünftige Zahlungen (z.B. Auszahlung und Rückzahlung) Austausch von Leistung und Gegenleistung nicht gleichzeitig Unsicherheit des KG bzgl. der Höhe der Rückzahlung (ggf. auch 0)
  • Kooperation Entscheidungsprobleme von KG (A) und KN (B) jeweils Referenz zu Alternativnutzen ('outside option') Teilnahmebedingung: Der (erwartete) Nutzen aus der Teilnahme an der Kooperation muss sowohl für KG als auch KN größer oder gleich der individuellen Alternative sein Anreizkompatibilität: Der KN muss einen Anreiz haben, die Kooperation zu erfüllen, andernfalls kann Teilnahmebedingung von KG verletzt sein.
  • Sicherheit der Erwartungen Zahlungen aus Finanzkontrakt unter symmetrischer Information  Vollkommener Markt für Finanzkontrakte: einheitlicher Marktzins für Kapitalaufnahme und -anlage bestimmter Laufzeiten unabhängig von subjektiven Präferenzen (Fisher-Seperationstheorem) Mehrperiodige Finanzkontrakte: Vergleich des internen Zinsfußes (Kapitalwert=0) mit Marktzins: C(i*)= TSUMMEt=0II zt(1+i*)-t=0
  • Unsicherheit der Erwartungen Zahlungen aus Finanzkontrakt unter asymmetrischer Information (subjektive Wahrscheinlichkeitsverteilung) Preis= Gewichtete Summer der Preise für zustandsbedingte Zahlungsansprüche (Linearkombination) Maximierung des Erwartungsnutzen aus Kooperation (unter Nebenbedingungen) als Basis für Aufteilung des Projekterfolgs optimale Aufteilungsregel für Projekterträge abhängig von der Risikoeinstellung der Parteien. i.A. trägt risikofreudigere Partei einen größeren Teil des Gesamtrisikos.
  • Unsicherheit der Erwartungen Zahlungen aus Finanzkontrakt unter asymmetrischer Information (subjektive Wahrscheinlichkeitsverteilung) Preis= Gewichtete Summer der Preise für zustandsbedingte Zahlungsansprüche (Linearkombination) Maximierung des Erwartungsnutzen aus Kooperation (unter Nebenbedingungen) als Basis für Aufteilung des Projekterfolgs optimale Aufteilungsregel für Projekterträge abhängig von der Risikoeinstellung der Parteien. i.A. trägt risikofreudigere Partei einen größeren Teil des Gesamtrisikos.
  • Standardkreditvertrag fester Zins und Rückzahlungsbetrag werden vereinbart Zahlung des KN erfolgt nur vertragsmäßig, wenn y>=R, sonst y; d.h. zKG(y) = min(y,R) Nicht optimal bei symmetrischer Informationsverteilung (keine Berücksichtigung individueller Risikoeinstellung), aber u.U. bei asymmetrischer Informationsverteilung
  • Kooperation bei asymmetrischer Information Unterscheidung nach zeitlichem Eintritt der Unsicherheit      Ex ante: Qualitätsunsicherheit (hidden information & Characteristics)      interim: Verhaltensunsicherheit (moral hazard, hidden action)      ex post: keine Beobachtbarkeit / Verifizierbarkeit des Ergebnisses (costly state verifcation) Problematisch, weil:     A schlechter informiert ist als B     freiwillige Informationübermittlung nicht glaubwürdig ist     Vertragskonditionen angepasst werden müssen, so dass Kooperation stattfindet --> Kooperationsprobleme können gegenüber optimaler Lösung Wohlfahrtsverluste verursachen
  • Lösungsansätze für Kooperationsprobleme: Fall 1 Ex ante Qualitätsunsicherheit Beispiel Gebrauchtwagenkauf B hat Informationsvorsprung über Qualität des Projekts (Gebrauchtwagen) Risiko adverser Selektion --> Preisdruck --> Marktversagen Lösungsansätze: Signalisieren, Selbstselektion
  • Lösungsansätze für Kooperationsprobleme: Fall 2 Interim Verhaltensunsicherheit Beispiel Finanzierung eines Projektes KN hat Verhaltensspielraum während der Projektlaufzeit, welcher KG schaden könnte (z.B. interim Risikoerhöhung) Verhalten des KN ist von KG nicht beobachtbar, d.h. nicht von exogenem Risiko zu unterscheiden (Prinzipal-Agenten-Beziehung) Risiko adverser Selektion --> Preisdruck --> Marktversagen Lösungsansätze: anreizkompatible Verträge
  • Lösungsansätze für Kooperationsprobleme: Fall 3 Ex post aufwändige Verifizierbarkeit: Beispiel: Ergebnismitteilung KN hat Anreiz, ein schlechtes Ergebnis mitzuteilen um z.B. keine oder eine niedrige Gegenleistung erbringen zu müssen Lösungsansatz: Anreizkompatible Verträge (Zahlungsmodalitäten mit Kontrollmechanismus)
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  • Unvollständige Finanzverträge Gründe für Nachverhandlungsspielraum hohe Komplexität der Umwelt Projektertrag beobachtbar, aber Ansprüche vor Gericht nicht durchsetzbar Verhalten später für beide nicht optimal Problem: Hold up B nutzt Spielraum zu seinem Gunsten aus, A kann dieses Verhalten beobachten Bsp.: Betrug, Vertragslücken, ungünstige Vertragsgestaltung Lösungsansätze: Kooperation durch Hierarchie ersetzen Pfand / Sicherheiten zur nachträglichen Bestrafung Wiederholte Interaktion: Reputation
  • Existenz von Finanzintermediären: Grundlegendes nur in unvollkommenen Märkten Existenzberechtigung für Finanzintermediäre (FI) Existenzberechtigung nur dann, wenn Beteiligung von FI im Vergleich zur Marktlösung die Wohlfahrt erhöht.
