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Klärschlamm (Subject) / 02. Parameter zur Beschreibung der Schlammeigenschaften (Lesson)
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- Welche Parametergruppen zur Beschreibung der Klärschlammeigenschaften gibt es? chemische physikalisch hygienische
- Chemische Parameter Beschreibung der Klärschlammzusammensetzung und Klärschlammeigenschaften pH-Wert Trockenmasseanteil (TM) Trockenrückstand (TR oder CTR) Trockensubstanzgehalt (TS oder XTS) Glühverlust (GV) Glührückstand (GR) flüchtige Säuren Nährstoffe (Düngewert) Schwermetallgehalt org. Schadstoffe (AOX, PCB,...) Hemmende und toxische Stoffe
- Trockenmasse TM [g, kg] Der nach einem definierten Trocknungsverfahren erhaltene Masseanteil mTM einer Probe aus fester Substanz (organische und mineralische Substanz).
- Trockenrückstand TR [g/kg oder %] Anteil der Trockenmasse mTM an der Gesamtmasse einer Probe. Die Summe der Massenanteile aus Wasser mw und Trockenmasse mTM einer Probe beträgt 100 Prozent. Enthält auch die ursprünglich gelösten Stoffe (z. B. Salze)
- Trockensubstanz TS / Trockensubstanzgehalt XTS [kg/m3] Die in einem definierten Volumen enthaltene Trockenmasse nach Filtration über ein Filterpapier (Trockenmassekonzentration). Enthält die ursprünglich gelösten Stoffe nicht
- Glührückstand GR [%] Massenanteil des Rückstandes, der nach dem Glühender Trockenmasse eines Schlamms unter festgelegten Bedingungen in der Schale verbleibt. Er wird auf die Trockenmasse bezogen und in Prozent angegeben GR = 100-GV entrpricht dem mineralischen Anteil: Salze, Sand, Fällungsprodukte,...
- Glühverlust GV [%] Massenanteil, der beim Glühen der Trockenmasse eines Schlamms unter festgelegten Bedingungen als Gas entweicht. Er wird auf die Trockenmasse bezogen und in Prozent angegeben GV ≈ organische Substanz ≈ abbaubarer Anteil (kann auch als TC oder CSB gemessen werden)
- Wofür ist die Bestimmung des Glühverlustes wichtig? Überwachung des Faulprozesses Berechnung des Gasertrags und der Gasausbäute Beurteilung der Belastung des Faulbehälters
- Wie wird der Glühverlust bestimmt? Sie Probe vird bis zur Gewichtskonstanz auf 550°C erhitzt
- Der Begriff Perzentil in der Abwassertechnik Zufluss an Trockenwettertagen und dazugehörige Abflussmengen in m3/d
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- Viskosität Maß für die Zähigkeit eines Stoffes
- scheinbare Viskosität Prozessviskosität bei nicht-Newtonschen Flüssigkeiten für Klärschlämme Abhängig von Temperatur und TR
- Konsistenz in Abhängigkeit vom Anteil dess Trockenrückstandes TR 0 - 25 %: flüssig, breiig - pumpfähig 20 - 40 %: stichfest - schmierend 54 - 60 %: krümelig-fest - nicht schmierend 60 - 75 %: streufähig - fest 75 - 100%: staubförmig
- Wie verhält sich die Schlammdichte zum Trockenrückstand ? linear steigend 0 % TR ⇒ 1000 kg/m3 50 % TR ⇒ 1375 kg/m3
- Gegenmaßnahmen bei stark schwankendem p-Wert im Rohschlamm von Industrieabwässern Verminderung des Belastung Zugabe von Neutralisierungsstoffen: Ca(OH)2, Na2CO3, NaOH Zugabe von Verdünnungswasser
- Definition Nährstoffe verschiedene organische und anorganische Stoffe, die von Lebewesen zu deren Lebenserhaltung aufgenommen und im Stoffwechsel verareitet werden
- günstige Nährstoffverhältnisse C : N = 10 bis 16 N : P = 7 bis 1
- erforderliche Nährstoffmengen 1g TS (umgesetzt) 7mg N
- Nährstoffmengen im Rohschlamm (keine Zahlenwerte) zahlreiche und ausreichende Nährstoffe
- Nährstoffwerte im Industrieschlamm (keine Zahlenwerte) oft wenige und nicht ausreichende Nährstoffe