  • Existenz von Finanzintermediären: Grundlegendes nur in unvollkommenen Märkten Existenzberechtigung für Finanzintermediäre (FI) Existenzberechtigung nur dann, wenn Beteiligung von FI im Vergleich zur Marktlösung die Wohlfahrt erhöht. Finanzintermediäre können asymmetrische Information reduzieren: Entscheidungsgrundlage: Kosten für den Abbau asymmetrischer Information(seitens FI) vs. Kosten anreizkompatibler Verträge Problem: Ersetzen der direkten Vertragsbeziehung zu KN durch Vertrag mit FI (ebenso Bedingungen an Teilnahme und Anreizkompatibilität) Lösungsansatz: Vertragsbeziehung a la Diamond (1984)
  • Modell von Diamond: Grundidee vollständige Fremdfinanzierung eines Investitionsobjektes (2 Perioden, t=0,1) Ausgang des Projektes ist nur von KN kostenlos zu beobachten (ex post aufwändige Verifizierbarkeit) KG haben Möglichkeit kostenintensiv zu überwachen (Monitoring) oder einen Anreiz kompatiblen Vertrag zu schließen Vertragsdetails: - KN zahlt fixen Betrag zurück und kann bei nicht vollständiger Rückzahlung non-monetär bestraft werden. - Non-Monetärer Bestrafungsmechanismus stellt Anreizkompatibilität sicher (da auch bei monetärem Misserfolg des Projekts implementierbar) Einbindung des FI schafft Vorteile durch Skaleneffekte in der Überwachung, jedoch fallen Delegationskosten aus dem Kooperationsproblem mit dem FI an (zwischen FI und KG) Delegationskosten sinken jedoch mit zunehmender Diversifikation des FI (gesamtwirtschaftliche Vorteilhaftigkeit steigt)
  • Modell von Diamond: Ausgangssituation n Projekte mit Anfangssituation von 1 in t = 0 und Projektertrag y in t = 1 n risikoneutrale KN ohne Eigenkapital (mittellos, vollständige Fremdfinanzierung notwendig) jede KN kann nur einmal ein Projekt durchführen m risikoneutrale KG mit verfügbarem Investitionsvermögen von 1/m und alternativer Anlagemöglichkeit mit Ertrag I > 1 in t= 1 Wahrscheinlichkeits- und Ertragsverteilung ist KN und KG bekannt Projekt ist gesamtwirtschaftlich wünschenswert, da E(y) > I Es herrscht Wettbewerb zwischen KG, so dass erwartete Rückzahlung aus Projekt gleich Marktrendite E(z(y)) = I Problem: ex post aufwändige Verifizierbarkeit: "Costly state verification" --> KN soll Anreiz erhalten, die Wahrheit über den Projekterfolg zu sagen
  • Nicht-monetäre Strafen und Monitoring nicht-monetäre Strafen nicht-monetäre Strafe muss lediglich ex post Schädigung für KN bedeuten (z.B. Haftstrafe) und monetarisierbaren Gegenwert haben (Mapping) keine Erfordernis, dass KG von Strafe profitiert Straffunktion Φ(R,z(y)) muss proportional zu tatsächlicher Rückzahlungsdifferenz R - z(y) steigen, d.h. αΦ(R,z(y))/αΦ(R - z(y)) > 0 Monitoring Jeder KG überwacht KN zu kosten c: m*c = gesamtwirtschaftliche Kosten der Informationsasymmetrie
  • Kosten des Schuldvertrages mit Straffunktion - erwartete Gewinne der KG: 0 (Annahme) - erwarteter Gewinn des KN: First Best: E(y) - I (bei asymmetrischer Information nicht möglich) Second Best: E(y) - R, R>I - Kosten der Informationsasymmetrie Risikoaufschlag R - I (Differenz aus First Best and Secon Best) erwartete Strafe E(Φ*(R,z(y))) = R- I
  • Straffunktion vs. Monitoring ohne FI Kosten der Straffunktion vs. Monitoringkosten Straffunktionskosten: R - I bzw. E{Φ*(R,z(y))} Monitoringkosten: m*c Trade-off der Lösungen Straffunktionskosten hoch für riskante Projekte; Monitoring unabhängig von Projektrisiko Monitoringkosten hoch für große m; Straffunktionskosten unabhängig von m --> Wahl der Lösungen abhängig von KG-Anzahl und Projektrisiko (c exogen, abhängig von Projekttansparenz)
  • Idee des delegierten Monitoring Finanzintermediation als delegiertes Monitoring mit n = 1 KN und m KG: FI erzielt - per Annahme wettbewerbsbedingt - keinen Gewinn, ist risikoneutral und ebenfall mittellos Reduktion der Monitoringkosten von m*c auf 1*c (FI übernimmt Monitoring) Aber: Neues Kosten verursachendes Anreizproblem zwischen FI und m KG (Straffunktion für FI) --> Gesamtkosten: 1*c + E{Φ*(R,z(y))}