- Elementarzusammensetzung des Klärschlamms Kohlenstoff (C): 33 - 50 % Sauerstoff (O): 10 - 20 % Wasserstoff (H): 3 - 4 % Stickstoff (N): 2 - 6 % Schwefel (S): 0,5 - 1,5 % Phosphor (P): 0,2 - 5,5 %
- Rechtsvorgaben zum Einsatz von Klärschlamm Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) Düngegesetz (DüG) Düngemittelverordnung (DüMV) Düngeverordnung (DüV) Klärschlammverordnung (AbfKlärV) Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
- Definition Düngemittel nach Düngegesetz (2009) Stoffe, die dazubestimmt sind, Nutzpflanzen Nährstoffe zuzuführen, um Ihr Wachstum zu fördern, ihren Ertrag zu erhöhen oder ihre Qualität zu verbessern oder die Bodenfruchtbarkeit zu erhalten oder zu verbessern; ausgenommen sind Kohlendioxid und Wasser
- Definition Bodenhilfsstoffe nach Düngegesetz (2009) Stoffe ohne wesentlichen Nährstoffgehalt sowie Mikroorganismen, die dazu bestimmt sind, die biologischen, chemischen und physikalischen Eigenschaften des Bodens zu beeinflussen, um die Wachstumsbedingungen für Nutzpflanzen zu verbessern (z.B. Erhöhung des Humusgehaltes, des Wasserhaltevermögens) die symbiotische Bindung von Stickstoff zu fördern
- Definition Kultursubstrat nach Düngegesetz (2009) Stoffe, die dazu bestimmt sind, Nutzpflanzen als Wurzelraum zu dienen und die dazu in Böden eingebracht, auf Böden aufgebracht oder in bodenunabhängigen Anwendungen genutzt werden.
- Definition Pflanzenhilfsmittel nach Düngegesetz (2009) Stoffe ohne wesentlichen Nährstoffgehalt, die dazubestimmt sind, auf Pflanzen biologisch oder chemisch einzuwirken, um einen pflanzenbaulichen, produktionstechnischen oder anwendungstechnischen Nutzen zu erzielen, soweit sie nicht Pflanzenstärkungsmittel im Sinne des §2 Nr. 10 des Pflanzenschutzgesetzes sind
- Definition Wirtschaftsdünger nach Düngegesetz (2009) Düngemittel, die als tierische Ausscheidungen1.1 bei der Haltung von Tieren zur Erzeugung von Lebensmitteln oder1.2 bei der sonstigen Haltung von Tieren in der Landwirtschaft oder als pflanzliche Stoffe im Rahmen der pflanzlichen Erzeugung oder in der Landwirtschaft, auch in Mischungen untereinander oder nach aerober oder anaerober Behandlung, anfallen oder erzeugt werden.
- Definition Sekundärrohstoffdünger nach Düngegesetz (2009) Abwasser, Fäkalien, Klärschlamm und ähnliche Stoffe aus Siedlungsabfällen und vergleichbare Stoffe aus anderen Quellen
- Wann gelten die Anforderungen der Seuchen-und Phytohygiene (DÜMV 2012) als nicht eingehalten ? hinsichtlich seuchenhygienischer Eigenschaften, wenn in 50 Gramm Probenmaterial Salmonellen gefunden werden hinsichtlich phytohygienischer Eigenschaften, wenn Ausgangsstoffe pflanzlicher Herkunft, auch in Mischungen, verwendet werden, die von widerstandsfähigen Schadorganismen, insbesonderea) von einem der in der Richtlinie 2000/29/EG (Pflanzenquarantäne-Richtlinie) genannten Schadorganismus,b) thermoresistenten Viren, insbesondere solche aus der Tobamovirus-Gruppe oderc) pilzlichen Erregern mit widerstandsfähigen Dauerorganen, insbesondere Synchytriumendobioticum, Sclerotinia-Arten, Rhizoctoniasolani, Plasmodiophora brassicae, befallen sind und nicht einer geeigneten hygienisierenden Behandlung unterzogen wurden.
- Organische Schadstoffe im Klärschlamm Polychlorierte Dibenzodioxineund -furane (PCDD/PCDF) - Dioxine und Furane - 75 + 135 Verbindungen unterschiedlicher Toxizität - Gemessen als Toxizitätsäquivalente (TE) Polychlorbiphenyle (PCB) - Isolier-, Hydraulik- und Kühlflüssigkeit Adsorbierbare organisch gebundene Halogene (AOX) - Schwer abbaubar - Ökotoxikologisch bedenklich - Bioakkumulierbar - Anthropogene Herkunft Tenside (synthetische Wasch- und Spülmittel) Policyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) Hormonell wirksame Substanzen